Beschlussvorschlag:
1. Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2009 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen
10.01 Organisation, Controlling Seiten
217 – 220
10.03 Zentraler Service Seiten
230 – 237
11.01 Personalwirtschaft Seiten
241 – 248
16.01 EDV Seiten
251 – 255
16.02 Kommunikation Seiten
256 – 260
20.01 Haushalt Seiten
263 – 269
20.02 Geschäftsbuchführung und
Zahlungsabwicklung Seiten
270 – 273
20.03 Vollstreckung und Zentrale
Forderungsabwicklung Seiten
274 – 277
30.01 Recht Seiten
281 – 283
30.02 Kommunalaufsicht Seiten
284 – 286
30.03 Kreistagsbüro Seiten
287 – 291
im Budget 4
Produktgruppen
00.01 Verwaltungsleitung Seiten
343 – 344
01.01 Büro des Landrats Seiten
347 – 349
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung Seiten 350 –
356
02.01 Gleichstellung Seiten
359 – 361
08.01 Personalrat Seiten
365 – 367
14.01 Rechnungsprüfung Seiten
371 – 374
31.01 Polizeiverwaltung Seiten
377 – 380
im Budget 5
Produktgruppe
21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und
Haushaltsausgleich Seiten
385 – 391
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2009) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Produkthaushaltes 2009 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den
Kreisausschuss/Kreistag:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2009 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Produktbuch Seiten 385-391) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Produktbuch Seiten H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2009 mit dem Produkthaushalt und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.
Anmerkung:
Die sich in der
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem
Kreisausschuss/ Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld hat die
Umstellung seiner Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Finanzmanagement –
NKF zum 01. Januar 2008 vorgenommen. Der Entwurf des Produkthaushaltes 2009 ist
daher der zweite Produkthaushalt der nach den Vorgaben des NKF
Einführungsgesetzes NRW und der aktuellen Gemeindehaushaltsverordnung NRW –
GemHVO NRW erstellt wurde.
Der Entwurf der Haushaltssatzung
2009 wurde vom Kämmerer am 03.11.2008 aufgestellt und vom Landrat am gleichen
Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 05.11.2008
fanden die weiteren Beratungen bisher in den Fachausschüssen vom 26.11.2008 –
04.12.2008 statt. Die Beschlussfassung
durch den Kreistag ist für den 17.12.2008 vorgesehen.
Der Produkthaushalt 2009 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Produktbuch ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche (Abteilungen) weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 393 - 422). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
1.
Produkthaushalt 2009
Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom
Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen
(SV-7-0039) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten
Produktgruppen zuständig.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne 2009 den Ansätzen der Teilergebnispläne 2008 gegenübergestellt:
Budget 3
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
10.01 - Organisation,
Controlling |
-82.338 |
-88.213 |
-5.875 |
10.03 - Zentraler Service |
-1.220.608 |
-1.177.897 |
42.711 |
10 - Organisation,
Controlling, Zentraler Service |
-1.302.946 |
-1.266.110 |
36.836 |
In der Produktgruppe 10.01 werden die Aufwendungen erfasst, die zur Verbesserung der organisatorischen Abläufe eingesetzt werden.
Die Produktgruppe 10.03 beinhaltet u. a. die Ansätze zur Beschaffung von Verbrauchgegenständen für die gesamte Verwaltung, Versicherungsleistungen und Geschäftsausgaben. Die Verbesserung in dieser Produktgruppe ist im Wesentlichen auf höhere Auflösungen von Sonderposten zurückzuführen.
Auszahlungen für Investitionen
In der Produktgruppe 10.03 sind die Reinvestitionen für die gesamte Verwaltung in Höhe von 189.930 € veranschlagt.
Das sind im Wesentlichen:
- Mobiliar für Lehrerzimmer, Schulverwaltungen beim Pictorius-Berufskolleg, Richard-von-
Weizsäcker- Berufskolleg und der Astrid-Lindgren-Schule: 46.000 €
- Archivausstattung mit Rollregalanlagen: 20.000 €
- Ersatzbeschaffung von Kantinenmobiliar: 25.000 €
- Mikrofonanlage für die Burg Vischering: 10.000 €
- Lfd. Reinvestitionen für Bildschirmarbeitsplatzmobiliar: 20.000 €.
- Arbeitssicherheit (7.000 €)
- Geräte und Ausstattung für die gesamte Verwaltung (38.500 €)
- Dienst- und Schutzkleidung (2.300 €).
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
11.01 -
Personalwirtschaft |
-7.548.037 |
-7.355.395 |
192.642 |
11 - Personal |
-7.548.037 |
-7.355.395 |
192.642 |
Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Veranschlagung der Rückstellungen für die Beihilfe- und Pensionsverpflichtungen geändert. Die Veranschlagung erfolgt zur besseren Übersichtlichkeit ab dem Haushaltsjahr 2009 nach dem Bruttoprinzip. Die ertragswirksamen Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger in Höhe von 972.238 € werden daher separat ausgewiesen. Der hier veranschlagte Personalaufwand setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Stellen(anteile) der Beschäftigten dieser Produktgruppe und Aufwendungen für die Gesamtverwaltung, die hier zentral veranschlagt sind, weil sie ansonsten nur rechnerisch - über festzulegende Verteilerschlüssel - auf die anderen Produkte/Produktgruppen des Haushaltes zu verteilen wären. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde aber auf eine Verrechnung verzichtet. Die Bewirtschaftung dieser Positionen erfolgt ohnehin durch die Abt. 11.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Positionen:
- Leistungsentgelte für die Tarifbeschäftigten und die Beamten (190.000 €)
- Beihilfen für die aktiven Beamten (500.500 €)
- Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten (2.906.261 €) Die
Veranschlagung erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2009 nach dem Bruttoprinzip. Diesem Betrag
stehen daher die Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für
Versorgungsempfänger in Höhe von 972.238 € bei Zeile 7 des Teilergebnisplanes gegenüber.
- Personalaufwand für die Auszubildenden der Verwaltungsberufe (ca. 210.000 €).
Außerdem werden in dieser Produktgruppe die Versorgungsaufwendungen für alle Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld ausgewiesen. Zugunsten der Transparenz und Übersichtlichkeit wird bewusst auf eine (rechnerische) Verteilung auf die einzelnen Produktgruppen verzichtet. Für Zwecke der Kostenrechnung (Gebührenkalkulation) erfolgte die Berücksichtigung der entsprechenden Anteile.
Im Einzelnen werden hier folgende Aufwendungen veranschlagt:
- Zahlungen an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge
(3.230.000 €)
- Beihilfen für die Versorgungsempfänger (599.500 €).
Auszahlung für Investitionen
In Höhe des Netto-Betrages, der
den Pensionsrückstellungen im Jahr 2009 lt. Berechnung der
Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse (1.934.023 €) zugeführt werden muss,
erfolgt ein Erwerb von Finanzanlagen.
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
16.01 - EDV |
-820.574 |
-873.725 |
-53.151 |
16.02 - Kommunikation |
-207.181 |
-241.929 |
-34.748 |
16 - Kommunikation und
EDV |
-1.027.755 |
-1.115.654 |
-87.899 |
In der Produktgruppe 16.01 werden die Erträge und Aufwendungen für die IT-Infrastruktur (Soft- und Hardware, Dienstleistungen Dritter, Netzkosten etc) nachgewiesen, soweit diese Kosten nicht budgetiert sind. Die Erhöhung der Aufwendungen ist überwiegend mit höheren Personalaufwendungen begründet.
In der Produktgruppe 16.02 werden sämtliche Erträge und Aufwendungen für die zentrale Öffentlichkeitsarbeit einschließlich E-Government ausgewiesen. Das in dieser Produktgruppe enthaltene Produkt "Telekommunikation" mit den TK-Leistungen ist weitgehend budgetiert. Zu den Aufwendungen gehören überwiegend die Bekanntmachungskosten für amtliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen (Stellenausschreibungen und Vergabebekanntmachungen). Weiter werden hier Druckerzeugnisse für die zentrale Öffentlichkeitsarbeit des Kreises Coesfeld (Image-Prospekte, Bürgerinformationen) gebucht. Der voraussichtliche Bedarf wird dem Bedarf der Vorjahre entsprechen. Die erhöhten Aufwendungen für die IT-Betriebszahlungen entstehen aus der erstmaligen Veranschlagung der Kosten für das Produkt "E-Government", u.a. für digitale Signatur, "virtuelle Poststelle".
Auszahlung für Investitionen
Im Wesentlichen sind folgende investive Maßnahmen geplant:
- Ausbau Umweltinformationssystem "KomVor-Umwelt" (3.500 €)
- Aufbau Dokumenten-Management-System (20.000 €)
- Softwaremodule für IKOL-FS und IKOL-KFZ (10.000 €)
- Softwaremodul "Tierschutz" für Programm BALVI (5.000 €)
- Softwaremodul "Bauwerke" für Programm SIB (3.350 €)
- Software-Updates Bürosoftware auf Office 2007 (44.000 €)
- Erweiterung bestehender Software für Produktbereich Vermessung und Kataster (35.000 €).
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
20.01 - Haushalt |
-439.168 |
-411.245 |
27.923 |
20.02 - Geschäftsbuchführung
und Zahlungsabwicklung |
-340.967 |
-356.375 |
-15.408 |
20.03 - Vollstreckung und
Zentrale Forderungsabwicklung |
-134.679 |
-108.657 |
26.022 |
20 - Finanzen |
-914.814 |
-876.277 |
38.537 |
In den Aufwendungen der Produktgruppe 20.01 sind u.a. die Erstattung von Verwaltungskosten für die Durchführung des Lastenausgleichs an die Stadt Münster (40.000 € für 2009 und für 2010 bis 2012 jährlich 45.000 €), die Entgelte für die Durchführung von Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (jährlich 27.000 € für überörtliche Prüfungen) und die Aufwendungen für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf NKF und für den Gesamtabschluss (Umsetzungsunterstützung für Anwenderfirma INFOMA, Beratungsleistungen durch einen Wirtschaftsprüfer). enthalten.
In den Produktgruppen 20.02 und 20.03 sind neben Personalaufwendungen insbesondere Depot- und Kontoführungsgebühren sowie Aufwendungen für den Einsatz von Informationstechnik einschl. Telefon, Fortbildung, Bürobedarf, Reisekosten und Fachliteratur ausgewiesen.
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
30.01 - Recht |
-72.807 |
-74.945 |
-2.138 |
30.02 - Kommunalaufsicht |
-56.067 |
-58.884 |
-2.817 |
30.03 - Kreistagsbüro |
-560.498 |
-649.907 |
-89.409 |
30 - Recht und
Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro |
-689.372 |
-783.736 |
-94.364 |
In der Produktgruppe 30.03 ist für 2009 ein Ansatz für die Aufwendungen der Kommunalwahl 2009 mit 90.000 € berücksichtigt.
Budget 4
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
00.01 -
Verwaltungsleitung |
-569.236 |
-537.012 |
32.224 |
00 - Verwaltungsleitung |
-569.236 |
-537.012 |
32.224 |
In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor, Fachbereichsleiter, Referenten/in) nachgewiesen. Die Verbesserung resultiert aus einer Veränderung bei der Zuordnung von Personalaufwendungen für den Vorzimmerdienst.
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
01.01 - Büro des
Landrates |
-147.053 |
-257.893 |
-110.840 |
01.02 - Kreisentwicklung,
Wirtschaftsförderung |
-861.561 |
-1.127.283 |
-265.722 |
01 - Büro des Landrates,
Kreisentwicklung |
-1.008.614 |
-1.385.176 |
-376.562 |
Die Veränderungen in der Produktgruppe 01.01. ergibt sich im Wesentlichen aus der Zuordnung von Beschäftigten, die im Vorjahr anderen Produktgruppen zugeordnet waren.
In der Produktgruppe 01.02. sind die Transferaufwendungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen dominant. In den Transferaufwendungen sind Umlagebeiträge und Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen und Projekte enthalten.
Der Umlagebeitrag der wfc beläuft sich auf jährlich 240.000 €. Der Zuschuss für das wfc-Projekt Breitband / NDIX wird für 2009 und 2010 auf je 25.000 € festgesetzt. Der Zuschuss an die wfc für das Fördermittelmanagement / Clustermanagement beläuft sich für das Jahr 2009 auf 35.000 €. Ein Zuschuss an eine FH-Transferstelle wird für 2009 auf 25.000 € und für die folgenden drei Jahre auf je 50.000 € angesetzt. Die Höhe des Kreisanteils für die Regionalagentur ist in diesem und in den kommenden drei Jahren auf jeweils 9.000 € festgesetzt. Die Zuwendung an die Stadt Billerbeck und die Gemeinde Rosendahl für die Umwandlung der ehemaligen Schienenstrecke Coesfeld - Rheine (SV 7 - 0685) in einen Radweg beträgt einmalig 115.000 € (Grunderwerb). Für die Personal- und Sachkosten der Regionale 2016 Agentur GmbH sind in 2009 6.500 € vorgesehen.
Der Ansatz der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen entspricht der Summe aus den Mitteln für Projekte der Kreisentwicklung und den Beiträgen an Vereine. Zu den Projekten der Kreisentwicklung zählen insbesondere:
- Projekt Arbeit, Familie und Mittelstand im Münsterland
- Ansiedlung einer Fachhochschule
- Clever wohnen im Kreis Coesfeld
- Energetisch wirtschaften im Kreis Coesfeld
- Umsetzung von Konzepten zur Tourismusförderung
- Sparkassen Münsterland Giro
- Vorlaufkosten der Regionale 2016.
Beiträge an Vereine sind Mitgliedsbeiträge für die EUREGIO e.V., Münsterland e.V. und "Das Münsterland - Die Gärten und Parks e.V.".
Für das Jahr 2009 ist ein Aufwand (für die KSG) hinsichtlich der Fahrtkosten der Mitarbeiter bisher nicht ausgewiesen. Dies wird über die Änderungsliste nachgeholt.
Auszahlungen für Investitionen
Kapitalerhöhung FMO GmbH
Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung (Restbetrag 195.000 €) im Zusammenhang mit der Finanzierung der Startbahnerweiterung.
Geschäftsanteil an der
REGIONALE 2016 Agentur GmbH
Stammeinlage für die REGIONALE 2016-Agentur GmbH (3.500 €).
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
02.01 - Gleichstellung |
-82.457 |
-63.646 |
18.811 |
02 - Gleichstellung |
-82.457 |
-63.646 |
18.811 |
In der Produktgruppe 02.01 werden für die Beratung von
Berufsrückkehrerinnen 10.000 € geplant. Für die Beratung von Frauen nach dem
Gewaltschutzgesetz werden 12.900 € zur Verfügung gestellt (Beschluss KT
12.03.2008). Mit Schließung der Regionalstelle Frau und Beruf wurde das
Personal reduziert und entsprechend der Ansatz für Personalaufwendungen verändert.
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
08.01 - Personalrat |
-116.237 |
-108.091 |
8.146 |
08 - Personalrat |
-116.237 |
-108.091 |
8.146 |
Die Aufwendungen für den Personalrat weisen keine erheblichen Veränderungen aus.
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
14.01 - Rechnungsprüfung |
-168.872 |
-167.660 |
1.212 |
14 - Rechnungsprüfung |
-168.872 |
-167.660 |
1.212 |
In der Produktgruppe "Rechnungsprüfung" werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die für die gem. § 103 Abs. 2 und 3 GO NRW aufgrund von Einzelbeschlüssen des Kreistages oder aufgrund von Sonderaufträgen des Landrates übertragenen Aufgaben ausgewiesen. Die Veränderung bei den Erträgen und Aufwendungen sind nur geringfügig.
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
|||
|
|||
31.01 - Polizeiverwaltung |
-242.495 |
-250.174 |
-7.679 |
31 - Kreispolizeibehörde |
-242.495 |
-250.174 |
-7.679 |
In der Produktgruppe
„Polizeiverwaltung“ werden Erträge und Aufwendungen aus den verschiedenen
Tätigkeitsfeldern der Verwaltungsdienste der Kreispolizeibehörde Coesfeld
nachgewiesen. Unter diesen Diensten sind u. a. die personalrechtliche Betreuung
der 330 Polizeibediensteten, die haushaltsrechtliche Abwicklung des
Landeshaushalts NRW, die Abgeltung von Rechtsansprüchen, die Geltendmachung von
Ansprüchen, die Liegenschaftsverwaltung für die Polizeidienstgebäude oder auch
die Durchführung des Waffenrechts zu fassen. Auch hier werden nur unerhebliche
Abweichungen zum Vorjahr ausgewiesen. Die
Abweichungen begründen sich im Wesentlichen aus höheren Gebühreneinnahmen bei
Schwertransportbegleitungen in 2008. Tendenziell ist allerdings mit
rückläufigen Zahlen zu rechnen.
|
2008 |
2009 |
Abweichungen
2008/2009 |
|
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
|
|||
Budget |
|||
05 - Zentrale Finanzwirtschaft |
83.478.847 |
90.122.245 |
6.643.398 |
Das Budget "Zentrale Finanzwirtschaft" beinhaltet sämtliche Erträge und Aufwendungen, die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushaltes zur Verfügung stehen.
Der Haushalt des Kreises Coesfeld wird u. a. erheblich beeinflusst durch die Vorgaben des Landes NRW zum Finanzausgleich. Der Entwurf des GFG 2009 wurde am 27.08.2008 in den Landtag eingebracht. Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS NRW) hat auf dieser Basis eine erste Modellrechnung zum vorläufigen Finanzausgleich 2009 erstellt. Diese Modellrechnung ist lediglich ein erster Orientierungsrahmen für die Haushaltsplanungen der Kommunen, da der Gesetzentwurf auf das Ist-Ergebnis vom 01.10.2007 bis 31.03.2008 sowie einer Schätzung für den Zeitraum 01.04.2008 bis 30.09.2008 beruht. Die Berichtigungen aus früheren Steuerverbünden sind noch nicht berücksichtigt. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum GFG 2009 können sich daher noch Änderungen ergeben. Bei der Ansatzbildung für 2009 wurden die Daten aus der 1. Modellrechnung berücksichtigt.
Jagdsteuer
Der Kreis Coesfeld erhebt eine Jagdsteuer. Der Steuersatz beträgt unverändert 20 %. Die Landesregierung plant die Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Danach soll die Jagdsteuer bis 2013 in drei Stufen abgeschmolzen werden. Ab dem Jahr 2012 soll dann keine Jagdsteuer mehr erhoben werden. Für 2009 ist ein Ansatz von rd. 490.000 € veranschlagt.
Schlüsselzuweisung konsumtiv
Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land NRW im Wege des Finanz- und Lastenausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Zu den allgemeinen Zuweisungen zählen die Schlüsselzuweisungen. Nach der 1. Modellrechnung des LDS NRW liegt die konsumtive Schlüsselzuweisung für 2009 bei 27.054.089 €. Gegenüber der Abrechnung 2008 ergeben sich für 2009 Mehrerträge von rd. 1,6 Mio. €.
Schulpauschale für laufende Aufwendungen im Schulsektor
Von der Schulpauschale 2009 sollen 909.109 € zur Deckung von Aufwendungen im Schulbereich eingesetzt werden. Im Übrigen wird hierzu auf die Erläuterungen zum Teilfinanzplan Produktgruppe 21.00 zu Zeile 18 verwiesen.
Kreisumlage allgemein
Soweit die sonstigen Erträge eines Kreises die entstehenden Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage nach den hierfür geltenden Vorschriften von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erheben (§ 56 Abs. 1 KrO NRW). Die Kreisumlage ist für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen. Nach der 1. Modellrechnung des LDS NRW liegen die Umlagegrundlagen bei der Kreisumlage allgemein für 2009 bei 218.707.061 €. Gegenüber der Abrechnung 2008 steigen diese um rd. 7,2 Mio. € oder 3,4 %. Bei einem unveränderten Hebesatz von 32,78 % resultieren hieraus Mehrerträge von rd. 2,37 Mio. € (sogenannter Mitnahmeeffekt). Dieser Betrag ist jedoch nicht auskömmlich, um den originären Haushaltsausgleich für 2009 zu erreichen. Im Produkthaushalt 2009 ist daher eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Kreisumlage allgemein von 0,50 %-Punkte auf 33,28 % geplant.
Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt
Zur Deckung der Kosten des kreiseigenen Jugendamtes erhebt der Kreis Coesfeld eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 5 KrO NRW. Diese Mehrbelastung ist von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt (also nicht von der Stadt Coesfeld und der Stadt Dülmen) aufzubringen. Für das Jahr 2009 errechnet sich ein Zuschussbedarf von rd. 26,4 Mio. €. Unter Berücksichtigung von vorläufigen Umlagegrundlagen nach der 1. Modellrechnung für 2009 ergibt sich für 2009 ein Hebesatz von 19,93 % (= + 1,40 %-Punkte gegenüber 2008).
Landschaftsumlage
Die Landschaftsverbände erheben gem. § 22 LVerbO NRW von den kreisfreien Städten und Kreisen eine Umlage, soweit ihre sonstigen Erträge zur Deckung der Aufwendungen im Ergebnisplan nicht ausreichen (Landschaftsumlage). Die Umlagegrundlagen für die Landschaftsumlage liegen für 2009 bei rd. 245,8 Mio. €. Gegenüber der Festsetzung 2008 steigen die Umlagegrundlagen um rd. 8,8 € oder um rd. 3,7 %. Bei Aufstellung des Haushaltsentwurfes 2009 ist der Kreis Coesfeld von einem gegenüber 2008 unveränderten Hebesatz von 14,6 % ausgegangen. Für 2009 errechnet sich ein Zahlbetrag von 35.881.128 € (= + 1.289.989 € gegenüber 2008). Das Eckdatenpapier des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum Haushaltsentwurf 2009 sieht für 2009 eine Erhöhung des Hebesatzes zur Landschaftsumlage um 1,2 %-Punkte auf 15,8 % vor. Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 2009 durch die Landschaftsversammlung ist für den 26.02.2009 vorgesehen. Bis zur Beschlussfassung des Produkthaushaltes 2009 am 17.12.2008 wird sich die endgültige Höhe des Hebesatzes der Landschaftsumlage konkretisieren. Um einen Nachtragshaushalt zu vermeiden, ist beabsichtigt diesen Mehraufwand über die Kreisumlage allgemein zu finanzieren.
Des Weiteren werden im Budget 5 im Haushaltsjahr 2009 neben den Aufwendungen aus Wertveränderungen beim Umlaufvermögen durch nicht realisierte Forderungen mit 198.625 € auch Habenzinsen für die Anlegung vorübergehend nicht benötigter Kassenmittel und die Zinsen für Investitionskredite sowie für die vorübergehende Inanspruchnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung der Kreiskasse Coesfeld nachgewiesen. Aus dem rückläufigen Schuldenstand des Kreises Coesfeld ab dem 01.01.2008 resultieren sinkende Zinsbelastungen.
Die Ansatzermittlung für die Investitionskredite erfolgte unter Berücksichtigung der vorliegenden Zins- und Tilgungspläne.
2.
Leitlinien der Budgetierung
Da der Gesamthaushalt 2009 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Diese Regelungen sind in den Leitlinien der Budgetierung enthalten. Sie müssen wieder als Anlage zu § 7 der Haushaltssatzung beschlossen werden.
3.
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse
(Änderungsliste)
Im Rahmen der Beratung über den Produkthaushalt 2009 und die Haushaltssatzung 2009 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Produkthaushalts zu beraten.
Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 1/2009) kann erst nach der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 04.12.2008 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden als Tischvorlage am 08.12.2008 vorgelegt.
Änderungen von Ansätzen im Produkthaushalt 2009, die sich auf Grund von Zuordnungsvorschriften im Bereich der Kontenzuordnung ergeben und das Saldo im Gesamtergebnis- und/oder Gesamtfinanzplan nicht verändern, werden in der Änderungsliste nicht ausgewiesen.
Beispiel:
Im Produkthaushalt 2008 erfolgte die Veranschlagung von Reise-/Umzugskosten, Trennungsentschädigungen bei Konto 541220. Nunmehr hat die Veranschlagung bei Konto 541212 zu erfolgen.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.