Betreff
Übernahme der RVM-Gesellschaftsanteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Vorlage
SV-7-1226
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Kreis Coesfeld übernimmt die ihm bis zum 31.12.2008 angebotenen Gesellschaftsanteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an der RVM zum Nominalwert.

2.   Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Zusammenarbeit zur strategischen Steuerung der RVM wird zugestimmt. Dies gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung des Kreises nicht wesentlich berührt wird. 

 

3.   Der Landrat wird beauftragt, alle erforderlichen Rechtshandlungen zur Übernahme der Geschäftsanteile an der RVM und zum Abschluss der Vereinbarung vorzunehmen.

 

Begründung:

 

I. – IV.

Mit Beschluss des Kreistages vom 07.05.2008 wurde der Landrat beauftragt, auf die Übernahme der RVM-Gesellschaftsanteile der Städte und Gemeinden zum Nominalwert hinzuwirken und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Zusammenarbeit zur strategischen Steuerung der Regionalverkehr Münsterland GmbH sowie zur europarechtskonformen Bestellung von ÖPNV-Leistungen zu erarbeiten und abzuschließen.

 

Die Vereinbarung liegt im Entwurf als Anlage bei. Sie umfasst neben einer Absprache zur strategischen Steuerung der RVM auch die Übertragung der Geschäftsanteile sowie Regelungen über Ortslinienverkehre. In dieser Entwurfsfassung werden zunächst nur die Städte und Gemeinden als Vertragspartner benannt, die sich nicht bereits schriftlich, wie die Gemeinde Nordkirchen und die Stadt Lüdinghausen, gegen eine Übernahme der Gesellschaftsanteile ausgesprochen haben.

 

Die Übertragung der Geschäftsanteile sowie der RVM-Gesellschafterbeschluss über eine  Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die neuen Gesellschaftsstrukturen bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 und § 53 Abs. 2 S. 1 GmbHG). Der Aufsichtsrat der RVM muss der Übertragung der Geschäftsanteile zustimmen (§ 15 Abs. 5 GmbHG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages der RVM).

 

Die Übernahme der Anteile ist 6 Wochen vor Vollzug gem. § 115 Abs. 1 S. 1 lit. b GO in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

Anlagen:

 

1. Vereinbarungsentwurf über die Zusammenarbeit des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur strategischen Steuerung der RVM sowie zur europa-rechtskonformen Bestellung von ÖPNV-Leistungen.