Betreff
Kreiszuschuss zu Förder- und Therapiemaßnahmen für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder;
Antrag des DJK Eintracht Coesfeld - VBRS e. V. vom 20.11.2008
Vorlage
SV-7-1236
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld gewährt dem DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. ab dem Haushaltsjahr 2009 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von jährlich 15.000 €, um nicht gedeckte Kosten aufgrund von reduzierten Monatsbeiträgen und Beitragseinbußen bei zahlungsunfähigen Familien im Bereich der Förder- und Therapiemaßnahmen für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder zu finanzieren. Dies bedeutet eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 5.000 €.

 

Begründung:

 

I.   Problem

DJK-Eintracht Coesfeld VBRS e. V. verfolgt mit der Maßnahme „Bewegungsförderung für Kinder“ die folgenden Ziele:

-      die Erfassung des emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklungsstandes des Kindes,

-      die Erweiterung der Handlungskompetenz,

-      das Erlernen, sich mit der gegenständlichen und sozialen Welt selbsttätig auseinander zu setzen sowie

-      die Integration in Sportgruppen nach Abschluss der Fördermaßnahme.

 

Die Maßnahme „Bewegungsförderung“ besteht in der Regel aus 50 Einheiten und erstreckt sich durchschnittlich über ca. 1 ½ Jahre. Eine Einheit umfasst 45 Minuten. Die Gruppenstärke beläuft sich auf sieben bis zehn Kinder. Eine Gruppe wird von jeweils zwei Mitarbeitern/innen betreut. Kreisweit bestehen zurzeit 54 Gruppen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommensverhältnisse werden unterschiedliche Beitragssätze erhoben. Der Beitrag ohne Ermäßigung beläuft sich auf monatlich 35,00 € und der ermäßigte auf 27,00 €. Darüber hinaus gibt es auch Fälle, in denen der Beitrag von den Eltern nicht gezahlt wird.

 

Kreisweit sind Sprechstunden in neun Städten und Gemeinden eingerichtet, in denen Eltern mit der Abteilung Gesundheits- und Rehasport Kontakt aufnehmen können. Im Rahmen der Maßnahme „Bewegungsförderung“ wird das Elterngespräch gesucht, um auch Einsicht in die für das jeweilige Kind erstellten Diagnosen nehmen zu können.

 

DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. erhält seit Jahren vom Kreis Coesfeld einen Zuschuss zur Deckung der nicht gedeckten Therapiekosten für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder. Bis zum 31.12.2002 erfolgte der Kreiszuschuss unter Berücksichtigung der Anzahl der reduzierten Teilnehmerbeiträge, die bei Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung sowie geringen Einkommens gewährt wurden. Der Kreis Coesfeld hat für jeden Monat, in dem nur ein reduzierter Teilnehmerbeitrag gefordert wurde, einen Kreiszuschuss von 2,05 € gewährt. In jedem Einzelfall wurde durch den Verein geprüft, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese Prüfung erfolgte unter Berücksichtigung von festgelegten Richtlinien. Im Rahmen der Aufgabenkritik bei der Erstellung des Produkthaushaltes 2003 ist mit dem Verein über Änderung der Form und des Umfangs der Förderung gesprochen worden. Es wurde die Übereinkunft erzielt, den Zuschuss auf 10.000 € pro Jahr zu begrenzen und ihn künftig pauschal und institutionell zu gewähren. Es bestand Einvernehmen, dass die Richtlinien ab 2003 nicht mehr anzuwenden sind.

 

Bei der Ermittlung des Festbetrages in Höhe von 10.000 € sind insgesamt 5.476 reduzierte monatliche Teilnehmerbeiträge zugrunde gelegt worden.

 

DJK Eintracht Coesfeld – VBRS hat ab dem Jahre 2003 das Beitragsverfahren  umgestellt. Familien, die einkommensschwach sind, zahlen nur einen reduzierten Beitrag in Höhe von  27 € anstelle von 35 €. In jedem Fall erfolgt durch den Verein eine Überprüfung mit dem Ziel zu entscheiden, ob der gekürzte Monatsbeitrag gerechtfertigt ist. Hierzu haben die Eltern u. a. ihr jährliches Nettoeinkommen offen zu legen. Wird die Einkommensgrenze (4facher Regelsatz Haushaltsvorstand zuzüglich Regelsatz für Haushaltsangehörige, die überwiegend unterhalten werden) nicht überschritten, ist nur der gekürzte Monatsbeitrag in Höhe von 27 € zu zahlen.

 

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Therapieangebote auch von Familien in Anspruch genommen werden, die aufgrund ihrer finanziellen Situation zahlungsunfähig sind. Dies sind insbesondere Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII bzw. Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Verein setzt – soweit die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen worden ist – die Einziehung des Monatsbeitrags von diesen Familien aus. Allein für das Jahr 2008 bedeutet dies eine Mindereinnahme in Höhe von 13.860 €.

 

Aufgrund der finanziellen Situation ist DJK Eintracht Coesfeld – VBRS nicht mehr in der Lage, die Einnahmeausfälle im Bereich der reduzierten monatlichen Beiträge sowie der Beitragsausfälle bei zahlungsunfähigen Familien in voller Höhe zu finanzieren. Aus diesem Grunde ist eine Erhöhung des Kreiszuschusses beantragt worden. Im Gespräch mit der Verwaltung am 02. Dezember 2008 ist von den Vertreterinnen des Vereins nochmals deutlich gemacht worden, dass in der Vergangenheit Anstrengungen unternommen worden sind, um Kosten zu minimieren. So wurden die Zweitkräfte in den Gruppen gestrichen, in denen lediglich bis zu 6 Kinder betreut wurden. Teilweise ist auch das Wegegeld für die Betreuungskräfte nicht mehr gezahlt worden. Gruppen, die eine Mindeststärke von 4 Kindern nicht aufweisen konnten, wurden zusammengelegt. Bei allen Überlegungen ist jedoch stets darauf geachtet worden, dass das Angebot in allen Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld für den Personenkreis vorgehalten wird. Die Vertreterinnen haben glaubhaft versichert, dass weitere Reduzierungen der Kosten zu Qualitätseinbußen führen werden.

 

 

II.  Lösung

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Kreiszuschuss für DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. ab dem Haushaltsjahr 2009 zu erhöhen:

 

Hierbei wird berücksichtigt, dass der Verein in vielen Fällen nur einen nicht kostendeckenden Monatsbeitrag für einkommensschwache Eltern fordert.

Für das Jahr 2007 ist nachgewiesen worden, dass insgesamt 208 Kinder aufgrund der finanziellen Situation der Eltern den ermäßigten Beitrag zu zahlen hatten. Die Ermäßigung beläuft sich auf monatlich 8 €. Statt 35 € sind 27 € zu zahlen.

 

Der Verein hat mit Schreiben vom 04. Dezember 2008 folgende Aufstellung über die Zahl der Kinder mit reduzierten Beiträgen im Kreis Coesfeld vorgelegt:

Anzahl der Kinder 2008 im Kreis Coesfeld

 

Ort

mit reduziertem Beitrag

ohne reduziertem Beitrag

Gesamt

Coesfeld

42

62

104

Senden

21

30

51

Nottuln

32

35

67

Rosendahl

23

35

58

Dülmen

41

60

101

Lüdinghausen

20

30

50

Billerbeck

15

20

35

Ascheberg

5

10

15

Havixbeck

7

10

17

Nordkirchen

2

6

8

 

208

298

506

 

Für die Stadt Olfen sind keine Kinder angegeben, da bisher hier ein Bedarf nicht angemeldet worden ist.

 

Dem Verein werden bereits jetzt 10.000 € zur Deckung des ermäßigten Monatsbeitrages finanziert. Aufgrund der Angaben des Vereins erscheint es angemessen, diesen Zuschuss pauschal zu erhöhen.

 

 

Es erscheint zudem aus Sicht der Verwaltung vertretbar, dass bei der Festsetzung der Höhe des Kreiszuschusses auch die Beitragseinbußen bei zahlungsunfähigen Familien berücksichtigt werden. Vertretbar ist sicherlich nicht, dass der Kreis Coesfeld im Rahmen einer freiwilligen Leistung diesen Gesamtbetrag abdeckt.

Die Auswertung für 2008 hat ergeben, dass ca. 40 Familien aufgrund ihrer finanziellen Situation (SGB II/SGB XII/Asylbewerberleistungsgesetz) nicht in der Lage sind, den monatlichen ermäßigten Beitrag von 27 € zu zahlen.

Die Einnahmeausfälle belaufen sich nach Mitteilung des Vereins auf rd. 9.000 €.

Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass jährlich ein Betrag in dieser Höhe dem Verein fehlen wird.

 

 

Es erscheint angemessen, DJK Eintracht Coesfeld – VBRS einen Kreiszuschuss in Höhe von 15.000 € zu gewähren. Dieser berücksichtigt Beitragsausfälle aufgrund ermäßigter Monatsbeiträge sowie aufgrund von Beitragseinbußen bei zahlungsunfähigen Familien.

Den Vertreterinnen des Vereins ist im Gespräch am 04. Dezember 2008 mitgeteilt worden, dass aus Sicht der Verwaltung der Kreiszuschuss aufgrund der o. g. Ausführungen um 5.000 € erhöht werden kann. Das verbleibende Defizit habe der Verein im Rahmen einer Eigenbeteiligung zu tragen oder durch Sponsorenwerbung zu finanzieren. Hierbei sei schon berücksichtigt worden, dass der Verein in allen Fällen eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Therapieangebote fordere und so im Rahmen der Prophylaxe mögliche Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII verhindere.

Die Vertreterinnen von DJK Eintracht Coesfeld – VBRS haben sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt. Sie sollte für die nächsten drei Jahre Bestand haben.

III. Alternativen

 

Alternativen sind bezüglich der Höhe des Kreiszuschusses möglich.

 

 

IV. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2009 ist ein Kreiszuschuss in Höhe von 10.000 € zur Förderung von entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffälligen Kindern eingeplant. Die Mehrausgaben in Höhe von 5.000 € müssten zusätzlich bereitgestellt werden.

Personal, IT und sonstige Ressourcen des Kreises Coesfeld sind hiervon nicht betroffen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig.