Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2009/10
Vorlage
SV-7-1250
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes für das Kindergartenjahr 2009/10 wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – setzt für eine Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder nach § 18 u.a. die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. D.h. ein Anspruch auf eine Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen besteht nur, wenn diese im Kindergartenbedarfsplan mit dem jeweiligen Angebot (Gruppentyp, Platzzahl, Betreuungszeiten) vorgesehen sind.

Der aktuelle Kindergartenbedarfsplan gilt nur für das Kindergartenjahr 2008/09, d.h. bis zum 31.07.2009. Für das Kindergartenjahr 2009/10 ist eine neue Planung erforderlich.

Die Anmeldephase für das Kindergartenjahr 2009/10 wird überwiegend Ende Januar/Anfang Februar 2009 stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte im Interesse von Trägern, Personal der Tageseinrichtungen und Eltern feststehen, wo im Kindergartenjahr 2009/10 welches Betreuungsangebot – insbesondere für jüngere Kinder - vorgehalten wird.

 

Bei der Planung waren folgende Problemlagen besonders zu berücksichtigen:

 

  1. Kontingent des Landes zu den Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen sieht für das Kreisjugendamt Coesfeld nur 452 Plätze vor – Bekanntgabe am 13.11.2008; also nach Entscheidung des Kreistages zum Ausbau auf 570 Plätze in 2009/10 vom 05.11.2008

 

  1. Vorgaben des Landesjugendamtes zur Erteilung von Betriebserlaubnissen mit Rundschreiben 26/2008; hierdurch wird bei der in 08/09 praktizierten Bildung von Gruppen des KiBiz-Gruppentyps III mit unterschiedlichen Betreuungszeiten tlw. eine Platzreduzierung erforderlich; auch die Möglichkeit, Gruppen der Typen I, II und III zu kombinieren, wird erheblich eingeschränkt

 

  1. Während in vielen Orten und Ortsteilen rückläufige Kinderzahlen zu verzeichnen sind, gibt es einzelne Orte/Ortsteile, in denen die Kinderzahlen (noch) konstant sind oder sogar steigen. Auch hier soll ein Betreuungsangebot für jüngere Kinder entstehen

 

  1. Die Bürgermeister/in wünschen ein „Grundangebot“, d.h. das Vorhandensein aller Gruppentypen, insbesondere des Typs II für Kinder unter drei Jahre, in allen Städten und Gemeinden. Unabhängig von der Entwicklung der Kinderzahlen und vorhandene räumlichen Kapazitäten war daher in jeder Gemeinde mindestens eine Gruppe des Typs II bei der Planung zu berücksichtigen

 

  1. Es liegen noch keine detaillierten Informationen zum Umgang des Landesjugendamtes mit den Investitionsförderrichtlinien für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vor; d.h. eine verlässliche Einschätzung, ob für geplante Ausbaumaßnahmen eine Finanzierung der erforderlichen Investitionen durch das Land auch kurzfristig möglich ist (die Maßnahmen müssten im Idealfall bis zum 01.08.09 abgeschlossen sein)

 

  1. Stellungnahmen der Träger und der Bürgermeister/in zu Planungsvorschlägen und zur Kindergartenbedarfsplanung im allgemeinen

 

II.  Lösung

Damit Eltern möglichst verbindlich mitgeteilt werden kann, ob ihr Kind einen Platz in der jeweiligen Tageseinrichtungen erhalten kann und sich Träger und Team von Tageseinrichtungen ausreichend auf etwaige andere Einrichtungsstrukturen (jüngere Kinder, andere Betreuungszeiten) vorbereiten können, sollten die Rahmenbedingungen für den Kindergartenbedarfsplan 2009/10 bereits jetzt beschlossen werden.

Kleinerer Änderungsbedarf (z.B. Umverteilung hinsichtlich der Betreuungszeiten) aufgrund des Anmeldeverhaltens ist bis Ende Februar nicht ausgeschlossen. Nach der Anmeldephase soll daher ein Abgleich des Planungsentwurfs mit den Anmeldedaten – und soweit möglich – eine Anpassung der Planungsdaten erfolgen. Der Beschluss über die Endfassung des Kindergartenbedarfsplanes ist für den 11.03.2009 durch den Kreistag (Jugendhilfeausschuss am 02.03.09) vorgesehen.

 

Mit den oben genannten Problemlagen wurde wie folgt umgegangen:

 

1.      Kontingent: Der Umgang mit dem Kontingent wurde sowohl im Unterausschuss Jugendhilfeplanung als auch mit den Bürgermeistern/der Bürgermeisterin im Zuständigkeitsbereich besprochen. Auch bei den Beratungen des Jugendhilfeausschusses, Kreisausschusses und Kreistages zur Sitzungsvorlage SV-7-1193 (Ausbau U3 bis 2013) und zum Produkthaushalt 2009 war das Kontingent der Diskussion. Beim Landesjugendamt wurde eine Aufstockung des Kontingents erbeten, der zuständige Minister wurde auf die Nichtauskömmlichkeit des Kontingents hingewiesen und um Nachbesserung gebeten. Angesichts der landesweiten Nichtauskömmlichkeit der zugeteilten Kontingente scheint noch nicht ausgeschlossen, dass dieser Bitte, die auch von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird, entsprochen wird.

 

Das KiBiz enthält zum Kontingent folgende Formulierungen:

§ 21 Abs. 5: Für den schrittweisen Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege werden unter Berücksichtigung der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Planungsdaten durch das Haushaltsgesetz jährlich Höchstgrenzen festgelegt.

Anlage § 19, Ziffer 2: Im Jahr 2008 soll das Platzangebot ggü. 2007 verdoppelt werden. Ab dem Jahr 2009 müssen auf Grund des zwischen dem Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten weiteren Ausbaus der Plätze bis zum Jahr 2013 entsprechende Anpassungen in den weiteren Planungsdaten vorgenommen werden.

 

Wegen des zum Kindergartenjahr 2010/11 erwarteten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für 2jährige Kinder in Nordrhein-Westfalen, ist der im Planungsentwurf berücksichtigte Ausbau von Plätzen für jüngere Kinder – unabhängig vom Kontingent – erforderlich. Ein ansonsten erforderlicher entsprechend umfangreicherer Ausbau von 452 auf 700 Plätze (also um fast 250 Plätze bzw. 50 Gruppen Typ I oder 25 Gruppen Typ II) zum 01.08.2010 wäre nicht leistbar. Mit dem zugewiesenen Kontingent könnten bei 440 im laufenden Kindergartenjahr von Kindern unter drei Jahren genutzten Plätzen nur 12(!!) neue Plätze entstehen. Hiermit könnte nicht einmal dem Anliegen der Bürgermeister, in jedem Ort eine Typ II-Gruppe einzurichten, entsprochen werden.

 

Ähnliches muss auch auf Landesebene gelten, ansonsten wird es kaum möglich sein, bis 2013 für 32 % (Landesquote) der Kinder unter drei Jahren Plätze vorzuhalten. Ein Aufschieben der Verpflichtung wird das Erreichen dieses Ziels nicht erleichtern.

 

Der durch den Planungsbeschluss des Kreistages vom 05.11.2008 vorgesehene Ausbau von Plätzen wurde daher beim Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes trotz des tlw. entgegenstehenden Kontingents berücksichtigt. Das Kontingent wird jedoch – wenn es nicht angepasst wird – Auswirkungen auf die Finanzierung der Planung haben (siehe unten Ziffer IV.).

 

2.      Vorgaben des Landesjugendamtes zur Erteilung von Betriebserlaubnissen: Reduzierungen der Gruppenstärken wegen umfangreicherer Betreuungszeiten werden nur im Gruppentyp III (3- bis 6jährige Kinder) erforderlich. Bei einer Zuordnung der 45-Stunden-Plätze zu Typ I ist eine Platzreduzierung, die in Orten wie z.B. Lüdinghausen zu einer Gefährdung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz oder zu einem geringeren Ausbau an Plätzen für jüngere Kinder verbunden wäre, nicht erforderlich. Die 45-Stunden-Plätze stehen damit allen Kindern zwischen zwei und sechs Jahren zur Verfügung. Beim Planungsentwurf für 2009/10 wurden daher sämtliche 25- und 45-Stunden-Plätze – soweit möglich – dem Gruppentyp I zugeordnet. Ausnahmen erfolgen (noch) für Schwerpunktgruppen und in den Einrichtungen, in denen die 45-Stunden-Plätze mehr als 75 % der Plätze des Typs I betragen.

In 2008/09 wurden im Zuständigkeitsbereich 45- und 25-Stunden Plätze im Verhältnis der Platzzahlen der Gruppentypen diesen zugeteilt. Diese Regelung hat sich als sehr berechnungsaufwendig und für die übrigen Beteiligten schwer nachvollziehbar erwiesen. Durch die Änderung der Handhabung wird daher voraussichtlich auch das bei den Monatsmeldungen bestehende Problem der Zuordnung von Betreuungsverträgen zu den jeweiligen Gruppentypen verringert werden können. Zudem erfolgt so eine Annäherung an die Handhabung in den Nachbarkreisen, wo bereits 2008/09 45-Stunden-Plätze überwiegend bei Typ I berücksichtigt wurden. Da der Gruppentyp I nach der Intention des Gesetzgebers auf Dauer zum „Standardgruppentyp“ werden soll, erscheint dieses Verfahren trotz der finanziellen Auswirkungen für die Träger (bei einer verstärkten Zuordnung von 45-Stunden-Plätzen zu Typ I sinken die Betriebskostenpauschalen und damit auch die Träger- und Zuschussanteile) gerechtfertigt.

Die Bildung von Mischgruppen der Typen I, II und III erfolgt nur noch mit vorheriger Beteiligung des Landesjugendamtes. Hierbei wird – wenn die Bildung vom Mischgruppen aus Sicht des Jugendamtes zwingend geboten erscheint – auf das als Anlage 3 beigefügte Schreiben des Landesjugendamtes vom 04.11.2008 Bezug genommen und ggf. um eine befristete Ausnahmeregelung gebeten.

 

3.      konstante/steigende Kinderzahlen: Ist die Umwandlung von Gruppen zur Betreuung jüngerer Kinder nicht möglich, weil durch die hiermit verbundene Platzreduzierung der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6jährige Kinder nicht gewährleistet werden kann, wurde dieses mit Bürgermeistern und Trägervertretern erörtert. Teilweise konnten – bei absehbarem Rückgang der Kinderzahlen - Übergangslösungen gefunden werden; in anderen Fällen werden Ausbauschritte für 2010 angedacht und in den nächsten Monaten konkretisiert werden.

 

4.      Grundangebot Typ II in allen Städten/Gemeinden: Der Wunsch der Bürgermeister/in, in allen Städten und Gemeinden mindestens eine Gruppe auch für Kinder unter zwei Jahren vorzusehen, wurde bei der Planung berücksichtigt. Berücksichtigt sind im Entwurf 16 Gruppen des Typs II (davon eine mit nur 8 Plätzen) und 8 weitere nach Typ II abgerechnete Plätze für die Aufnahme von einzelnen Kindern unter drei Jahren in Einrichtungen, in denen eine Gruppe des Typs I nicht zustande kommt.

 

5.      Investitionsförderrichtlinien: Siehe auch SV-7-1251. Aufgrund der zurzeit erfolgenden Mittelbewilligung und Aussagen der zuständigen Fachberaterin beim Landesjugendamt wird davon ausgegangen, dass alle beim Landesjugendamt eingereichten Anträge bewilligt werden und die bei der Planung 2009/10 berücksichtigten Gruppen, die nur mit Anbauten realisierbar sind (Lüdinghausen, Rosendahl), termingerecht fertiggestellt werden können.

Eine Bezuschussung von Investitionskosten durch den Kreis Coesfeld ist aufgrund der Absprache mit den Bürgermeistern/der Bürgermeisterin weiterhin nicht vorgesehen.

 

6.      Stellungnahmen Träger und Städte und Gemeinden: Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen ist als Anlage 2 beigefügt. Soweit möglich und unter Gleichbehandlungsgrundsätzen vertretbar, wurden diese bei der Planung berücksichtigt.

 

Aus Zeitgründen wurde der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes bisher nur in Form von Tabellen und Diagrammen erstellt. Die in den vergangenen Jahren erfolgten umfangreichen Erläuterungen und Hinweise werden aktualisiert und voraussichtlich bis zur Verabschiedung der Endfassung eingearbeitet.

Noch zu klären sind der Umgang mit den Planungsdaten für die Betreuung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder sowie die im vergangenen Jahr erfolgte Finanzierung von „anteiligen Plätzen“, wenn in der Planung Plätze vorgesehen waren, für die bis Anfang Februar noch keine Anmeldungen vorlagen. Hierzu soll noch eine Auswertung der tatsächlichen Auslastung im laufenden Kindergartenjahr erfolgen.

 

III. Alternativen

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Betriebskosten für Tageseinrichtungen setzen sich zusammen aus Kindpauschalen, Mietzuschüssen und Zuschlägen. Sie werden finanziert durch Trägeranteil (je nach Träger 21 %, 12 %, 9 % bzw. 4 %), Landeszuschuss (je nach Träger 30 %, 36,5 %, 36 % bzw. 38,5 %) und den Jugendamtsanteil. Im Produkthaushalt wird unterschieden zwischen Ertrag (Landeszuschuss) und Aufwand (Betriebskostenzuschuss = Anteil Land + Anteil Jugendamt).

Die Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2009/10 (01.08.09 bis 31.07.10) setzen sich nach dem Planungsentwurf wie folgt zusammen:

 

Kindpauschalen:                     rd. 25.620.000 EUR

Mehrbetrag Integration:             rd. 1.270.000 EUR

Zuschläge, Mieten:                       rd. 235.000 EUR

gesamt:                                   rd. 27.125.000 EUR

 

Die Betriebskosten fallen zu 5/12 in 2009 an, der Rest in den ersten 7 Monaten des Jahres 2010. Auf 2009 entfallen somit rd. 11,3 Mio. EUR. Der Anteil der Träger hieran beträgt rd. 11,3 % oder 1,277 Mio. EUR. Das Land beteiligt sich (wenn das Kontingent außer Acht gelassen wird) mit 36,1 % oder 4.079 Mio. EUR. Der verbleibende Anteil von 52,6 % bzw. 5.944 Mio. EUR wäre durch das Kreisjugendamt zu finanzieren. Der im Kalenderjahr 2009 anfallende Betriebskostenzuschuss beträgt damit 10,023 Mio. EUR.

 

Es ergibt sich damit folgende Finanzplanung (ohne Einschränkungen der Landeszuschüsse durch das Kontingent):

 

 

Betriebskosten 2008/09

in 2009

Betriebskosten 2009/10 in 2009

Summe

Betriebskosten

15,2 Mio. EUR

11,3 Mio. EUR

26,5 Mio. EUR

Landeszuschuss

  5,5 Mio. EUR

  4,1 Mio. EUR

  9,6 Mio. EUR

Betriebskostenzuschuss

13,5 Mio. EUR

10,0 Mio. EUR

23,5 Mio. EUR

Anteil Kreis Coesfeld

  8,0 Mio. EUR

  5,9 Mio. EUR

13,9 Mio. EUR

 

Für den Fall, dass das Landeskontingent an Plätzen für Kinder unter drei Jahren bestehen bleibt, ergibt sich eine Finanzierungslücke beim Landeszuschuss. Lässt das Land dabei weiterhin eine flexible Nutzung der Typ I-Gruppen von bis zu 6 Kindern bei Abrechnung von 4 Kindern zu, fehlt die Finanzierung für 46 U3-Plätze. Wird dieses nicht mehr zugelassen, fehlen 130 Plätze.

 

Bei welcher Gruppenform die Kürzung des Landeszuschusses erfolgen würde, ist bislang nicht bekannt. Hiervon wären die Mehrkosten bei der Finanzierung für das Kreisjugendamt abhängig. Zu beachten ist dabei, dass für die 2jährigen Kinder in diesen Fällen ein Platz ab Vollendung des dritten Lebensjahres vorgehalten werden müsste.

 

Eine Berechnungsvariante (für 46 fehlende Plätze) könnte wie folgt aussehen:

-          Berücksichtigung von entsprechend weniger Typ I Gruppen (46 Fehlplätze./. 4 U3-Kinder je Typ I-Gruppe = 12 Gruppen );

-          entfallende Plätze Typ I damit (20 Plätze x 12 Gruppen) = 240

-          Berücksichtigung dieser 240 Plätze als Typ III-Plätze (Betreuung von 16 3- bis 6Jährigen zum 01.08. und Aufnahme von 4 3jährigen im Laufe des Kindergartenjahres)

-          Differenz Betriebskosten Typ I, 35 Stunden, und Typ III, 35 Stunden: (5.832,90 – 4.288,74 =) 1.544,16; 1.544,16 EUR x 240 Plätze = 370.598,40 EUR

-          Anteil des Landes an Betriebskosten finanzschwacher Träger: 36,0 %; bei rd. 370.600 EUR also rd. 133.000 EUR

 

Angesichts der vielen Berechnungsvarianten (welche Trägerart wird berücksichtigt, zw. 30 und 38,5 % Landeszuschuss; in welchem Umfang werden 25-, 35- und 45-Stunden-Plätze berücksichtigt) können sich selbst bei dem „einfachen“ Beispiel schon unterschiedliche Ergebnisse – je nach Variante – ergeben. Das obige Beispiel für 46 fehlende Kontingentsplätze würde bei Plätzen in kirchlicher Trägerschaft (36,5 % Landesanteil) bereits Mindereinnahmen von 135.000 EUR bedeuten, während bei hälftiger Berücksichtigung von 45-Stunden-Plätzen bei finanzschwachen Trägern „nur noch“ Mindereinnahmen von 93.000 EUR zu verzeichnen wären.

 

Sollte das Kontingent tatsächlich bestehen bleiben, wäre zu klären, wie die Mittelbeantragung beim Land erfolgen müsste, um die ausfallenden Landesmittel möglichst gering zu halten. Derzeit wird von der Verwaltung geschätzt, dass bei Nichtaufstockung des aktuellen Kontingents von 452 Plätzen Landesmittel zwischen 100.000 und 250.000 EUR fehlen würden. Hiervon wären 5/12 (also 42.000 bis 104.000 EUR) in 2009 zu berücksichtigen. Dieses könnte ggü. dem oben dargestellten Jugendamtszuschuss lt. Haushaltsplanung für 2009 von 13,9 Mio. EUR eine Mehrbelastung von rd. 100.000 EUR bedeuten.

 

Auswirkungen auf Personal, IT und sonstige Ressourcen des Kreises Coesfeld hat – anders als die Erstellung des Planes - die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes nicht. Der Bedarfsplan bildet die Arbeitsgrundlage für die Betriebskostenabrechnung und Entscheidungen zur Belegung der Tageseinrichtungen in 2009/10 und ist daher ein Grundwerk für die tägliche Arbeit im Jugendamt, Sachgebiet „Tagesbetreuung von Kindern“.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 der Satzung für das Jugendamt ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan zuständig. Die endgültige Fassung des Bedarfsplanes soll dann wegen der besonderen finanziellen und gesellschaftspolitischen Bedeutung am 11.03.2009 vom Kreistag beschlossen werden.