Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes für das Kindergartenjahr 2009/10 wird beschlossen.
I. Problem
Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz –
setzt für eine Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder nach § 18 u.a.
die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung
voraus. D.h. ein Anspruch auf eine Betriebskostenförderung für
Kindertageseinrichtungen besteht nur, wenn diese im Kindergartenbedarfsplan mit
dem jeweiligen Angebot (Gruppentyp, Platzzahl, Betreuungszeiten) vorgesehen
sind.
Der aktuelle Kindergartenbedarfsplan gilt nur für das Kindergartenjahr 2008/09, d.h. bis zum 31.07.2009. Für das Kindergartenjahr 2009/10 ist eine neue Planung erforderlich.
Die Anmeldephase für das Kindergartenjahr 2009/10 wird überwiegend Ende Januar/Anfang Februar 2009 stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte im Interesse von Trägern, Personal der Tageseinrichtungen und Eltern feststehen, wo im Kindergartenjahr 2009/10 welches Betreuungsangebot – insbesondere für jüngere Kinder - vorgehalten wird.
Bei der Planung waren folgende Problemlagen besonders zu berücksichtigen:
- Kontingent des Landes zu den Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen sieht für das Kreisjugendamt Coesfeld nur 452 Plätze vor – Bekanntgabe am 13.11.2008; also nach Entscheidung des Kreistages zum Ausbau auf 570 Plätze in 2009/10 vom 05.11.2008
- Vorgaben des Landesjugendamtes zur Erteilung von Betriebserlaubnissen mit Rundschreiben 26/2008; hierdurch wird bei der in 08/09 praktizierten Bildung von Gruppen des KiBiz-Gruppentyps III mit unterschiedlichen Betreuungszeiten tlw. eine Platzreduzierung erforderlich; auch die Möglichkeit, Gruppen der Typen I, II und III zu kombinieren, wird erheblich eingeschränkt
- Während in vielen Orten und Ortsteilen rückläufige Kinderzahlen zu verzeichnen sind, gibt es einzelne Orte/Ortsteile, in denen die Kinderzahlen (noch) konstant sind oder sogar steigen. Auch hier soll ein Betreuungsangebot für jüngere Kinder entstehen
- Die Bürgermeister/in wünschen ein „Grundangebot“, d.h. das Vorhandensein aller Gruppentypen, insbesondere des Typs II für Kinder unter drei Jahre, in allen Städten und Gemeinden. Unabhängig von der Entwicklung der Kinderzahlen und vorhandene räumlichen Kapazitäten war daher in jeder Gemeinde mindestens eine Gruppe des Typs II bei der Planung zu berücksichtigen
- Es liegen noch keine detaillierten Informationen zum Umgang des Landesjugendamtes mit den Investitionsförderrichtlinien für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vor; d.h. eine verlässliche Einschätzung, ob für geplante Ausbaumaßnahmen eine Finanzierung der erforderlichen Investitionen durch das Land auch kurzfristig möglich ist (die Maßnahmen müssten im Idealfall bis zum 01.08.09 abgeschlossen sein)
- Stellungnahmen der Träger und der Bürgermeister/in zu Planungsvorschlägen und zur Kindergartenbedarfsplanung im allgemeinen
II. Lösung
Damit Eltern möglichst verbindlich
mitgeteilt werden kann, ob ihr Kind einen Platz in der jeweiligen
Tageseinrichtungen erhalten kann und sich Träger und Team von
Tageseinrichtungen ausreichend auf etwaige andere Einrichtungsstrukturen
(jüngere Kinder, andere Betreuungszeiten) vorbereiten können, sollten die
Rahmenbedingungen für den Kindergartenbedarfsplan 2009/10 bereits jetzt
beschlossen werden.
Kleinerer Änderungsbedarf (z.B.
Umverteilung hinsichtlich der Betreuungszeiten) aufgrund des Anmeldeverhaltens
ist bis Ende Februar nicht ausgeschlossen. Nach der Anmeldephase soll daher ein
Abgleich des Planungsentwurfs mit den Anmeldedaten – und soweit möglich – eine
Anpassung der Planungsdaten erfolgen. Der Beschluss über die Endfassung des
Kindergartenbedarfsplanes ist für den 11.03.2009 durch den Kreistag
(Jugendhilfeausschuss am 02.03.09) vorgesehen.
Mit den oben genannten
Problemlagen wurde wie folgt umgegangen:
1.
Kontingent: Der Umgang mit dem Kontingent wurde sowohl im Unterausschuss
Jugendhilfeplanung als auch mit den Bürgermeistern/der Bürgermeisterin im
Zuständigkeitsbereich besprochen. Auch bei den Beratungen des
Jugendhilfeausschusses, Kreisausschusses und Kreistages zur Sitzungsvorlage
SV-7-1193 (Ausbau U3 bis 2013) und zum Produkthaushalt 2009 war das Kontingent
der Diskussion. Beim Landesjugendamt wurde eine Aufstockung des Kontingents
erbeten, der zuständige Minister wurde auf die Nichtauskömmlichkeit des
Kontingents hingewiesen und um Nachbesserung gebeten. Angesichts der
landesweiten Nichtauskömmlichkeit der zugeteilten Kontingente scheint noch
nicht ausgeschlossen, dass dieser Bitte, die auch von den kommunalen
Spitzenverbänden unterstützt wird, entsprochen wird.
Das KiBiz enthält zum Kontingent
folgende Formulierungen:
§ 21 Abs. 5: Für den schrittweisen
Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen und
in der Kindertagespflege werden unter Berücksichtigung der in der Anlage zu §
19 Abs. 1 genannten Planungsdaten durch das Haushaltsgesetz jährlich
Höchstgrenzen festgelegt.
Anlage § 19, Ziffer 2: Im Jahr
2008 soll das Platzangebot ggü. 2007 verdoppelt werden. Ab dem Jahr 2009 müssen
auf Grund des zwischen dem Bund, den Ländern und den kommunalen
Spitzenverbänden vereinbarten weiteren Ausbaus der Plätze bis zum Jahr 2013
entsprechende Anpassungen in den weiteren Planungsdaten vorgenommen werden.
Wegen des zum Kindergartenjahr
2010/11 erwarteten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für 2jährige
Kinder in Nordrhein-Westfalen, ist der im Planungsentwurf berücksichtigte
Ausbau von Plätzen für jüngere Kinder – unabhängig vom Kontingent – erforderlich.
Ein ansonsten erforderlicher entsprechend umfangreicherer Ausbau von 452 auf
700 Plätze (also um fast 250 Plätze bzw. 50 Gruppen Typ I oder 25 Gruppen Typ
II) zum 01.08.2010 wäre nicht leistbar. Mit dem zugewiesenen Kontingent könnten
bei 440 im laufenden Kindergartenjahr von Kindern unter drei Jahren genutzten
Plätzen nur 12(!!) neue Plätze entstehen. Hiermit könnte nicht einmal dem
Anliegen der Bürgermeister, in jedem Ort eine Typ II-Gruppe einzurichten,
entsprochen werden.
Ähnliches muss auch auf
Landesebene gelten, ansonsten wird es kaum möglich sein, bis 2013 für 32 %
(Landesquote) der Kinder unter drei Jahren Plätze vorzuhalten. Ein Aufschieben
der Verpflichtung wird das Erreichen dieses Ziels nicht erleichtern.
Der durch den Planungsbeschluss
des Kreistages vom 05.11.2008 vorgesehene Ausbau von Plätzen wurde daher beim
Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes trotz des tlw. entgegenstehenden
Kontingents berücksichtigt. Das Kontingent wird jedoch – wenn es nicht
angepasst wird – Auswirkungen auf die Finanzierung der Planung haben (siehe
unten Ziffer IV.).
2.
Vorgaben des
Landesjugendamtes zur Erteilung von Betriebserlaubnissen: Reduzierungen der Gruppenstärken wegen umfangreicherer Betreuungszeiten werden nur
im Gruppentyp III (3- bis 6jährige Kinder) erforderlich. Bei einer Zuordnung
der 45-Stunden-Plätze zu Typ I ist eine Platzreduzierung, die in Orten wie z.B.
Lüdinghausen zu einer Gefährdung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen
Kindergartenplatz oder zu einem geringeren Ausbau an Plätzen für jüngere Kinder
verbunden wäre, nicht erforderlich. Die 45-Stunden-Plätze stehen damit allen
Kindern zwischen zwei und sechs Jahren zur Verfügung. Beim Planungsentwurf für
2009/10 wurden daher sämtliche 25- und 45-Stunden-Plätze – soweit möglich – dem
Gruppentyp I zugeordnet. Ausnahmen erfolgen (noch) für Schwerpunktgruppen und
in den Einrichtungen, in denen die 45-Stunden-Plätze mehr als 75 % der Plätze
des Typs I betragen.
In 2008/09 wurden im
Zuständigkeitsbereich 45- und 25-Stunden Plätze im Verhältnis der Platzzahlen
der Gruppentypen diesen zugeteilt. Diese Regelung hat sich als sehr
berechnungsaufwendig und für die übrigen Beteiligten schwer nachvollziehbar
erwiesen. Durch die Änderung der Handhabung wird daher voraussichtlich auch das
bei den Monatsmeldungen bestehende Problem der Zuordnung von
Betreuungsverträgen zu den jeweiligen Gruppentypen verringert werden können.
Zudem erfolgt so eine Annäherung an die Handhabung in den Nachbarkreisen, wo
bereits 2008/09 45-Stunden-Plätze überwiegend bei Typ I berücksichtigt wurden.
Da der Gruppentyp I nach der Intention des Gesetzgebers auf Dauer zum
„Standardgruppentyp“ werden soll, erscheint dieses Verfahren trotz der
finanziellen Auswirkungen für die Träger (bei einer verstärkten Zuordnung von
45-Stunden-Plätzen zu Typ I sinken die Betriebskostenpauschalen und damit auch
die Träger- und Zuschussanteile) gerechtfertigt.
Die Bildung von Mischgruppen der
Typen I, II und III erfolgt nur noch mit vorheriger Beteiligung des
Landesjugendamtes. Hierbei wird – wenn die Bildung vom Mischgruppen aus Sicht
des Jugendamtes zwingend geboten erscheint – auf das als Anlage 3
beigefügte Schreiben des Landesjugendamtes vom 04.11.2008 Bezug genommen und
ggf. um eine befristete Ausnahmeregelung gebeten.
3.
konstante/steigende
Kinderzahlen: Ist die Umwandlung von Gruppen zur
Betreuung jüngerer Kinder nicht möglich, weil durch die hiermit verbundene
Platzreduzierung der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3- bis
6jährige Kinder nicht gewährleistet werden kann, wurde dieses mit
Bürgermeistern und Trägervertretern erörtert. Teilweise konnten – bei
absehbarem Rückgang der Kinderzahlen - Übergangslösungen gefunden werden; in
anderen Fällen werden Ausbauschritte für 2010 angedacht und in den nächsten
Monaten konkretisiert werden.
4.
Grundangebot Typ
II in allen Städten/Gemeinden: Der Wunsch der
Bürgermeister/in, in allen Städten und Gemeinden mindestens eine Gruppe auch
für Kinder unter zwei Jahren vorzusehen, wurde bei der Planung berücksichtigt.
Berücksichtigt sind im Entwurf 16 Gruppen des Typs II (davon eine mit nur 8
Plätzen) und 8 weitere nach Typ II abgerechnete Plätze für die Aufnahme von
einzelnen Kindern unter drei Jahren in Einrichtungen, in denen eine Gruppe des
Typs I nicht zustande kommt.
5.
Investitionsförderrichtlinien:
Siehe auch SV-7-1251. Aufgrund der zurzeit
erfolgenden Mittelbewilligung und Aussagen der zuständigen Fachberaterin beim
Landesjugendamt wird davon ausgegangen, dass alle beim Landesjugendamt
eingereichten Anträge bewilligt werden und die bei der Planung 2009/10
berücksichtigten Gruppen, die nur mit Anbauten realisierbar sind (Lüdinghausen,
Rosendahl), termingerecht fertiggestellt werden können.
Eine Bezuschussung von
Investitionskosten durch den Kreis Coesfeld ist aufgrund der Absprache mit den
Bürgermeistern/der Bürgermeisterin weiterhin nicht vorgesehen.
6.
Stellungnahmen
Träger und Städte und Gemeinden: Eine Zusammenfassung der
Stellungnahmen ist als Anlage 2 beigefügt. Soweit möglich und
unter Gleichbehandlungsgrundsätzen vertretbar, wurden diese bei der Planung
berücksichtigt.
Aus Zeitgründen wurde der Entwurf
des Kindergartenbedarfsplanes bisher nur in Form von Tabellen und Diagrammen
erstellt. Die in den vergangenen Jahren erfolgten umfangreichen Erläuterungen
und Hinweise werden aktualisiert und voraussichtlich bis zur Verabschiedung der
Endfassung eingearbeitet.
Noch zu klären sind der Umgang mit
den Planungsdaten für die Betreuung behinderter und von Behinderung bedrohter
Kinder sowie die im vergangenen Jahr erfolgte Finanzierung von „anteiligen
Plätzen“, wenn in der Planung Plätze vorgesehen waren, für die bis Anfang
Februar noch keine Anmeldungen vorlagen. Hierzu soll noch eine Auswertung der
tatsächlichen Auslastung im laufenden Kindergartenjahr erfolgen.
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die
Betriebskosten für Tageseinrichtungen setzen sich zusammen aus Kindpauschalen,
Mietzuschüssen und Zuschlägen. Sie werden finanziert durch Trägeranteil (je nach
Träger 21 %, 12 %, 9 % bzw. 4 %), Landeszuschuss (je nach Träger 30 %, 36,5 %,
36 % bzw. 38,5 %) und den Jugendamtsanteil. Im Produkthaushalt wird
unterschieden zwischen Ertrag (Landeszuschuss) und Aufwand
(Betriebskostenzuschuss = Anteil Land + Anteil Jugendamt).
Die
Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2009/10 (01.08.09 bis 31.07.10) setzen
sich nach dem Planungsentwurf wie folgt zusammen:
Kindpauschalen: rd.
25.620.000 EUR
Mehrbetrag Integration: rd.
1.270.000 EUR
Zuschläge, Mieten: rd.
235.000 EUR
gesamt: rd.
27.125.000 EUR
Die Betriebskosten fallen zu 5/12 in 2009 an, der Rest in den ersten 7
Monaten des Jahres 2010. Auf 2009 entfallen somit rd. 11,3 Mio. EUR. Der Anteil
der Träger hieran beträgt rd. 11,3 % oder 1,277 Mio. EUR. Das Land beteiligt
sich (wenn das Kontingent außer Acht gelassen wird) mit 36,1 % oder 4.079 Mio.
EUR. Der verbleibende Anteil von 52,6 % bzw. 5.944 Mio. EUR wäre durch das
Kreisjugendamt zu finanzieren. Der im Kalenderjahr 2009 anfallende
Betriebskostenzuschuss beträgt damit 10,023 Mio. EUR.
Es ergibt sich damit folgende Finanzplanung (ohne Einschränkungen der
Landeszuschüsse durch das Kontingent):
|
Betriebskosten 2008/09 in 2009 |
Betriebskosten 2009/10 in 2009 |
Summe |
Betriebskosten |
15,2 Mio. EUR |
11,3 Mio. EUR |
26,5 Mio. EUR |
Landeszuschuss |
5,5 Mio. EUR |
4,1 Mio. EUR |
9,6 Mio. EUR |
Betriebskostenzuschuss |
13,5 Mio. EUR |
10,0 Mio. EUR |
23,5 Mio. EUR |
Anteil Kreis Coesfeld |
8,0 Mio. EUR |
5,9 Mio. EUR |
13,9 Mio. EUR |
Für den Fall, dass das Landeskontingent an Plätzen für Kinder unter drei Jahren bestehen bleibt, ergibt sich eine Finanzierungslücke beim Landeszuschuss. Lässt das Land dabei weiterhin eine flexible Nutzung der Typ I-Gruppen von bis zu 6 Kindern bei Abrechnung von 4 Kindern zu, fehlt die Finanzierung für 46 U3-Plätze. Wird dieses nicht mehr zugelassen, fehlen 130 Plätze.
Bei welcher Gruppenform die Kürzung des Landeszuschusses erfolgen würde, ist bislang nicht bekannt. Hiervon wären die Mehrkosten bei der Finanzierung für das Kreisjugendamt abhängig. Zu beachten ist dabei, dass für die 2jährigen Kinder in diesen Fällen ein Platz ab Vollendung des dritten Lebensjahres vorgehalten werden müsste.
Eine Berechnungsvariante (für 46 fehlende Plätze) könnte wie folgt aussehen:
- Berücksichtigung von entsprechend weniger Typ I Gruppen (46 Fehlplätze./. 4 U3-Kinder je Typ I-Gruppe = 12 Gruppen );
- entfallende Plätze Typ I damit (20 Plätze x 12 Gruppen) = 240
- Berücksichtigung dieser 240 Plätze als Typ III-Plätze (Betreuung von 16 3- bis 6Jährigen zum 01.08. und Aufnahme von 4 3jährigen im Laufe des Kindergartenjahres)
- Differenz Betriebskosten Typ I, 35 Stunden, und Typ III, 35 Stunden: (5.832,90 – 4.288,74 =) 1.544,16; 1.544,16 EUR x 240 Plätze = 370.598,40 EUR
- Anteil des Landes an Betriebskosten finanzschwacher Träger: 36,0 %; bei rd. 370.600 EUR also rd. 133.000 EUR
Angesichts der vielen Berechnungsvarianten (welche Trägerart wird berücksichtigt, zw. 30 und 38,5 % Landeszuschuss; in welchem Umfang werden 25-, 35- und 45-Stunden-Plätze berücksichtigt) können sich selbst bei dem „einfachen“ Beispiel schon unterschiedliche Ergebnisse – je nach Variante – ergeben. Das obige Beispiel für 46 fehlende Kontingentsplätze würde bei Plätzen in kirchlicher Trägerschaft (36,5 % Landesanteil) bereits Mindereinnahmen von 135.000 EUR bedeuten, während bei hälftiger Berücksichtigung von 45-Stunden-Plätzen bei finanzschwachen Trägern „nur noch“ Mindereinnahmen von 93.000 EUR zu verzeichnen wären.
Sollte das Kontingent tatsächlich bestehen bleiben, wäre zu klären, wie die Mittelbeantragung beim Land erfolgen müsste, um die ausfallenden Landesmittel möglichst gering zu halten. Derzeit wird von der Verwaltung geschätzt, dass bei Nichtaufstockung des aktuellen Kontingents von 452 Plätzen Landesmittel zwischen 100.000 und 250.000 EUR fehlen würden. Hiervon wären 5/12 (also 42.000 bis 104.000 EUR) in 2009 zu berücksichtigen. Dieses könnte ggü. dem oben dargestellten Jugendamtszuschuss lt. Haushaltsplanung für 2009 von 13,9 Mio. EUR eine Mehrbelastung von rd. 100.000 EUR bedeuten.
Auswirkungen
auf Personal, IT und sonstige Ressourcen des Kreises Coesfeld hat – anders als
die Erstellung des Planes - die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes nicht.
Der Bedarfsplan bildet die Arbeitsgrundlage für die Betriebskostenabrechnung
und Entscheidungen zur Belegung der Tageseinrichtungen in 2009/10 und ist daher
ein Grundwerk für die tägliche Arbeit im Jugendamt, Sachgebiet „Tagesbetreuung
von Kindern“.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 5 der Satzung für das Jugendamt ist der
Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan
zuständig. Die endgültige Fassung des Bedarfsplanes soll dann wegen der
besonderen finanziellen und gesellschaftspolitischen Bedeutung am 11.03.2009
vom Kreistag beschlossen werden.