Betreff
Investitionsförderung des Landes - Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
Vorlage
SV-7-1251
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu den bereits vorliegenden Investitionsförderanträgen Landesmittel beim Landesjugendamt zu beantragen.

 

Weitere folgende Anträge sollen ebenfalls dem Landesjugendamt zugeleitet werden.

 

Über die beantragten und bewilligten Landesmittel wird dem Jugendhilfeausschuss mindestens einmal jährlich berichtet.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Beschluss vom 28.08.2008 (SV-7-1092) wurde die Verwaltung beauftragt, die ersten Trägeranträge zur Förderung von Investitionskosten für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren entsprechend der Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2008 an das Landesjugendamt weiterzuleiten.

Inzwischen liegen zwei neue Anträge vor (in Anlage 1 grau unterlegt). Weitere Anträge sind im Zuge der Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes 2009/10 und der damit verbundenen Einrichtung weiterer Gruppen für jüngere Kinder zu erwarten.

Die Investitionsförderanträge sollten jeweils möglichst zeitnah an das Landesjugendamt weitergeleitet werden können. Angesichts der absehbaren Zeitphase ohne Jugendhilfeausschusssitzung zwischen 19.05.2009 und 10.09.2009 ist aus Sicht der Verwaltung eine Regelung zum Umgang mit in diesem Zeitraum eingehenden Anträgen erforderlich.

 

II.  Lösung

Die Verwaltung wird ermächtigt, ohne vorherige Beratung im Jugendhilfeausschuss entsprechende Landesmittel beim Landesjugendamt zu beantragen.

Über die beantragten und bewilligten Mittel wird der Jugendhilfeausschuss durch regelmäßige Berichterstattung auf dem Laufenden gehalten. Ein erster Zwischenbericht ist als Anlage 1 beigefügt.

 

III. Alternativen

Der Jugendhilfeausschuss entscheidet über die Weitergabe der Anträge an das Landesjugendamt in jedem Einzelfall.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Eine Beteiligung des Kreises Coesfeld an den Investitionskosten ist nach Absprache mit den Bürgermeistern/der Bürgermeisterin weiterhin nicht vorgesehen. Eine Übernahme des 10%igen Trägeranteils durch den Kreis Coesfeld erfolgt nicht. Die beantragten Landesmittel werden bei Bewilligung an die Träger weitergegeben, so dass es sich letztlich nur um „durchlaufende“ Mittel handelt.

 

Durch die beschriebene Verfahrensweise wird das Abarbeiten der vorliegenden Anträge beschleunigt. Dieses führt zu einer Entlastung des Personals, da ein Sammeln und erneutes Einarbeiten in den Einzelfall anlässlich des jeweiligen Sitzungstermins entfallen kann. Mehrkosten sind mit der direkten Weitergabe an das Landesjugendamt nicht verbunden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 Abs. 2 Ziffer 3 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Ziffer 2, Buchstabe f der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.