Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld und die Städte Coesfeld und Dülmen richten auf Grundlage der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle beim Kreis Coesfeld ein.
Begründung:
I. Problem
Die Ratifizierung und Umsetzung des „Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoptionen“ in deutsches Recht führte zu einer Anpassung bestehender Gesetze. Auch das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) wurde neu gefasst.
Hieraus resultieren für die örtlichen Träger der Jugendhilfe weitreichende Neuerungen:
- Adoptionsbewerber mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bereich des Jugendamtes haben nach dem neuen AdVermiG einen Rechtsanspruch auf Eignungsüberprüfung sowie Erstellung eines Sozialberichtes.
- Das Gesetz überlässt es der Entscheidung des örtlichen Trägers, ob die Pflichtaufgabe der Adoptionsvermittlung in einer eigenen Adoptionsvermittlungsstelle oder in einer mit anderen Kommunen gebildeten Adoptionsvermittlungsstelle erledigt wird.
- Diese Entscheidung ist in der Praxis abhängig davon, ob die Vorgaben hinsichtlich der personellen Ausstattung erfüllt werden können: Das Gesetz schreibt nunmehr vor, dass in jeder Adoptionsvermittlungsstelle mindestens zwei Vollzeitkräfte (oder eine entsprechende Zahl an Teilzeitkräften) tätig sein müssen, die mit mindestens 50 Prozent ihrer Tätigkeit Adoptionsvermittlung durchführen. Dies soll dazu beitragen, die Qualität der Arbeit zu erhöhen.
Die Jugendämter der Städte Coesfeld und Dülmen erfüllen diese personellen Anforderungen nicht.
II. Lösung
Das Jugendamt des Kreises
Coesfeld verfügt über zwei Vollzeitkräfte, die mit mindestens 50 Prozent in der
Adoptionsvermittlung tätig sind, sodass die Fachkraftanforderungen erfüllt
sind. Daher haben sich die Städte Coesfeld und Dülmen nach intensiven
Beratungen dazu entschlossen, mit dem Kreis Coesfeld eine gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle zu bilden.
Aus diesem Grund wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung formuliert, die auf einem Mustervertrag des Landesjugendamtes beruht. Hierin übertragen die genannten Kommunen und der Kreis der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle ihre Aufgaben. Die Vermittlungsstelle wird beim Kreis Coesfeld angesiedelt. Von hier aus werden die Leitung übernommen und die Aufgaben gegenüber Institutionen und Einrichtungen, insbesondere gegenüber der zentralen Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes wahrgenommen.
Zur Zeit wird die Adoptionsvermittlung in Dülmen durch den ortsansässigen Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) durchgeführt. Dies soll, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist, auch weiterhin fortgeführt werden. Hierzu schließt die gemeinsame Vermittlungsstelle mit dem SkF e.V. Dülmen im Einzelfall Verträge ab. Die Ergebnisse dieser Arbeit macht sich die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle nach Abschluss der Arbeiten zu Eigen und trägt nach außen die Verantwortung hierfür.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die in der gemeinsamen
Adoptionsvermittlungsstelle entstehenden Kosten für Personal, Sach- und
Gemeinkosten erstatten die Städte Coesfeld und Dülmen dem Kreis Coesfeld in
Form der Vergütung von Fachleistungsstunden im vollen, tatsächlich entstandenen
Umfang. Als Grundlage dienen hierfür die jeweils aktuellen Berechnungen zu den
Kosten eines Arbeitsplatzes der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsvereinfachung (KGSt).
Auch die Kosten, die im Rahmen der Beauftragung des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Dülmen entstehen, werden dem Sozialdienst durch die Stadt Dülmen ebenfalls nach dem Prinzip der Fachleistungsstunden erstattet.
Dem Kreis Coesfeld entstehen somit keine Mehrkosten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist die Zuständigkeit des Kreistages
gegeben.