Betreff
Novellierung der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld - Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen, hier: Betriebskostenförderung von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
SV-6-0805/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld - Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen / Förderungsposition III.6 -Betriebskostenförderung von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit- werden entsprechend dem vorliegenden Entwurf geändert.

 

Die veränderte Fassung der Förderungsposition 6 der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld - Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen tritt rückwirkend zum 01.Jan. 2004 in Kraft.

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.01.2004 mehrheitlich für die Novellierung der o.g. Förderposition ausgesprochen. Es bestand Einvernehmen, die Richtlinien auch im Kreisausschuss und Kreistag zu beschließen. Zur Diskussion über den Haushaltsansatz wurde um die Darstellung der aktuellen Finanzsituation gebeten.

 

Im Jahr 2003 stellte das Land NRW knapp 31 Mio. EUR im Rahmen des Landesjugendplanes zur Förderung der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.

Im Jahr 2004 soll laut einer Änderungsliste der Fraktionen zum Einzelplan 05 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zum Haushalt 2004/2005 (Stand 22.Jan. 2004) dieser Förderungsbetrag auf 23 Mio. EUR reduziert werden.

 

Dies bedeutet eine Minderung der Landeszuschüsse im Bereich der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit voraussichtlich um ca. 24%.

 

Für die 19,2 anerkannten Stellen werden im Jahr 2004 Betriebskosten in Höhe von 1.080.000 € erwartet. Die Landeszuschüsse würden sich nach derzeitigem Erkenntnisstand von 194.000 € auf 145.000 € reduzieren. Bei Beibehaltung der bisherigen Kommunalmittel in Höhe von 325.000 € sowie der bisherigen Eigenmittel in Höhe von 216.500 € und gleichzeitiger Erhöhung der Kreismittel auf 347.000 € verbleibt ein nicht gedeckter Betrag in Höhe von ca. 46.600 €.

 

Für die einzelnen Träger der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich bedeutet dies eine Minderzuwendung wie folgt:

 

Angebot der
Offenen Kinder- und
Jugendarbeit im
Zuständigkeitsbereich

Personal-
bestand
2004

voraussichtl. fehlende
Landesmittel 2004

Gemeinde Ascheberg

2,00

4.672 €

Stadt Billerbeck

1,50

3.132 €

Gemeinde Havixbeck

2,00

5.880 €

Stadt Lüdinghausen

3,00

7.725 €

Gemeinde Nordkirchen

1,00

2.627 €

Gemeinde Nottuln

3,50

8.275 €

Stadt Olfen

1,75

3.924 €

Gemeinde Rosendahl

1,00

2.100 €

Gemeinde Senden

3,50

8.247 €

Kreis Coesfeld

19,20

46.583 €

 

Entsprechend der Absprache mit den Vertretern der Städte und Gemeinden kann jede Kommune nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und inwieweit diese fehlenden Gelder aufgefangen werden.

 

Aufgrund der zu erwartenden Landeskürzungen und der damit verbundenen Neustrukturierung des Landesjugendplanes im Jahr 2004 sind die Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit / Förderungsposition Betriebskostenförderung von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit entsprechend anzupassen und zu aktualisieren.

 

Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage 6-0805 verwiesen.