Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende; hier: Ergebnisse des SGB II Ermittlungsdienstes
Vorlage
SV-7-1257
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-          ohne –

-          Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Nach § 6 Abs. 1 SGB II sollen die Träger der Grundsicherung einen Außendienst zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauches einrichten.

 

Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist der Kreis Coesfeld in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zum 15.02.2007 mit der Schaffung eines SGB II – Ermittlungsdienstes nachgekommen.

 

Die Aufgaben dieses Ermittlungsdienstes werden hierbei wie folgt beschrieben:

-          Prüfung bei Verdacht auf Schwarzarbeit

-          Nachgehen von anonymen Hinweisen auf Leistungsmissbrauch

-          Abgleich von Antragsangaben mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort

 

Um eine kreisweit vergleichbare Qualität in den einzelnen Städten und Gemeinden und eine bedarfsgerechte Auslastung des Ermittlungsdienstes zu gewährleisten wurde vereinbart, dass der Kreis Coesfeld das Personal für den Ermittlungsdienst beschäftigt. Zurzeit versehen sieben Mitarbeiter in Teilzeit kreisweit ihren Einsatz im Rahmen des SGB II – Ermittlungsdienstes mit einem Umfang von insgesamt 1,5 Stellen.

 

Auftraggeber des SGB II - Ermittlungsdienstes sind die lokalen Zentren für Arbeit in den elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Seitens des Zentrums für Arbeit der Kreisverwaltung erfolgt die Steuerung, die Auswertung der Berichte sowie die Abrechnung von Sach- und Personalkosten.

 

 

 

Auswertung zum Stand 31.12.2008:

 

Anzahl der erteilten Ermittlungsaufträge:            220

 

·                                 davon noch in Bearbeitung:          25 Fälle

 

·                                 davon zurückgezogen:                 13 Fälle

 

·                                 davon bereits erledigt:                   182 Fälle

 

 

 

 

 

 

 

Ermittlungsergebnisse:

 

·                                 Verdachtsmomente haben sich nicht bestätigt:               143 Fälle

 

·                                 Verdachtsmomente haben sich bestätigt:                        39 Fälle

 

Bisher erfolgte ein/e

 

·                                 Anhörung der Betroffenen:                                                39 Fälle

 

·                                  ein Rückforderungs- bzw. Änderungsbescheid:             15 Fälle

 

·                                 Verfolgung als Ordnungswidrigkeit:                                  0 Fälle

 

·                                 Einschaltung Staatsanwaltschaft:                                    3 Fälle

 

·                                 Einschaltung des Hauptzollamtes:                                   5 Fälle

 

 

Der Auswertung ist zu entnehmen, dass sich in 39 der bisher überprüften 182 Fällen die ursprünglichen Verdachtsmomente bestätigt haben. Dieses stellt einen leichten Anstieg gegenüber der Auswertung zum Stichtag 31.07.2007 von 17 % auf ca. 21 % dar.  

 

Es darf hierbei jedoch nicht der Eindruck entstehen, dass dieses automatisch auf eine Steigerung des SGB II - Leistungsmissbrauchs im Kreis Coesfeld zurückzuführen ist. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der gewonnen Erfahrungswerte seit dem Einsatz des Ermittlungsdienstes eine zielgenauere Zuweisung und Beauftragung erfolgen kann. Dieses ist auch der leicht rückläufigen Zahl der Beauftragungen zu entnehmen.

III. Alternativen

- keine -

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der Ermittlungsdienst ist mit einem Stellenanteil von 1,5 Stellen im Stellenplan 2009 enthalten. Die Personalkosten für die Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes werden zu einem Anteil von 87,4 % vom Bund erstattet. Die Deckung des restlichen Anteils von 12,6 % erfolgt aus Mitteln des Kreises.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.