Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Fortsetzung des kreiseigenen Projektes Wohnberatung durch eine Honorarkraft im Jahr 2009
Vorlage
SV-7-1265
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das kreiseigene Projekt der Wohnberatung durch eine Honorarkraft in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten wird für das Jahr 2009 fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Durch die sich verändernde Alterstruktur der Bevölkerung in Verbindung mit dem hohen Anteil an Wohneigentum stellt sich das Problem, dass viele von Senioren tatsächlich genutzte Wohnungen nicht behinderten- und seniorengerecht eingerichtet sind. Gleichzeitig besteht vielfach der Wunsch, möglichst lange in den „eigenen vier Wänden“ zu leben.


In vielen Fällen scheitert häusliche Pflege an fehlenden baulichen Voraussetzungen im eigenen Zuhause. In Kooperation und auf Veranlassung der Pflegeberatung im Kreis Coesfeld hat in 2008 Herr Ehrhardt als Honorarkraft Wohnberatungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass einerseits mit kleinen Änderungen erhebliche Verbesserungen erzielt werden konnten, andererseits nur wenige konstruktive Ideen bei den Betroffenen selber vorhanden waren. Die Resonanz bei den Kunden war überaus positiv, so dass sogar ein Imagegewinn des Kreises durch die kombinierte Pflege- und Wohnberatung zu erkennen ist.

Konkret ist von einem Beratungsbedarf von 4-5 Fällen monatlich auszugehen. Da zurzeit praktisch keine Werbung für dieses Angebot gemacht wird, könnte ggf. noch mit einer Ausweitung gerechnet werden. Einige Beratungsgespräche haben sich aus vorherigen Beratungen im Umfeld ergeben.


Für 2009 ist eine Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Kreis geplant.

II.  Lösung

 

Herr Ehrhardt hat die Wohnberatungen in 2008 sehr erfolgreich durchgeführt und wäre auch bereit, die Aufgabe in 2009 fortzuführen. Der abgeschlossene Honorarvertrag kann um 12 Monate verlängert werden.

 

III. Alternativen

 

keine


Mit dem vorhandenen Personal der Abteilung 63 kann eine bedarfsentsprechende Beratung nicht geleistet werden. 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Mittel in Höhe von max. 4.800 € Honorar zuzüglich ca. 500 € Fahrtkosten stehen im Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur Verfügung.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Vergabe der Fördermittel ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.

 

Anlagen:

 

Förderschwerpunkte