Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Fortsetzung des Projektes der FBS Dülmen "Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Begleitung" für den Kreis Coesfeld im Rahmen von § 45 SGB XI für das Jahr 2009
Vorlage
SV-7-1266
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt der Familienbildungsstätte Dülmen „Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Begleitung“ für den Kreis Coesfeld im Rahmen eines niederschwelligen Angebotes gemäß § 45 SGB XI wird für das Jahr 2009 bis zu 11.000 € gefördert. Soweit andere oder höhere Einnahmen als veranschlagt erzielt werden, sind diese auf die Förderung anzurechnen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreis Coesfeld fördert seit 2006 das Projekt „Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Begleitung“ im Kreis Coesfeld mit einem Zuschuss von 22.000 € für 2006/7 und weiteren 11.000 € für 2008.

 

Die „Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Begleitung“ ist bei der Familien­bildungs­stätte Dülmen eingerichtet und vermittelt ehrenamtliche Senioren- oder Demenz-Begleiter an alte Menschen. Ziel ist es, pflegende Angehörige zumindest stundenweise zu entlasten.

 

 

Mit dem Projekt Netzwerkagentur werden folgende Ziele verfolgt:

  1. Beratung und Information der Angehörigen, Vermittlung von Betreuungen:
    In enger Zusammenarbeit mit der Pflegeberatung im Kreis Coesfeld und dem Bereich „Menschen und Pflege“ in den Kommunen haben Betroffene eine Anlaufstelle, um Informationen und Hilfen zu erhalten.

 

  1. Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von ehrenamtlichen HelferInnen:
    Koordination und intensive persönliche Gespräche, um Erwartungen, Bedürfnisse und Wünsche zu vereinbaren und bei Konflikten oder Problemen zu vermitteln. Da es sich um ehrenamtliches Engagement handelt, ist ein kontinuierlicher persönlicher Ansprechpartner unbedingt erforderlich.

 

  1. Austausch mit Einrichtungen und Organisationen
    Die Kooperation mit anderen Einrichtungen der Altenhilfe im Kreis Coesfeld wurde intensiviert.

 

Bei der Initiierung des Projektes war zunächst davon ausgegangen worden, dass es sich nach Etablierung selber trägt. Die erhofften Sponsorengelder konnten bisher jedoch nicht erzielt werden und sind auch in 2009 nicht realistisch zu erwarten. Andere Förderungen für das Projekt, z. B. aus Bundes- oder Landesmitteln, stehen ebenfalls nicht zur Verfügung. Zurzeit werden auf Landes- und Bundesebene wohl vorrangig Unterstützungen für neu initiierte Projekte gewährt. Die Weiterführung bestehender Maßnahmen ist dadurch auf die lokale Ebene verlagert.

 

Im Rahmen des Projektes kamen in den letzten Jahren folgende Vermittlungen mit einem Stundenumfang von 4 – 10 Wochenstunden je Fall zustande:

 

Jahr

Kontakte

Vermittlungen

2006

55

43

2007

72

63

2008

94

75

Summe

221

181

 

Die Resonanz, die dieses Projekt im Kreis Coesfeld und auch bundesweit erfährt, ist überaus positiv. Inzwischen werden in ca. 50 Städten bundesweit BegleiterInnen für Demenzerkrankte und für Senioren nach dem Dülmener Modell ausgebildet und eingesetzt. Wie häufig durch die Entlastung der pflegenden Angehörigen eine häusliche Pflege überhaupt ermöglicht wurde, kann nur geschätzt werden. Die Zahl der innerhalb von 3 Jahren 181 vermittelten Begleiter spricht für einen deutlichen Entlastungsbedarf der pflegenden Angehörigen.

 

Würde keine Unterstützung des Projektes von hier erfolgen, könnten die Koordinations- und Betreuungsaufgaben nicht weitergeführt werden. Für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist der bisherige Stundenumfang unbedingt erforderlich.

 

II.  Lösung

 

Die Förderung wird für ein weiteres Jahr fortgesetzt, wie mit Antrag vom 05.11.2008 (s. Anlage 2) erbeten. Durch Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 11.000 € werden die Personalkosten der Koordinationsfachkraft für einen Stundenumfang von 12 Wochenstunden im wesentlichen gedeckt. Die Sachkosten werden aus dem Eigenanteil der Familienbildungsstätte getragen.

 

III. Alternativen

 

keine

Ohne Förderung durch den Kreis Coesfeld kann das Projekt nicht durchgeführt werden.

Eine Reduzierung der Sach- und Personalkosten würde eine effektive Arbeit am Projekt erheblich behindern. Der Umfang von 12 Wochenstunden ist bereits sehr knapp bemessen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Mittel stehen im Rahmen des Fördertopfes „ambulant vor stationär“ für 2009 zur Verfügung.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Fördertopf ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zuständig.

Anlagen:

 

-          Förderschwerpunkte

-          Antrag der FBS Dülmen vom 05.11.2008