Entwurf der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld
Beschlussvorschlag des
Jugendhilfeausschusses:
Der Kreistag beschließt die Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
Die Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld treten rückwirkend zum 01.Jan. 2009 in Kraft. Gleichzeitig werden die am 20.12.2006 beschlossenen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Kreis Coesfeld – Stand 01. Jan. 2007 – aufgehoben.
Begründung:
I. Problem – V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Beratungsfolge wurde geändert.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.01.2009 wurde der Beschlussvorschlag ergänzt um den Satz:
„Gleichzeitig werden die am 20.12.2006 beschlossenen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Kreis Coesfeld – Stand 01. Jan. 2007 – aufgehoben.“