Betreff
Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplans für den Kreis Coesfeld – Jugendamt
Entwurf der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-7-1249/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses:

Der Kreistag beschließt die Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld entsprechend dem vorgelegten Entwurf.

Die Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld treten rückwirkend zum 01.Jan. 2009 in Kraft. Gleichzeitig werden die am 20.12.2006 beschlossenen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Kreis Coesfeld – Stand 01. Jan. 2007 – aufgehoben.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem – V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Beratungsfolge wurde geändert. 

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.01.2009 wurde der Beschlussvorschlag ergänzt um den Satz:

„Gleichzeitig werden die am 20.12.2006 beschlossenen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Kreis Coesfeld – Stand 01. Jan. 2007 – aufgehoben.“