Betreff
Absatz von Reitkennzeichen und Planung von Reitwegen bzw. Reitrouten im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-1269
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem dargestellten Vorgehen der Verwaltung im Zuge der Entwicklung der Pferderegion Münsterland wird zugestimmt.

Begründung:

 

I. – V.

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde die Verwaltung beauftragt, über die Reitwegeplanung im Kreis Coesfeld zu berichten.

 

Wer zu Pferd die Reithalle verlässt und „in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen“ – so heißt es wörtlich im § 51 Abs. 1 Landschaftsgesetz (LG NW). Absatz 2 bestimmt, dass die Kennzeichen gegen die Entrichtung einer Abgabe ausgegeben werden, die den höheren Landschaftsbehörden zufließt und für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie ggf. zur Beseitigung von Reitschäden  zweckgebunden zu verwenden ist.

 

Im § 52 LG wird das Ministerium als oberste Landschaftsbehörde ermächtigt, Einzelheiten der Kennzeichnung und die Höhe der Abgabe festzusetzen. Dies ist in der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) vom 22.10.1986 (zuletzt geändert am 19.06.2007) geschehen. Danach entstehen für ein Reitkennzeichen folgende jährliche Kosten:

 

Kosten für Reitkennzeichen pro Jahr / pro Pferd

 

Erstantrag (Privat)                                                                    Verlängerung (Privat)

 

Reitabgabe 1                                          25,00 €                                     25,00 €

Kennzeichen (Gebühr) 2                              5,00 €            

Aufkleber (Gebühr) 2                                                                5,00 €                                       5,00 €

Kennzeichen (Auslagen)               3,00 €

Aufkleber (Auslagen)                                0,50 €                                       0,50 €

                                                            38,50 €                                     30,50 €

 

 

Erstantrag (Reiterhof)                                                               Verlängerung (Reiterhof)

 

Reitabgabe 1                                          75,00 €                                     75,00 €

Kennzeichen (Gebühr) 2                            5,00 €

Aufkleber (Gebühr) 2                                 5,00 €                                       5,00 €

Kennzeichen (Auslagen)               3,00 €

Aufkleber (Auslagen)                                0,50 €                                       0,50 €

                                                            88,50 €                                     80,50 €

 

1  gemäß Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) vom 22.10.1986 (zuletzt geändert am 19.06.2007)

2  gemäß allg. Verwaltungs-Gebührenordnung NRW vom 12.07.2001

 

 

Die Reitkennzeichen werden von den unteren Landschaftsbehörden ausgegeben. Zur Verbesserung des Angebotes und um die Wege für Kunden zu verkürzen, werden Reitkennzeichen im Kreis Coesfeld neuerdings auch in den Bürgerbüros der Rathäuser angeboten. Bis heute (20.01.2009) sind in den Bürgerbüros bereits 10 neue Reitkennzeichen für die Saison 2009 ausgegeben worden. Schon seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, Reitkennzeichen über das Internet-Angebot des Kreises online zu beantragen. Das Formular ist unter dem Stichwort „Reiten“ über verschiedene Suchwege zu finden.

 

Die Einnahmen durch den Verkauf der Kennzeichen werden (mit Ausnahme der Auslagen) in voller Höhe an die Bezirksregierung weiterleitet. Von dort werden die Gelder nach Antragslage wieder zweckgebunden für den Bau und die Unterhaltung (Sanierung) von Reitwegen sowie für die Begleichung von Reitschäden verteilt.

 

Das Antragsverfahren ist in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Reitabgabe für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen (Runderlass des MURL vom 31.10.1986) geregelt. Danach sind in Westfalen Zuwendungsempfänger/Antragsteller allein der Provinzial-Verband Westfälischer Reit- und Fahrvereine oder der Landesverband NRW der Vereinigung der Freizeitreiter in Deutschland als reiterliche Dachverbände. In der Praxis erstellen die örtlichen Reitvereine oder die Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit der unteren Landschaftsbehörde die Antragsunterlagen, die dann dem Provinzialverband zugehen und von dort mit einer Stellungnahme an die Bezirksregierung weitergeleitet werden.

 

Reitwege sollen vor allem dort angelegt werden, wo das Reiten ansonsten nicht möglich oder nicht erlaubt ist. Mit Aufstellung der Freistellungsverordnung über das Reiten im Wald im Juni 2001 hat der Kreistag auch private Waldwege für das Reiten geöffnet – mit Ausnahme von 22 Waldgebieten, die vor allem aus Naturschutzgründen für Reiter gesperrt bleiben. Gleichzeitig wurde die untere Landschaftsbehörde beauftragt, in einigen konfliktträchtigen Bereichen gezielt Reitwegen anzulegen. Dies ist mittlerweile geschehen. Mit Bau der Reitwege in den Baumbergen sind alle Auftragsbereiche abgedeckt.

 

In diesem Winter wurde nach Vorgabe des Landschaftsplanes Baumberge Süd auch offiziell durch Beschilderung und Herrichtung die Möglichkeit zum legalen Reiten im Kernbereich des europäischen Naturschutzgebietes geschaffen. Auf einer Länge von 6 km weist ein rundes schwarzes Schild mit weißem Hufeisen auf die entsprechende Reitmöglichkeit hin. Auf einen weiteren Teilabschnitt mit einer Länge von ca. 400 m wird bei entsprechender Witterung Holzschnitzelmaterial in einer Stärke von ca. 30 cm aufgebracht.

 

In der folgenden Tabelle sind die Daten zum Absatz von Reitkennzeichen und zu Einnahmen und Ausgaben aus der Reitabgabe der letzten Jahre zusammengestellt:

 

Reit-kennzeichen

Anzahl

Einnahmen €

Ausgaben €

Maßnahme

2000

436

10.888

20.000

Senden

2001

560

14.012

10.000

Coesfeld

2002

636

15.707

24.000

Nordk. / Ascheb./ Senden

2003

665

19.476

-

-

2004

666

16.193

-

-

2005

645

18.250

23.000

Dülmen

2006

774

18.950

26.000

Dülmen

2007

803

19.997

26.000

Coesfeld / Rosendahl

2008

892

22.300

12.000

Nott. / Havixb. / Rosend.

Summe:

 

155.773

141.000

 

2009

 

 

3.500

Nottuln / Havixbeck

2010

 

 

(Ziel-2: ca.

50.-100.000)

Baumberg-Ameshorst

 

Die Einnahmen aus der Reitabgabe sind also fast vollständig in den Kreis zurückgeflossen. Die Erfahrung – auch aus den Nachbarkreisen – zeigt, dass der Absatz an Reitkennzeichen dort am größten ist, wo die meisten Reitwege vorhanden sind. Im Münsterland ist dies der Kreis Recklinghausen, wo in der Haard und der Hohen Mark - den großen Waldgebieten des Regionalverbandes Ruhr (RVR, früher KVR) - seit vielen Jahren ein dichtes Reitwegenetz vorgehalten wird. Die Entwicklung der Einnahmen aus der Reitabgabe in den Münsterlandkreisen wird in den folgenden Übersichten deutlich (Quelle: Bezirksregierung Münster, Dez. 51).

 

 

 

Der Kreis Coesfeld verfolgt seit Jahren die Zielsetzung, das infrastrukturelle Angebot für Reiter auszubauen. Wichtige Verbesserungen sind bereits erfolgt, weitere Maßnahmen stehen an. Die Münsterlandkreise haben in der Tourismus-Offensive „Masterplan Pferderegion Münsterland“ auch die Reitwegeplanung vorangetrieben. Im Kreis Coesfeld wurden zu diesem Zweck ein kreisweiter und drei regional tätige Arbeitskreise ausgerufen, die sich aus Reitern und weiteren lokalen Akteuren zusammensetzten. In den Arbeitskreisen wurden vor allem Reitrouten identifiziert - das sind legal und attraktiv bereitbare Wege, die nicht erst offiziell als Reitwege (mit allen Konsequenzen) ausgewiesen werden müssen. Seitdem wurde im Kreis Coesfeld das offizielle Reitwegenetz von 28 km auf 52 km erweitert und vor allem wurden 477 km Reitrouten identifiziert, die auch im Internet auf der Seite der Kreisverwaltung (GIS-Portal) einsehbar sind.

 

Auf Landesebene sind immer wieder Bestrebungen spürbar, die Reitregelung des § 50 ff LG zu ändern oder aufzuheben – zuletzt wieder in einer kleinen Anfrage an die Landesregierung. Die Antwort (Drucksache 14/7233) war eindeutig: „Aus Sicht der Landesregierung gibt es keinen Anlass zu Veränderungen in der Reitgesetzgebung.“

 

Als Ergebnis der Tourismus-Offensive „Masterplan Pferderegion Münsterland“ ist u.a. auf die jährliche Aktion „Pferde-Stärken“ hinzuweisen, in deren Rahmen Pferdebetriebe der Öffentlichkeit ihre Tätigkeit präsentieren und Veranstaltungen rund um das Thema Pferd anbieten. Als weiteres Ergebnis des „Masterplans“ wollen die Münsterlandkreise derzeit eine „Anker-Reitroute“ vom Teutoburger Wald bis zur niederländischen Grenze entwickeln. Als Teil dieser Route soll auch eine weitere im Landschaftsplan Baumberge-Süd vorgesehene Reitwegeverbindung zur Ost-West-Querung der Baumberge hergerichtet werden.

 

Die „Anker-Reitroute“ soll unter dem Projekttitel „Pferderegion Münsterland - SchRitt für SchRitt Parklandschaft erleben: Netzwerke ausbauen – Wertschöpfung heben“ als münsterlandweite Reitroute durch die Kreise Coesfeld, Borken, Steinfurt, Recklinghausen und Warendorf sowie die Stadt Münster, eingerichtet werden. Die Federführung für das Projekt liegt bei dem Münsterland e.V. (ehem. Münsterlandtouristik). Vorgesehen ist die Ausweisung einer Route im Rahmen eines grobmaschigen, regionalen Netzes, welches auf den lokal vorhandenen Reitwegen und –routen aufbaut und diese ergänzt sowie verknüpft. Münsterlandweit soll die Reitroute insgesamt eine Länge von ca. 800 km aufweisen.

 

Es gilt, durch Ausweitung der infrastrukturellen Voraussetzungen die Attraktivität des Münsterlandes als Pferderegion zu stärken und hierüber auch touristische Anliegen voranzutreiben. Die Möglichkeiten zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung sollen verbessert werden. Daher beinhaltet das Projekt neben dem Modul „Infrastruktur“ (Ausweisung der Reitroute) die weiteren Module „Vernetzung“, „Qualitätsmanagement“ sowie „Marketing und Vertrieb“. Für die Umsetzung des Moduls „Infrastruktur“ zeichnen die Kreise und die Stadt Münster verantwortlich, die weiteren Bestandteile des Projektes werden durch den Münsterland e.V. (ehem. Münsterlandtouristik) umgesetzt.

 

Das Gesamtprojekt wurde im Jahr 2008 erfolgreich in den Ziel2-NRW-Wettbewerb „Erlebnis.NRW“ unter dem Titel „Pferderegion Münsterland - SchRitt für SchRitt Parklandschaft erleben: Netzwerke ausbauen – Wertschöpfung heben“ eingebracht (vgl. Mitteilung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung vom 05.06.2008). Für den Kreis Coesfeld sind für den Wettbewerbsbeitrag im Bereich „Infrastruktur“ überschlägig Kosten von etwa 200.000,- € geschätzt worden (Wegeherrichtung, Beschilderung, Anbindebalken, Parkplätze, etc.). Eine exaktere Kalkulation wird erst mit Konkretisierung der Planung möglich. Die Förderquote beträgt bis zu 80 % der Ausgaben.

 

Es stehen nun die Detailplanung des Routenverlaufs und des –ausbaus an. Geplant sind zwei Strecken, die in West-Ost-Erstreckung das Kreisgebiet im nördlichen und südlichen Bereich durchziehen. Weiter sind Informations- und Abstimmungsgespräche mit den Städten und Gemeinden sowie den weiteren einzubindenden Personen und Institutionen vorzunehmen.

 

Die Beantragung der Fördermittel setzt eine sehr konkrete Vorbereitung voraus. Die Antragsstellung ist für Sommer 2009 vorgesehen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt in einem Zeitraum von 3 Jahren. Zur Orientierung über den Wegeverlauf ist als Anlage eine Karte der münsterlandweiten Reitroute zum Stand Januar 2008 (Anlage zum o.g. Wettbewerbsbeitrag) beigefügt. Es ist zu beachten, dass aktuelle Planungen Abweichungen vom dargestellten Verlauf vorsehen. 

 

 

(Anlage: Münsterland-Reitroute)

 

 

 

 

II.      Anlage