Betreff
Produkthaushalt 2009 - Aufhebung des Sperrvermerks im Teilfinanzplan 66.02 für die Investition "Geräteträger mit Tandemmäher"
Vorlage
SV-7-1271
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 215.000 für die Anschaffung eines in der Straßenunterhaltung einzusetzenden Fahrzeuges werden freigegeben.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Produkthaushalt 2009 wurde vom Fachausschuss in der Sitzung am 04.12.2008 beschlossen, sich mit der geplanten Ersatzbeschaffung des unten aufgeführten Fahrzeuges innerhalb des Ausschusses im nächsten Jahr (2009) intensiver zu beschäftigen und die Maßnahme (wie erfolgt) mit einem Sperrvermerk zu versehen. 

 

Um den Geräteträger:                         Fendt Xylon

                                                            Baujahr:                                               1998

                                                            Betriebsstunden:                                 ca. 14.000

                                                            Nächste TÜV-Untersuchung:              Juli 2009 

 amtliches Kennzeichen:                     COE – 229

 

neben der Mähkombination

bestehend aus:                                   1. Randstreifenmäher Doppstadt

                                                                        Baujahr:           2000

                                                            2. Auslegermäher Gilbers

                                                                        Baujahr:           1997   

 

für ein weiteres Jahr betreiben zu können, sind nachfolgend aufgeführte  Reparaturen i. H. v. 22.800 € vorzunehmen.

 

Reparaturen am Geräteträger:

-          2 Radlager (Vorderachse)                                                                                    1.700 €

-          Schlepper am Getriebe abdichten                                                                        3.500 €

-          Dichtungen + Lager der Fahrkupplung erneuern
Reparatur im Zusammenhang mit der Abdichtung Schlepper                             1.000 €
(Wird die Reparatur später separat durchgeführt: Kosten 3.500 €)

-          Zentraldrehgelenk an der Vorderachse (Schwinge für Vorderachsfederung)
neu lagern. Der TÜV hat bereits bei der Abnahme im Juli 2008 Spiel im
Zentraldrehgelenk festgestellt und wird dies bei der nächsten
Untersuchung so nicht mehr abnehmen.                                                             2.900 €

-          Schalldämpfer erneuern                                                                                       1.100 €

-          Zentraldrehgelenk zwischen Vorder- und Hinterwagen neu lagern                      2.500 €

 

Reparatur am Randsteifenmäher Doppstadt

-          Verschleißteile (Schleifteller, Schutz) erneuern                                             1.000 €

Reparaturen am Auslegermäher Gilbers

-          Pumpen und Motoren erneuern (Leistung zur Zeit ungenügend)                   5.800 €

-          Hydraulische Leitungen (Verschraubungen) erneuern,
verschlissene Schutzeinrichtungen erneuern,
Laufrolle komplett erneuern (verschlissen)                                                    3.300 €

-          Wartungsarbeiten am Turmdrehgelenk (Zahlkranz drehen)
Die Arbeiten können in der Werkstatt am Bauhof in Eigenleistung
ausgeführt werden (2 Mitarbeiter à 2 Tage)

                                                                                                                          ______________
                                                                                                                         Summe: 22.800 €

Zu den einzelnen Positionen wurden von den entsprechenden Firmen Angebote eingeholt.


Spätestens zu Beginn der neuen Mähsaison - im Mai diesen Jahres - ist eine Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges zwingend erforderlich. Die erforderlichen Reparaturen an dem Geräteträger sind aber spätestens bis zum nächsten TÜV-Termin im Juli 2009 vorzunehmen.


Unabhängig hiervon muss als mögliche weitere Reparatur ein Austauschmotor einkalkuliert werden, denn bei einer Laufleistung von derzeit ca. 14.000 Betriebsstunden ist evtl. mit einem Motorschaden zu rechnen. In dem eingeholten Kostenvoranschlag wird hierfür ein Betrag von 13.000 € genannt.

 

Seit 2008 ist der Geräteträger im 2-Schicht-Mähbetrieb eingesetzt. Hierzu bedarf es eines zuverlässigen Fahrzeuges um Ausfälle gerade im 2-Schichtbetrieb zu vermeiden. Auf ein anderes Fahrzeug des Bauhofs kann weder betrieblich noch zeitlich ausgewichen werden.

 

II.  Lösung

Ein neuer Geräteträger mit Mähkombination wird angeschafft, um eine Fortführung des Pilotprojektes aus 2008 - den 2-Schicht-Mähbetrieb - zu gewährleisten. Die Entscheidung für eine Neuanschaffung muss kurzfristig getroffen werden, da für die Vergabe und Lieferung Vorlaufzeiten von mindestens 3 Monaten zu berücksichtigen sind.

 

Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen soll das Altfahrzeug (Fendt Xylon) einschließlich der Anbaugeräte nach Lieferung des neuen Fahrzeuges über ein vom Zoll betriebenes Internetportal meistbietend versteigert werden. Für das letzte von einem Sachverständigen mit 13.900 € bewertetes Fahrzeug konnte bei der Zollauktion ein Verkaufserlös von 20.000 € erzielt werden.


III. Alternativen

Der Geräteträger Fendt Xylon, der Randstreifenmäher Doppstadt und der Auslegermäher Gilbers werden weiter betrieben. Die hierfür erforderlichen Reparaturen werden ausgeführt. Hinsichtlich der Kosten siehe Punkt I. Im Haushaltsjahr 2009 können ferner Kosten i. H. v. 13.000 € anfallen, wenn der Motor des Geräteträgers auszutauschen ist.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Vorgesehen ist als Ersatz der Kauf eines Geräteträgers einschließlich entsprechender Mähtechnik. Wie im Produkthaushalt 2009 veranschlagt, ist mit Ausgaben von 215.000 € - einschließlich Mähgeräte - zu rechnen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.