Beschlussvorschlag der
FDP-Kreistagsfraktion:
Es wird beschlossen, dass für
das Schuljahr 2010/2011 die Eingangsuntersuchungen wieder in den jeweiligen
Schulorten stattfinden.
(Vorgelegt gem. § 2 Absatz 1
der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse
vom 13.10.2004)
Begründung:
I. – V.
Die Kreistagsfraktion der FDP hat mit Schreiben vom 11.01.2009 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) vorgeschlagen, die Schuleingangsuntersuchungen wieder in den jeweiligen Schulorten stattfinden zu lassen.
Der Vorschlag der FDP zielt auf einen Zustand, der bis 2005 bestand.
Die dezentralen Untersuchungen wurden aus folgenden Gründen geändert:
Jeder Schulanfänger hat einen gesetzlichen Anspruch
auf eine individual-medizinische ärztliche Untersuchung und Beratung unter dem
speziellen Blickwinkel der Schulfähigkeit und eines individuellen
Förderbedarfs.
Der Umfang der schulärztlichen Untersuchung ist
gesetzlich festgeschrieben und umfasst die Feststellung des körperlichen
Entwicklungszustandes und die Beurteilung der allgemeinen gesundheitlich
bedingten Leistungsfähigkeit einschl. der Sinnesorgane. Sie hat zu klären, ob
ein Kind die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt
und im sozio-emotionalen Verhalten ausreichend entwickelt ist. Um diesen hohen
Anforderungen gerecht zu werden, wird die Schuleingangsuntersuchung nach dem
SENS-Programm durchgeführt. Dieses Verfahren wurde im Auftrag des
Landesinstituts für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW entwickelt und für
6-Jährige validiert. Es wird in ganz Nordrhein-Westfalen, also auch in den
Nachbarkreisen eingesetzt.
Das
Verfahren ist standardisiert, d.h., dass - soweit möglich – auch gleiche
Untersuchungsbedingungen geschaffen werden müssen. Insbesondere die fachlich
erforderlichen Untersuchungsbedingungen (z.B. ruhige Umgebung für einen
Hörtest) waren in den verschiedenen Orten und Schulen nicht mehr gewährleistet.
Bedingt durch die allgemeine Raumknappheit in den Schulen wurden uns
Abstellkammern, Keller- und Kartenräume, Flure, Turnhallen, Schulküchen etc.
als Untersuchungsräume angeboten.
Vor
diesem Hintergrund und unter dem Zwang, Personal sparen zu müssen, werden seit
dem Jahr 2005 die Schuleingangsuntersuchungen nur noch in den Räumlichkeiten
des Gesundheitsamtes in Coesfeld und in den Nebenstellen in Dülmen und
Lüdinghausen durchgeführt.
Das
hat folgende Vorteile:
1.
Schaffung
von möglichst gleichen Untersuchungsbedingungen für alle Kinder.
Die Altersheterogenität der Einschulkinder zu einem
bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Ort erschwert die Beurteilung der
Kinder, da das Screening – wie oben gesagt – für 6-jährige Kinder ausgelegt
ist. Jetzt können die Kinder in einem vertretbaren Zeitrahmen zu ihrem 6.
Geburtstag eingeladen werden. Damit erfüllen wir den fachlich geforderten Standard.
2.
Vermeidung
von Doppeluntersuchungen
Stellt sich bei einer Einstellungsuntersuchung die
Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, z.B. AOSF, Frühförderung oder
Integrationshelfer heraus, können sie jetzt unter Hinzuziehung der im Amt vorhandenen Unterlagen und
Untersuchungsmaterialien im gleichen Termin durchgeführt werden.
3.
Einsparung
von Arbeitszeit
Einsparung von Arbeitszeit der Helferinnen und der
ärztlichen Kolleginnen und Kollegen durch Wegfall der Fahrt- und Rüstzeiten.
Auch die Rüstzeiten fielen täglich an, da die teuren medizinischen Geräte – wie
Hör- und Sehtestgeräte etc. – nicht unbeaufsichtigt in nicht verschließbaren
Räumen bzw. Schulfluren nach der Untersuchung zurückbleiben konnten.
Zeitausfälle, die dadurch entstehen, dass Eltern unentschuldigt
Untersuchungstermine nicht wahrnehmen (fast täglich), können jetzt durch andere
anliegende Tätigkeiten überbrückt werden (z.B. Bearbeitung von aufgelaufenen
Telefonanrufen, Presseanfragen, organisatorische Tätigkeiten, Diktieren von
Gutachten).
Viele Mitarbeiterinnen des Jugendärztlichen Dienstes
sind teilzeitbeschäftigt. Die fast ausschließliche Tätigkeit im Außendienst
führte in der Vergangenheit zu Klagen, weil der Dienst nur per Anrufbeantworter
zu erreichen und eine persönliche Kontaktaufnahme nur schwer möglich war
(morgens in der Schule, nachmittags frei).
Zurzeit ist die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und
Bürger, Schulen und anderen Institutionen zu allen Fragen, die den Kinder- und
Jugendärztlichen Dienst betreffen, gewährleistet.
4.
Nutzung
der vorhandenen EDV-Ausstattung
Die Daten der Schuleingangsuntersuchung werden mit dem
Programm ‚Octoware’ erfasst. Dazu ist es notwendig, dass die Rechner vernetzt
sind. So werden z.B. die Daten der Voruntersuchung durch die Helferin an den
Arzt weitergeben. Die Daten werden anonymisiert an das LÖGD zur weiteren Auswertung versandt. Eine Vernetzung bei den
Untersuchungen in den einzelnen Orten herzustellen, wäre mit einem erheblichen
technischen und finanziellen Aufwand verbunden. Dabei müsste sichergestellt
werden, dass ein Zusammenführen der Daten der ca. 10 benötigten Notebooks
gewährleistet ist. Unsere bisherigen Erfahrungen im jugendzahnärztlichen Dienst
mit nur 2 Notebooks lassen erhebliche Schwierigkeiten erwarten.
5.
Erhöhte
Flexibilität bei der Terminvergabe
In dem Zeitraum vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2008 kam
es zu 510 Terminverschiebungen bedingt u.a. dadurch, dass immer mehr Mütter
berufstätig sind.
Die individuellen und oft berechtigten Terminwünsche
der Eltern berücksichtigen zu können, ist bei einem begrenzten Zeitrahmen –
sollten die Untersuchungen in den Orten durchgeführt werden – nur schwer
möglich.
Es
gibt bisher keine Beschwerden gegen die Zentralisierung.