Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 11.01.2009, die Schuluntersuchungen wieder in den jeweiligen Schulorten stattfinden zu lassen
Vorlage
SV-7-1276
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion:

 

Es wird beschlossen, dass für das Schuljahr 2010/2011 die Eingangsuntersuchungen wieder in den jeweiligen Schulorten stattfinden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vorgelegt gem. § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse vom 13.10.2004)

 

 

 

Begründung:

 

 

I. – V.

 

Die Kreistagsfraktion der FDP hat mit Schreiben vom 11.01.2009 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) vorgeschlagen, die Schuleingangsuntersuchungen wieder in den jeweiligen Schulorten stattfinden zu lassen.

 

Der Vorschlag der FDP zielt auf einen Zustand, der bis 2005 bestand.

 

Die dezentralen Untersuchungen wurden aus folgenden Gründen geändert:

 

Jeder Schulanfänger hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine individual-medizinische ärztliche Untersuchung und Beratung unter dem speziellen Blickwinkel der Schulfähigkeit und eines individuellen Förderbedarfs.

 

Der Umfang der schulärztlichen Untersuchung ist gesetzlich festgeschrieben und umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungszustandes und die Beurteilung der allgemeinen gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschl. der Sinnesorgane. Sie hat zu klären, ob ein Kind die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt und im sozio-emotionalen Verhalten ausreichend entwickelt ist. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, wird die Schuleingangsuntersuchung nach dem SENS-Programm durchgeführt. Dieses Verfahren wurde im Auftrag des Landesinstituts für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW entwickelt und für 6-Jährige validiert. Es wird in ganz Nordrhein-Westfalen, also auch in den Nachbarkreisen eingesetzt.

Das Verfahren ist standardisiert, d.h., dass - soweit möglich – auch gleiche Untersuchungsbedingungen geschaffen werden müssen. Insbesondere die fachlich erforderlichen Untersuchungsbedingungen (z.B. ruhige Umgebung für einen Hörtest) waren in den verschiedenen Orten und Schulen nicht mehr gewährleistet. Bedingt durch die allgemeine Raumknappheit in den Schulen wurden uns Abstellkammern, Keller- und Kartenräume, Flure, Turnhallen, Schulküchen etc. als Untersuchungsräume angeboten.

Vor diesem Hintergrund und unter dem Zwang, Personal sparen zu müssen, werden seit dem Jahr 2005 die Schuleingangsuntersuchungen nur noch in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes in Coesfeld und in den Nebenstellen in Dülmen und Lüdinghausen durchgeführt.

 

Das hat folgende Vorteile:

 

1.      Schaffung von möglichst gleichen Untersuchungsbedingungen für alle Kinder.

Die Altersheterogenität der Einschulkinder zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Ort erschwert die Beurteilung der Kinder, da das Screening – wie oben gesagt – für 6-jährige Kinder ausgelegt ist. Jetzt können die Kinder in einem vertretbaren Zeitrahmen zu ihrem 6. Geburtstag eingeladen werden. Damit erfüllen wir den  fachlich geforderten Standard.

 

2.      Vermeidung von Doppeluntersuchungen

Stellt sich bei einer Einstellungsuntersuchung die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, z.B. AOSF, Frühförderung oder Integrationshelfer heraus, können sie jetzt unter Hinzuziehung  der im Amt vorhandenen Unterlagen und Untersuchungsmaterialien im gleichen Termin durchgeführt werden.

 

3.      Einsparung von Arbeitszeit

Einsparung von Arbeitszeit der Helferinnen und der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen durch Wegfall der Fahrt- und Rüstzeiten. Auch die Rüstzeiten fielen täglich an, da die teuren medizinischen Geräte – wie Hör- und Sehtestgeräte etc. – nicht unbeaufsichtigt in nicht verschließbaren Räumen bzw. Schulfluren nach der Untersuchung zurückbleiben konnten. Zeitausfälle, die dadurch entstehen, dass Eltern unentschuldigt Untersuchungstermine nicht wahrnehmen (fast täglich), können jetzt durch andere anliegende Tätigkeiten überbrückt werden (z.B. Bearbeitung von aufgelaufenen Telefonanrufen, Presseanfragen, organisatorische Tätigkeiten, Diktieren von Gutachten).

Viele Mitarbeiterinnen des Jugendärztlichen Dienstes sind teilzeitbeschäftigt. Die fast ausschließliche Tätigkeit im Außendienst führte in der Vergangenheit zu Klagen, weil der Dienst nur per Anrufbeantworter zu erreichen und eine persönliche Kontaktaufnahme nur schwer möglich war (morgens in der Schule, nachmittags frei).

Zurzeit ist die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger, Schulen und anderen Institutionen zu allen Fragen, die den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst betreffen, gewährleistet.

 

4.      Nutzung der vorhandenen EDV-Ausstattung

Die Daten der Schuleingangsuntersuchung werden mit dem Programm ‚Octoware’ erfasst. Dazu ist es notwendig, dass die Rechner vernetzt sind. So werden z.B. die Daten der Voruntersuchung durch die Helferin an den Arzt weitergeben. Die Daten werden anonymisiert an das LÖGD zur weiteren  Auswertung versandt. Eine Vernetzung bei den Untersuchungen in den einzelnen Orten herzustellen, wäre mit einem erheblichen technischen und finanziellen Aufwand verbunden. Dabei müsste sichergestellt werden, dass ein Zusammenführen der Daten der ca. 10 benötigten Notebooks gewährleistet ist. Unsere bisherigen Erfahrungen im jugendzahnärztlichen Dienst mit nur 2 Notebooks lassen erhebliche Schwierigkeiten erwarten.

 

5.      Erhöhte Flexibilität bei der Terminvergabe

In dem Zeitraum vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2008 kam es zu 510 Terminverschiebungen bedingt u.a. dadurch, dass immer mehr Mütter berufstätig sind.

 

Die individuellen und oft berechtigten Terminwünsche der Eltern berücksichtigen zu können, ist bei einem begrenzten Zeitrahmen – sollten die Untersuchungen in den Orten durchgeführt werden – nur schwer möglich.

 

 

Es gibt bisher keine Beschwerden gegen die Zentralisierung.