Betreff
Fortschreibung des Frauenförderplanes für die Kreisverwaltung Coesfeld
Vorlage
SV-6-0855
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der fortgeschriebene Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Begründung:

 

I.   Problem

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 13.12.2000 erstmalig den Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld beschlossen.

Gem. § 5a des Landesgleichstellungsgesetzes ist der Frauenförderplan alle 3 Jahre fortzuschreiben.

II.  Lösung

In gemeinsamer Arbeit der Personalabteilung und der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Frauenförderplan fortgeschrieben. Die erforderlichen Daten wurden zum Stichtag 01.09.2003 erhoben und analysiert. Die Datenerhebung ist Bestandteil des fortgeschriebenen Frauenförderplans.

Der vorliegende Entwurf des Frauenförderplans für die Jahre 2004 – 2006 bleibt im wesentlichen unverändert. Die erforderlichen textlichen Änderungen im Maßnahmenkatalog sind durch kursive Schrift kenntlich gemacht.

Die Fortschreibung des Frauenförderplans wird mit dem Personalrat abgestimmt.

Der Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des abgelaufenen Frauenförderplans wird in der Kreistagssitzung im Mai nachgereicht.

III. Alternativen

Keine, da gesetzliche Verpflichtung

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Soweit sich zusätzliche Personalkosten durch Stellenteilung und zusätzliche Fördermaßnahmen ergeben sollten, wird dieser Sonderbedarf im Rahmen der Haushaltsberatungen angemeldet.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 s) Kreisordnung in Verbindung mit § 5a Landesgleichstellungsgesetz der Kreistag.