Beschlussvorschlag:
Der fortgeschriebene Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 13.12.2000 erstmalig den Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld beschlossen.
Gem. § 5a des Landesgleichstellungsgesetzes ist der Frauenförderplan alle 3 Jahre fortzuschreiben.
II. Lösung
In gemeinsamer Arbeit der Personalabteilung und der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Frauenförderplan fortgeschrieben. Die erforderlichen Daten wurden zum Stichtag 01.09.2003 erhoben und analysiert. Die Datenerhebung ist Bestandteil des fortgeschriebenen Frauenförderplans.
Der vorliegende Entwurf des Frauenförderplans für die Jahre 2004 – 2006 bleibt im wesentlichen unverändert. Die erforderlichen textlichen Änderungen im Maßnahmenkatalog sind durch kursive Schrift kenntlich gemacht.
Die Fortschreibung des Frauenförderplans wird mit dem Personalrat abgestimmt.
Der Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des abgelaufenen Frauenförderplans wird in der Kreistagssitzung im Mai nachgereicht.
III. Alternativen
Keine, da gesetzliche Verpflichtung
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Soweit sich zusätzliche Personalkosten durch Stellenteilung und zusätzliche Fördermaßnahmen ergeben sollten, wird dieser Sonderbedarf im Rahmen der Haushaltsberatungen angemeldet.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 s) Kreisordnung in Verbindung mit § 5a Landesgleichstellungsgesetz der Kreistag.