hier: Vertrag mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld
Beschlussvorschlag des
Kreisausschusses:
Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. wird weiterhin die Aufgabe übertragen, die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Lüdinghausen und Coesfeld für zwei Jahre zu unterhalten. Der bestehende Vertrag wird unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte angepasst:
- Der Caritasverband
leistet im Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2005 Aufgaben der Beratungsstelle
für Eltern, Kinder und Jugendliche auf Grundlage einer
Leistungsbeschreibung mit den Tätigkeitsschwerpunkten gem. Anlage 1.
- Sollte die Stadt
Coesfeld den Vertrag für 2005 nicht abschließen, hat der Kreis Coesfeld
ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 31.12.2004.
- Die Beratungsstelle
erstattet dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zwei unterjährige
Berichte und einen Jahresabschlussbericht auf der Basis gemeinsam
vereinbarter Kennzahlen.
- Die Beratungsstelle
und der öffentliche Träger der Jugendhilfe legen nach Abschluss des
Jahresberichtes die inhaltlichen Schwerpunkte der Beratungsarbeit für das
jeweils folgende Jahr fest.
- Der Caritasverband
erhält für die von der Beratungsstelle erbrachten Leistungen eine
Förderung. 80 % der anerkennungsfähigen Kosten werden pauschal finanziert.
Weitere 20 % der anerkennungsfähigen Kosten werden als einzelfallbezogene
„Hilfe zur Erziehung“ über Fachleistungsstunden erstattet.
- Der Vertrag läuft
über zwei Jahre. Mit einer 6-Monatsfrist kann der Vertrag von jedem
Partner zum 31.12.2004 gekündigt werden. Bis zum 30.06.2005 verhandeln die
Partner über eine Verlängerung des Vertrages für die Folgejahre.
- Der Standard zur
Personalbesetzung ist auszurichten an der „Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung von Familien- und Lebensberatungsstellen des
Landes NW“. Ein Mitarbeiterteam besteht demnach aus einer Fachkraft mit
dem Abschlussdiplom Psychologie, einer Fachkraft mit dem Abschlussdiplom
Sozialarbeit/Sozialpädagogik und
einer pädagogisch-therapeutischen Fachkraft, ebenso mit dem
Abschlussdiplom Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie eine Teilzeit
beschäftigte Verwaltungskraft (0,5).
Wird die Landesförderung weiter gekürzt, erfolgt eine
entsprechende Reduzierung des Personalstandards.
- Die zurzeit
unbesetzte Planstelle wird nur nach vorheriger Zustimmung des öffentlichen
Trägers mit einem/einer Sozialarbeiter/in besetzt. Vorausgesetzt wird die
weitere Förderung des Landes NW.
Begründung:
I. – V.
Der
Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.02.2004 einstimmig obigen Vorschlag
beschlossen. Die ergänzende, in kursiv gedruckte, Regelung trägt dem Umstand
Rechnung, dass nach dem Willen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Coesfeld
der Vertrag nur auf 1 Jahr abgeschlossen werden soll.
Mit
der Stadt Coesfeld wird zur Zeit eine gemeinsame Erziehungsberatungsstelle
finanziert. Das Ausscheiden eines Auftraggebers könnte die Landesfinanzierung
und ggfls. die gesamte Finanzierung in Frage stellen.