Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf als
Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt
des Kreises Coesfeld vom 24.06.2009 wird beschlossen.
Begründung:
I.
Problem
Mit der Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplans für den Kreis Coesfeld am 11. März 2009 sind die entsprechenden Förderbestimmungen durch den Kreistag beschlossen worden (siehe SV-7-1249/1).
In diesem Zusammenhang ist eine Änderung der Bestimmungen in der Satzung des Kreisjugendamtes notwendig.
Ferner ist die redaktionelle Anpassung des Behördenbegriffs `Arbeitsamt´ in `Agentur für Arbeit´ erforderlich.
II.
Lösung
Die entsprechenden Regelungen der Jugendamtssatzung werden der ab dem 01.01.2009 geltenden Rechtslage angepasst (Anlage 1). Eine Synopse ist als Anlage 2 beigefügt.
III.
Alternativen
Keine
IV.
Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Für Änderungen von Satzungen ist der Kreistag zuständig.