Beschlussvorschlag:
Die Verordnung zur
Aufhebung der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen
des Kreises Coesfeld vom 29.06.1993 (Anlage 1 zur SV-7-1330) wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Die Schulbezirke
für Berufsschulen (Schüler/innen des dualen Systems) sind nach Änderung des
Schulgesetzes beginnend mit dem Schuljahr 2008/09 abgeschafft worden.
Damit ist die
Grundlage für die Verordnung zur Bildung von Schulbezirken für die
Berufsschulen des Kreises Coesfeld vom 29.06.1993 entfallen.
Es ist rechtlich
umstritten, ob Rechtsverordnungen, die nicht mehr auf einer gültigen
Ermächtigungsgrundlage beruhen, weiterhin gültig sind.
II. Lösung
Aus Gründen der
Rechtssicherheit wird die Verordnung vom 29.06.1993 aufgehoben.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig ist der
Kreistag gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe f) der Kreisordnung NRW.