Betreff
Aufhebung der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-7-1330
Aktenzeichen
40.21.13
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen des Kreises Coesfeld vom 29.06.1993 (Anlage 1 zur SV-7-1330) wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die Schulbezirke für Berufsschulen (Schüler/innen des dualen Systems) sind nach Änderung des Schulgesetzes beginnend mit dem Schuljahr 2008/09 abgeschafft worden.

Damit ist die Grundlage für die Verordnung zur Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen des Kreises Coesfeld vom 29.06.1993 entfallen.

 

Es ist rechtlich umstritten, ob Rechtsverordnungen, die nicht mehr auf einer gültigen Ermächtigungsgrundlage beruhen, weiterhin gültig sind.

 

 

II.  Lösung

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird die Verordnung vom 29.06.1993 aufgehoben.

 

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig ist der Kreistag gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe f) der Kreisordnung NRW.