Betreff
Auswahlentscheidung neuer Familienzentren im Kindergartenjahr 2009/2010
Vorlage
SV-7-1331
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Teilnahme an der dritten Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ ab dem 01.08.2009 sollen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Tageseinrichtungen benannt werden:

 

  1. Verbund der katholischen Kindergärten St. Nikolaus (Rosendahl – Holtwick), St. Nikolaus (Rosendahl – Darfeld) und S.s. Fabian und Sebastian (Rosendahl – Osterwick)

  2. Verbund der katholischen Kindergärten St. Gerburgis und St. Johann, Billerbeck

Begründung:

 

I.   Problem

Nach Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2008 können im Jugendamtsbezirk Kreis Coesfeld zum 01.08.2009 zwei weitere Familienzentren ausgewählt werden. Bereits in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 02.03.2009 wurde beschlossen dieses Kontingent anzunehmen.

 

Für die Auswahl der einzelnen Familienzentren ist wie in vergangenen Jahren ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

Laut Vorgaben des Ministeriums ist bei der Auswahl eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Außerdem sollen die zukünftigen Familienzentren so ausgewählt werden, dass sie innerhalb eines Jahres die Kriterien des Gütesiegels „Familienzentren NRW“ erreichen können.

Die näheren Auswahlkriterien sind auf Ortsebene festzulegen.

Bis zum 01.06.2009 sind die für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum ausgewählten Tageseinrichtungen dem Ministerium und dem Landesjugendamt zu melden.

 

Dem Kreisjugendamt liegen insgesamt 10 Bewerbungen vor (7 Einzelbewerber und 3 Bewerbungen als Verbund). Eine Liste aller Bewerbungen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

II.  Lösung

Nach Beratung in der Unterausschusssitzung Jugendhilfeplanung am 16.03.2009 wurde festgelegt, dass an erster Stelle Bewerber aus Orten mit dem bislang größten Versorgungsdefizit in Gegenüberstellung von Bestand an Familienzentren und dem Sollwert aufgrund des Einwohnerwertes von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren, stehen. Entsprechende Orte sind laut Übersicht in Anlage 2 Billerbeck, Lüdinghausen, Nottuln und Rosendahl.  Auf gemeindlicher Ebene sollte der Vorrang für Bewerber aus unversorgten Ortsteilen eingeräumt werden. Zudem sollten nicht beide Zuschläge für 2009 in einer Kommune erfolgen. Für den Fall einer dann noch bestehenden Konkurrenzsituation ist die Anwendung weiterer Kriterien ähnlich aus dem Vorjahr erforderlich.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungen durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass mit den dokumentierten Planungen alle Bewerber die Gütesiegelkriterien erreichen werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind als Anlage 3 beigefügt.

Von den vorliegenden Bewerbungen ist nach den festgelegten Kriterien den Orten Rosendahl und Billerbeck der Vorrang zu geben, da in diesen Orten jeweils noch zwei weitere Familienzentren bis 2012 entstehen sollen und Bewerbungen aus Lüdinghausen und Nottuln nicht vorliegen.

 

In Rosendahl liegt eine Bewerbung vor und zwar von den katholischen Kindergärten St. Nikolaus (Holtwick), St. Nikolaus (Darfeld) und S.s. Fabian und Sebastian (Osterwick) als Verbund. Da hier auch die bisher nicht versorgten Ortsteile Holtwick und Darfeld erreicht werden, wird diese Bewerbung auf Platz 1 vorgeschlagen.

 

Aus Billerbeck liegen zwei Bewerbungen vor (St. Gerburgis, St. Johann als Verbund und DRK Kindertageseinrichtung Johann Heermann). Da ein Ortsteil in Billerbeck nicht vorhanden ist, wird In Anlehnung an den Erlass des Ministeriums (angemessene regionale Verteilung sowie Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort) auf Platz 2 der Verbund St. Gerburgis / St. Johann vorgeschlagen. Mit dieser Entscheidung wird zum einen der Trägervielfalt Rechnung getragen, da das bisher vorhandene Familienzentrum eine DRK-Einrichtung ist, zum anderen wird durch den Verbund mit zwei Standorten eine bessere regionale Verteilung gewährleistet.

 

III. Alternativen

Auswahl und Benennung anderer Tageseinrichtungen nach in der Sitzung festzulegenden Kriterien.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Eine Finanzierung der Aufgaben der Familienzentren erfolgt durch eine Landesförderung in Höhe von 12.000 EUR je Familienzentrum und Jahr.

Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der ministerielle Erlass vom 17.12.2008 sieht eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss vor.