Betreff
Zuschlag nach § 20 Abs. 3 KiBiz für eingruppige Kindertageseinrichtungen
Vorlage
SV-7-1335
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem DRK-Ortsverein Osterwick/Darfeld e.V. wird für ihre KiBiz-finanzierte Gruppe des DRK-Bewegungskindergartens „Zwergenland“, Rosendahl-Darfeld für das Kindergartenjahr 2008/09 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Höhe von 1.784,07 EUR – abzüglich gesetzlichem Trägeranteil – gewährt.

 

Der Kindergruppe Billerbeck e.V. wird für ihre KiBiz-finanzierte Gruppe für das Kindergartenjahr 2009/10 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Höhe von 15.000,00 EUR – abzüglich gesetzlichem Trägeranteil – unter der Voraussetzung gewährt, dass ein Berufspraktikant/eine Berufspraktikantin eingesetzt wird.

 

Den Anträgen

des DRK-Ortsvereins Nordkirchen e.V. für den DRK-Kindergarten Südkirchen

der AWO für den AWO-Kindergarten in Havixbeck und

der Kindertagesstätte Tabaluga e.V. für die Kita Tabaluga in Havixbeck,

zusätzliche Pauschalen nach § 20 Abs. 3 KiBiz für das Kindergartenjahr 2008/09 zu gewähren, wird nicht entsprochen, da das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen (hier: Nichtauskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung) nicht nachgewiesen wurde.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 20 Abs. 3 KiBiz kann bei eingruppigen Einrichtungen, die am 28.02.2007 in Betrieb waren, unter Berücksichtigung des in Absatz 1 zugrunde liegenden Eigenanteils (= Anteil Träger an den Betriebskosten) ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 EUR geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung unter Berücksichtigung der nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder zugrunde gelegten anerkennungsfähigen Kosten nicht ausreichend finanzieren kann. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung.

 

Die Betriebskostenabrechnung für das Kindergartenjahr 2008/09 ist durch die Träger bis zum 31.08.2009 abschließend vorzulegen. Ich habe daher alle für die Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Betracht kommenden Träger von eingruppigen Kindertageseinrichtungen im März 2009 darauf hingewiesen, dass die letzte planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses, bei der eine Entscheidung über die Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für das Kindergartenjahr 2008/09 erfolgen kann, für den 19.05.2009 terminiert sei. Für den Fall, dass die zusätzliche pauschale Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für das Kindergartenjahr 2008/09 genutzt werden soll, sollten daher bis zum 06.04.2009 aussagekräftige Unterlagen vorgelegt werden, die das Vorliegen der in § 20 Abs. 3 KiBiz genannten Voraussetzungen für die Förderung belegen.

 

Für acht von zunächst 16 eingruppigen Tageseinrichtungen wurde für das Kindergartenjahr 2008/09 die zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz von den Trägern beantragt (Übersicht: Anlage 1). Über vier Anträge hat der Jugendhilfeausschuss am 14.04.2008, 29.05.2008 bzw. 28.08.2008 bereits entschieden.

 

Eine Entscheidung zu den vorliegenden Anträgen für folgende Kindertageseinrichtungen steht für das Kindergartenjahr 2008/09 noch aus:

 

a)      AWO-Kindergarten, Havixbeck; Antrag vom 29.02.2008; beantragte zusätzliche Förderung: 15.000 EUR

b)      Kita Tabaluga, Havixbeck; Antrag vom 13.03.2008; beantragte zusätzliche Förderung: 15.000 EUR

c)      DRK-Kindergarten, Nordkirchen-Südkirchen; Antrag vom 03.03.2008; beantragte zusätzliche Förderung: bis zu 15.000 EUR

d)      DRK-Kindergarten Zwergenland, Rosendahl-Darfeld; Antrag vom 01.04.2009; beantragte zusätzliche Förderung: 1.784,07 EUR

 

Für folgende Kindertageseinrichtungen liegen Anträge auf Gewährung des pauschalen Zuschusses nach § 20 Abs. 3 KiBiz für das Kindergartenjahr 2009/10 vor:

 

e)      Kindergruppe Billerbeck, Billerbeck; Antrag vom 14.04.2009; beantragte zusätzliche Förderung: 15.000 EUR

f)        Kinderheilstätte Nordkirchen, Nordkirchen; Antrag vom 03.04.2009; beantragte zusätzliche Förderung: 15.000 EUR

 

 

 

II.  Lösung

Für die unter d) und e) genannten Tageseinrichtungen wird die beantragte zusätzliche Förderung unter Berücksichtigung des jeweiligen Trägeranteils nach § 20 Abs. 3 KiBiz bewilligt.

 

Eine Bewilligung der zusätzlichen Pauschale bei den unter a), b) und c) genannten Tageseinrichtungen für Kinder erfolgt nicht, da das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen durch die Träger nicht nachgewiesen wurde. Nachweise, dass die Träger ohne den zusätzlichen Betrag die Einrichtungen im Kindergartenjahr 2008/09 unter Berücksichtigung der nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder zugrunde gelegten anerkennungsfähigen Kosten nicht ausreichend finanzieren können, wurden für diese Tageseinrichtungen nicht erbracht.

 

Über den unter f) angegebenen Antrag für das Kindergartenjahr 2009/10 kann noch nicht entschieden werden, da zur Prüfung noch ergänzende Unterlagen angefordert werden müssen. Nach Vorlage entsprechende Nachweise zum Vorliegen der Fördervoraussetzungen wird der Antrag dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

III. Alternativen

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entsprechende finanzielle Mittel sind im Produkthaushalt 2009 berücksichtigt. Die Co-Finanzierung des Landes wurde zum 15.03.2008 bzw. 15.03.2009 beantragt und entsprechend bewilligt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über freiwillige Förderungen ist nach § 5 Abs. 2 der Jugendamtssatzung der Jugendhilfeausschuss zuständig.