Betreff
Teilbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) zur unteren Gesundheitsbehörde
Vorlage
SV-7-1339
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zum aktuellen Sachstand der Umsetzung der Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis.

 

Begründung:

I.   Problem

 

Am 12.03.2008 nahm der Kreistag den Teilbericht zur unteren Gesundheitsbehörde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), die Bewertungen der Verwaltung und die ergänzenden Hinweise der GPA zur Kenntnis.

 

Beschlossen wurden damals folgende Maßnahmen (vgl. SV-7-0908):

 

1. Thema „Organisationsform der Kreisverwaltung“

Die untere Gesundheitsbehörde bleibt eine eigenständige Abteilung innerhalb des Fachbereichs. Eine Zusammenlegung mit der Abteilung Veterinäramt brächte keine Vorteile.


2. Thema „Aufgabe der Nebenstellen in Dülmen und Lüdinghausen“

Aus Kostengründen und mit Rücksicht auf die Bürgerfreundlichkeit des Kreises Coesfeld werden die Nebenstellen der unteren Gesundheitsbehörde in Dülmen und Lüdinghausen nicht aufgegeben. 


3. Thema „Controlling und Leistungskennzahlen“

Der Kreis Coesfeld setzt seine Praxis der Ermittlung von Qualitäts- und Leistungskennzahlen fort. Eine Anpassung an die NKF Bedingungen soll erfolgen.


4. Thema „Kommunale Gesundheitskonferenz“

Die Kommunale Gesundheitskonferenz wird fortgesetzt.


 5. Thema „ Personelle Ausstattung des ärztlichen Dienstes“

Alle Arztstellen in der unteren Gesundheitsbehörde sollen besetzt werden.


6. Thema „ Personelle Ausstattung des zahnärztlichen Dienstes“

Nach damaligen Stand war vorgesehen, bei Freiwerden einer Zahnarztstelle diese nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang zu besetzen. Eine Reduzierung des zahnärztlichem Hilfspersonals könnte dann voraussichtlich ebenfalls erfolgen.







7. Thema „Personelle Ausstattung des Sozialpsychiatrischen und Sozialen Dienstes“

Über die bereits erfolgte Kürzung einer 0,8 Sozialarbeiterstelle hinaus erfolgt keine weitere Reduzierung.
Es sollte geprüft werden, ob es Vorteile brächte, Pflegebegutachtungen im Auftrag der Abt. 50.2 „Besondere Lebenslagen“ durch den MDK der Pflegekassen durchführen zu lassen.


8. Thema „Personelle Ausstattung des Fachdienstes „Umwelt und Infektionsschutz“

Die 4. lt. Stellenplan eingerichtete Stelle für einen Gesundheitsaufseher soll wieder besetzt werden. Die Neueinrichtung einer Stelle für einen Gesundheitsingenieur sollte geprüft werden.


9. Thema „Zuweisungen und Zuschüsse“

Die Verwaltung sollte prüfen, wie sich eine Kürzung der Zuschüsse an die Suchtberatungsstellen und die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch Kranke  um jeweils 20 % auswirken würde.

 

 

Die Verwaltung sicherte zu, nach Ablauf eines Jahres dem Fachausschuss über den Sachstand der Umsetzung der o.g. Vorschläge zu berichten. Der aktuelle Stand stellt sich folgendermaßen dar:

 

Zu 1. „Organisationsform der Kreisverwaltung“

 

Keine Änderung vorgesehen.

 

 

Zu 2. „Aufgabe der Nebenstellen in Dülmen und Lüdinghausen“

 

Keine Änderung vorgesehen.

 

 

Zu 3. „Controlling und Leistungskennzahlen“

 

Der Haushalt des Kreises Coesfeld erfüllt die NKF Bedingungen.

 

 

Zu 4.  „Kommunale Gesundheitskonferenz“

 

Keine Änderung vorgesehen.

 

 

Zu 5. „ Personelle Ausstattung des ärztlichen Dienstes“

Die damals vakante Stelle der stellvertretenden Abteilungsleitung der unteren Gesundheitsbehörde ist wieder besetzt.

 

 

Zu 6.  „ Personelle Ausstattung des zahnärztlichen Dienstes“

Der Sachverhalt stellt sich unverändert dar. Nach heutigem Ermessen ist davon auszugehen, dass bei Freiwerden der ersten der beiden Zahnarztstellen eine Wiederbesetzung dieser Stelle nicht zwingend erforderlich erscheint. Sollte diese Stelle zukünftig wegfallen, ist auch von einer Kürzung bei der personellen Ausstattung des zahnärztlichen Hilfspersonals auszugehen.

 

 

Zu 7.  „Personelle Ausstattung des Sozialpsychiatrischen und Sozialen Dienstes“

 

Es wurde geprüft, ob sich finanzielle oder inhaltliche Vorteile für den Kreis Coesfeld ergäben, wenn der MDK der Pflegekassen die von der hauseigenen Abteilung 50.2 in Auftrag gegebenen Begutachtungen und Sachverhaltsermittlungen durchführen würde.

 

Die Beauftragung des MDK der Pflegekassen sollte nicht erfolgen, weil

 

  1. grundsätzlich ein Fremdgutachter nicht über Leistungen des Kreises Coesfeld entscheiden sollte,

  2. der Kreis Coesfeld die Begutachtung kostengünstiger durch eigene Mitarbeiter
    durchführt * und

  3. die Mitarbeiter des Kreises in Bedarfssituationen nicht nur die Begutachtung durchführen, sondern erforderliche Hilfe auch bürgerfreundlich organisieren.

 

* Der MDK würde dem Kreis 200.-- € pro Gutachten in Rechnung stellen. Dem gegenüber betragen lt. KGST (Bericht Nr. 7/2008: Kosten eines Arbeitsplatzes 2008/2009) die durchschnittlichen Personalkosten einer Sozialarbeiterstelle (EG 9, Beschäftigter 39 Std./Woche altes Bundesland) 36,40 € pro Stunde und einer Arztstelle (EG 14 Beschäftigter 39/Std./Woche altes Bundesland) 50,70 € pro Stunde. Bei einem durchschnittlichen Zeitaufwand von 165 Jahresarbeitsminuten pro Gutachten kostet eine Stellungnahme durch die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen/Sozialen Dienstes umgerechnet 100,10 € und das amtsärztliche Pflegegutachten 139,43 € .    




Zu 8. „Personelle Ausstattung des Fachdienstes „Umwelt und Infektionsschutz“

Die damals geplante Wiederbesetzung der 4. Stelle eines Gesundheitsaufsehers ist mittlerweile erfolgt.

Mit Rücksicht auf eine mittlerweile angekündigte Gesetzesänderung zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes hinsichtlich der Überwachung der Trinkwasserqualität ist von einer weiteren Prüfung der Einrichtung einer neuen Stelle für einen Gesundheitsingenieur vorerst abgesehen worden.

 

 

Zu 9. „Zuweisungen und Zuschüsse“

Die Prüfung der Auswirkungen einer jeweiligen Kürzung um 20 % der Zuschüsse ist abgeschlossen. Der Kreistag entschied nach entsprechenden Vorberatungen im Fachausschuss in seinen Sitzungen am 18.06.2008 (Förderung der Kontakt- und Beratungsstelle, SV-07-1023) und am 17.12.2008 (Förderung der Suchtberatungsstellen, SV-07-1200) über Vertragsinhalte,  Förderhöhen und die (mit der Verwaltung abzustimmende) Erhebung steuerungsrelevanter Kennzahlen sowie die Dokumentation der Angebote und Leistungen durch die Träger der Beratungsstellen für die kommenden Jahre. Die Kürzung der Mittel ist nicht vorgesehen.

 

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag beschloss am 12.03.2008, dass die Verwaltung den Sachstand der Umsetzung der o.g. Vorschläge nach Ablauf von 1 Jahr dem Fachausschuss gegenüber berichtet.