Betreff
Frühe Hilfen für Schwangere und "junge" Familien - Vernetzung und Einrichtung
sozialpädagogischer und sozialmedizinischer Beratungs- und Unterstützungsangebote,
hier: Fortsetzung des Kooperationsprojektes mit freiberuflichen Hebammen im Kreis Coesfeld –
Hebammen im Familieneinsatz
Vorlage
SV-7-1342
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der Verlängerung des Projektes „Hebammen im Familieneinsatz“ für den Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Dez. 2009 zu.

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Honorarvertrages die Kooperation mit den Hebammen des Kreisverbandes Coesfeld fortzusetzen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Im März 2008 hat der Kreis Coesfeld - Jugendamt das Kooperationsprojekt „Frühe Hilfen – Hebammen im Familieneinsatz“ in den Kommunen Ascheberg und Senden gestartet und erprobt.

Entsprechende Berichte über die Entwicklung des Projektes sind dem Jugendhilfeausschuss laufend zur Kenntnis gegeben worden (siehe SV-7-1145, SV-7-1294). Darüber hinaus fand am 21. Nov. 2008 eine Informationsveranstaltung statt, wo das Kooperationsprojekt mit den freiberuflichen Hebammen vorgestellt und über die bisherigen Ergebnisse informiert wurde.

 

Das Kooperationsprojekt „Frühe Hilfen – Hebammen im Familieneinsatz soll nun zum 01. Juli 2009 “ in den Kommunen Ascheberg und Senden fortgesetzt werden.

 

II.  Lösung

Wie in der ersten Erprobungsphase werden vier Hebammen, je ein Tandem-Team in Ascheberg und in Senden, die Projektaufgaben wahrnehmen.

Die Beauftragung der Hebammen erfolgt durch fallbezogene Direktbeauftragung durch das Jugendamt (Projekt), durch vorherige Meldung interner Dienste (z. B. Amtsvormundschaft, ASD, Schwangerenberatung) oder aus der bisherigen Tätigkeit der Hebammen heraus bzw. durch Selbstmelder.

Die Beratungen und Betreuungen der Familien durch die „Projekt-Hebammen“ wird durch regelmäßige Zusammenkünfte mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gestützt. Der ASD steht den Hebammen darüber hinaus beratend bei der Vermittlung und Organisation von Hilfen zur Verfügung.

 

Aufgrund der gemachten Erfahrungen wurde der neue Vertrag modifiziert. Die Belastungs- und Risikofaktoren der Zielgruppen werden konkretisiert. Die Ziele werden aufgeteilt in die drei Bereiche Einstellung zum Kind, Verhinderung riskanter Entwicklungsverläufe sowie Reduzierung von Folgeschäden. (Siehe Anlage 1 der SV - Synopse Hebammenvertrag Frühe Hilfen).

Ferner ist aufgrund des Beratungsergebnisses des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vorgesehen, den kommenden Projektzeitraum wissenschaftlich zu begleiten und zu evaluieren.

 

Zurzeit wird eine entsprechende Ausschreibung zur wissenschaftlichen Evaluation vorbereitet.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Sachkonto 531 100 (Kosten für das soziale Frühwarnsystem) in Höhe von 60.000.- EUR zur Verfügung.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Aufgrund der finanziellen Auswirkungen ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.