Betreff
Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt
Vorlage
SV-7-1343
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Bericht „Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt“ (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.        Die derzeitige Stellenausstattung (Planstellen und befristet eingerichtete Projektstellen) der Abteilung 51 (Jugendamt) entspricht der gesetzlich und fachpolitisch geforderten Personalisierung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Zum Stellenplan 2010 werden die in der Stellenübersicht (s. Ziffer II der Begründung) dargelegten Stellen eingerichtet.

 

3.        Zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe wird es erforderlich,

 

·         Kontinuität im Stellenbestand durch dauerhafte Einrichtung der in analytischen und vergleichenden Personalbemessungen dargelegten aufgabenbezogen notwendigen Ausstattung zu erreichen,

 

·         durch Prozessoptimierung und Aufgabenkritik kontinuierlich Anpassungen im Personalbestand an sich verändernde Qualitätsanforderungen (Kinderschutz, Ausbau U3, Frühwarnsysteme und frühe Hilfen, etc.) zu ermöglichen und

 

·         durch Steigerung der Effektivität und Effizienz die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung zu steigern und das Ergebnis dauerhaft zu konsolidieren.

 

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Produkthaushalt 2010 Ziele und Zielerreichung  (wirtschaftliche Potenziale und Ergebnisverbesserung) aufzuzeigen und fortzuschreiben.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Steigende Anforderungen an Umfang und Qualität der Aufgabenwahrnehmung im Jugendamt sind in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass gewesen, Projektstellen bereit zu stellen  und befristet fortzuführen, um die Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen.

 

Am 19.12.2007 hat der Kreistag die Bereitstellung eines zusätzlichen Personalkostenbudgets in Höhe von 180.000 € für die Jahre 2008 und 2009 sowie die Fortführung der bereits laufenden Projekte bis zum 31.12.2009 beschlossen (Sitzungsvorlage 7-0871).

 

Wie bereits in der SV 7-0871 ausgeführt wurden mit dem Budget 4,5 Stellen befristet eingerichtet. Die Besetzung der Stellen erfolgte jedoch erst im Laufe des Jahres 2008, so dass das Budget für das Jahr 2008 nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Diese aus dem Jahr 2008 noch verfügbaren Mittel wurden für die Besetzung von weiteren 1,3 Stellen genutzt. Im Ergebnis werden somit auf Grundlage des Beschlusses aus dem Jahr 2007 insgesamt 5,8 Stellen befristet bis zum 31.12.2009 besetzt.

 

Darüber hinaus laufen auch die bereits im Jahr 2007 mit jeweils 0,5 Stellenanteilen besetzten Projekte U3-Betreuung und Frühwarnsystem Ende 2009 aus. Letztlich ist somit zu entscheiden, wie mit den insgesamt 6,8 Projektstellen weiter verfahren werden soll.

 

Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung kann aufgrund des hohen Anteils befristeter Stellen und Mitarbeiter/innen nicht sichergestellt werden. Der Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe und bei Verwaltungsfachkräften hat unlängst zu einem Wettbewerb um kompetente und erfahrene Fachkräfte geführt.

 

Die Sicherung personeller Kontinuität und fachlicher Kompetenz aber bleibt Voraussetzung für die in den letzten Jahren entwickelte Qualität in der Aufgabenwahrnehmung in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Der Personalbedarf ist aufgaben bezogen begründet und in unterschiedlichen Verfahren bemessen.

 

Aus dem in der Anlage beigefügten Bericht zur Qualitäts- und Personalentwicklung wird deutlich, dass die derzeitige Stellenausstattung des Jugendamtes dringend erforderlich ist, um die Aufgaben im Jugendamt mit der notwendigen Qualität wahrnehmen zu können. Insoweit hat sich gezeigt, dass für die bisher als Projekt befristet geführten Stellen ein Dauerbedarf besteht.

 

 

 

II.  Lösung

 

 

Zur

 

  • Sicherstellung der gesetzlich geforderten Qualitätsstandards der Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Tagesbetreuung von Kindern, der Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes und zur

·         Steigerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung sowie der Konsolidierung des Ergebnisses im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum durch Umsetzung von Potenzialen zur Ergebnisverbesserung 

 

bedarf es der

 

 

·           Sicherung der Strukturqualität der Aufgabenwahrnehmung (Personal, Professionalität) durch Kontinuität im Personalbestand (Entfristung) und Personalentwicklung (Qualifizierung);

 

·           Weiterentwicklung erreichter Prozessqualitäten (Verfahren, Abläufe) durch Geschäftsprozessoptimierung (GPO), Aufgabenkritik und produktorientierte Leistungsorganisation und der

 

·           Steigerung der Ergebnisqualität von Leistungen durch Ausgestaltung von Leistungsbeziehungen zu Dritten (Ergebnis- und kennzahlengestützte Steuerung der Wirksamkeit der Leistungen).

 

 

 

 

Personalentwicklung, Geschäftsprozessoptimierung und Ergebnisverbesserung sind Aufgaben der Verwaltung. Die im anliegenden Bericht dargelegten konkreten Maßnahmen sind bereits geplant, begonnen oder abgeschlossen.

 

Zur Sicherung der Strukturqualität der Leistungen wird empfohlen, alle bisher als Projektstellen geführten Stellen als Dauerbedarf anzuerkennen und über den 31.12.2009 fortzuführen. Durch die Änderung der Gemeindeordnung NRW und der damit einhergegangen Absenkung des Einwohnerschwellenwertes kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Jugendämter eingerichtet werden. Um dieser Möglichkeit Rechnung zu tragen, sollten von den 6,8 Projektstellen lediglich 2,8 Stellen in den Stellenplan 2010 eingestellt werden; die weitere vier Stellen sollten weiterhin mit einer Befristung bis zunächst Ende 2010 versehen werden. Sollten im Ablauf des Jahres 2010 sich keine Tendenzen für neue Jugendämter entwickeln, wären nach jetzigen Erkenntnissen auch diese Stellen als Planstellen in den Stellenplan des Kreises zu übernehmen und dauerhaft zu besetzen. 

 

Unabhängig von der Fortführung dieser Projekte hat sich gezeigt, dass auch im Bereich der Vormundschaften und Pflegschaften aufgrund einer Überlastung der Beschäftigten die Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteils (0,8) erforderlich ist. Auch dieser Stellenanteil könnte im Hinblick auf mögliche weitere Jugendämter ebenfalls w.o. bereits ausgeführt befristet eingerichtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabellarisch stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

 

 

 

 

Aufgabe, Funktion

Stellen-bestand
2009
(Vollzeit-verrechnete Stellen)

davon
befristete
Stellen aus
KT-Beschluss
19.12.2007

weiterer

Stellen-bedarf

erstmalig

Befristung

bis

31.12.2010

evtl.
Stellenplan
2011

Stellenplan

2010

Leitung

2,0

 

 

 

2,0

Sekretariat

1,0

 

 

 

1,0

Allgemeiner Sozialer Dienst

14,5

1,5

 

 

1,5

13,0

Pflegekinderdienst und Adoptionsver-mittlung

4,0

0,5

 

0,5

3,5

Jugendgerichtshilfe

3,0

0,5

 

0,5

 

2,5

Amtsvormund-schaften, Betreuungsstelle

2,0

 

0,8

0,8

2,0

Beistandschaften

3,0

 

 

 

3,0

Zentrale Unterhaltsheran-ziehung, UVG

4,5

0,5

 

0,5

 

4,0

Wirtschaftliche Jugendhilfe

4,8

1,8

 

1,0

3,8

Kostenheranziehung

2,0

1,0

 

 

2,0

Kindertagesbetreuung, Jugendförderung, KiBiz, U3-Ausbau, Tagespflege

4,2

0,5

 

 

4,2

Elterngeld, Leistungen nach dem BEEG

3,0

 

 

 

3,0

Jugendpflege, „Frühe Hilfen“, Jugendschutz

2,7

0,5

 

 

2,7

Summe

50.7

6,8

0,8

4,8

46,7

Stellenbestand

:

2009:

50,7

 

2010:

 

51,5

 

III. Alternativen

 

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die erforderlichen Finanzmittel zur Sicherung der derzeitigen personellen Ausstattung des Jugendamtes sind dauerhaft in den Personaletat einzustellen. Darüber hinaus entsteht zusätzlicher Personalaufwand für die weiteren Stellenanteile. Durch den kontinuierlichen Personaleinsatz wird eine deutliches Einsparpotential erwartet. Dieses bezieht sich insbesondere auf die Hilfen zur Erziehung. Es wird mittelfristig eine Rückführung der Falldichte von derzeit 30 Fällen auf 25 Fälle jeweils bezogen auf 1000 Einwohner unter 21 Jahren angestrebt. Im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des eigenen Elternhauses soll verstärkt eine Reduzierung der Fallzahlen in Heimen zugunsten einer Betreuung in Pflegefamilien erreicht werden. Dem zusätzlichen Finanzbedarf für Personalaufwendungen stehen erwartete Einsparungen im Bereich der erzieherischen Hilfen von insgesamt 1,2 Mio. Euro gegenüber. Im Haushalt 2010 werden die Finanzentwicklungen und erwarteten Effekte produktbezogen konkretisiert.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Kreistag

Anlagen:

 

Bericht Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt