Betreff
Regionales Bildungsnetzwerk
Vorlage
SV-7-1354
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird beschlossen, zunächst im Schuljahr  2009/10 mit den Städten und Gemeinden eine Bildungskonferenz mit schulträgerbezogenen Themen einzurichten.
    Im zweiten Schritt sollen Möglichkeiten der Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Schuljahr 2010/11 geprüft werden.

 

  1. Der Sperrvermerk für die Stelle im Stellenplan für die Abt. 40 wird derzeit nicht aufgehoben. Über das weitere Verfahren ab 2010 ist im Zuge der Haushaltsberatungen 2010 zu entscheiden.

Begründung:

I.   Problem

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) hat sich zum Ziel gesetzt, in allen Kreisen und kreisfreien Städten „Regionale Bildungsnetzwerke“ einzurichten (siehe auch MV im ASKSG am 16.10.2008). Grundlage für die Umsetzung soll ein Kooperationsvertrag mit dem Land sein. Hierfür wurde seitens des Landes ein Mustervertrag entwickelt (Anlage 1). Folgende zentralen Gesichtspunkte sollen demnach vertraglich geregelt werden:

 

1.      Die Einrichtung einer regionalen Geschäftsstelle (Regionales Bildungsbüro)

§         Das Land stellt eine Pädagogenstelle bereit.

§         Die Kreise bzw. kreisfreien Städten stellen personelle Verwaltungskapazitäten zur Verfügung und haben zudem die sächliche Ausstattung der Geschäftstelle und den Verwaltungsoverhead zu gewährleisten.

 

2.      Die Einrichtung eines Lenkungskreises

Der Lenkungskreis stellt das operative Steuerungsgremium im  Regionalen Bildungsnetzwerk dar. In bestehenden Vereinbarungen erfolgt die konkrete Besetzung sehr unterschiedlich. In der Regel wird das Gremium klein gehalten. Vertreter kommen vom Land, vom Kreis /  von der  Stadt, aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, von den Schulen, aus der Jugendhilfe und teilweise aus der Wirtschaft. Beratend können weitere Teilnehmer hinzugezogen werden bzw. ein Beirat gebildet werden. Letztlich ist für die Zusammensetzung der Gremien auch maßgeblich, welche Handlungsfelder für das Bildungsnetzwerk vereinbart werden  

 

3.      Die Einrichtung einer regionalen Bildungskonferenz

In der regionalen Bildungskonferenz soll i.d.R. eine breite Beteiligung aller Akteure mit Bezug zu Bildungsthemen gewährleistet werden. Vielfach werden und  wurden zur Vorbereitung dieser Bildungskonferenzen breit angelegte Auftaktveranstaltungen abgehalten.

 

4.      Die Festlegung konkreter thematischer Handlungsfelder für die Netzwerkarbeit

Im Rahmen eines Bildungsnetzwerkes mögliche Handlungsfelder werden ebenfalls im Mustervertrag des Landes bereits aufgeführt. Vier Handlungsfelder stehen in der  Prioritätenliste des Landes ganz oben und sollten daher möglichst Berücksichtigung finden:

 

a)      Unterstützung als Prozess zur Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen,

b)      Horizontale und vertikale Übergänge zwischen den Schulen (Durchlässigkeit),

c)      Übergang von der Schule in den Beruf (Übergangsmanagement),

d)      Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen (insbesondere im Elementar- und Primarbereich).

 

Darüber hinaus erscheinen besonders folgende drei Handlungsfelder für den Kreis Coesfeld empfehlenswert:

e)      Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler

f)        Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region, zum Beispiel Lebensraum Schule, insbesondere auch mit außerschulischen Partnern,

g)      Ausbau der sonderpädagogischen Förderung sowie gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder.

 

Die konkrete Auswahl bleibt grundsätzlich offen für weitere Vorschläge aber auch für Einschränkungen.

 

Die Kooperationsverträge sind auf eine Laufzeit von sechs Jahren angelegt, können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen, bei Wegfall der Finanzierungsgrundlage  oder grundsätzlich zum jeweiligen Schuljahresende mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. 

 

Bereits in den Jahren 2002 bis 2008 gab es das Modellprojekt „Selbstständige Schule.nrw“ in ausgesuchten Kreises bzw. kreisfreien Städten. Im Rahmen des Projektes wurde z.B. eine gemeinsame Informationsplattform für die unterschiedlichen Schulformen geschaffen oder auch Synergien erarbeitet, wenn es um gemeinsame Fortbildungsangebote geht. Das „Regionale Bildungsnetzwerk“ bildet dort einen logischen Anknüpfungspunkt und baut teilweise auf schon bestehende Strukturen und Erfahrungen auf. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch in einer deutlich höheren Zahl der potenziellen Teilnehmer  bei einer deutlich geringeren Ressourcenausstattung des Vorhabens.

 

Der Landkreistag hat sich im Rahmen eines Positionspapiers für die Einrichtung von „Regionalen Bildungsnetzwerken ausgesprochen (Anlage 2).  Inzwischen hat eine große Zahl von Kreisen und kreisfreien Städten – u.a. auch die anderen Münsterlandkreise und die Stadt Münster -  Kooperationsverträge mit dem Land abgeschlossen.

 

II.         Lösung

Mit Vertretern des MSW und den Schulamtsdirektoren/innen wurde die mögliche Einrichtung des Netzwerkes in mehreren Terminen erörtert. Auch die Leitungen der Jugendämter im Kreis haben sich bezüglich möglicher Handlungsfelder ausgetauscht.

 

Eine besonders intensive Abstimmung erfolgte mit den Städten und Gemeinden des Kreises. Neben einem fachlichen Austausch am 13.02.2009 wurde die Thematik mehrmals in der Bürgermeisterkonferenz behandelt, zuletzt am 04.05.2009. Dabei wurde kritisch festgehalten dass:

 

§         Eine Bildungskonferenz in der Größenordnung nicht effektiv arbeiten könne;

§         die finanzielle Belastung der Kommunen nicht absehbar ist;

§         die Verantwortlichkeiten nicht festgelegt sind und

§         die inneren Schulangelegenheiten ausschließlich in der Verantwortung des Landes stehen.

§         Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die in anderen Regionen – insbesondere aufgrund des Vorläuferprojektes „Selbstständige Schule.nrw“ – bestehenden Netzwerkstrukturen sich im Kreis Coesfeld erst bilden müssen.

 

Aufgrund dieser bestehenden Bedenken wollen der Kreis und die Städte und Gemeinden folgenden gemeinsamen Weg einschlagen.

 

§         Zunächst soll nur eine gemeinsame Bildungskonferenz mit Blick auf Schulträgerangelegenheiten eingerichtet werden.

§         Die gemeinsame Beteiligung bei der Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes ist frühestens zum Schuljahr 2010/11 anzudenken. Vorher ist genau zu prüfen, welche Themen wirklich für die hiesige Region von Bedeutung sind und wo Zuständigkeiten gegeben sind.

§         Auch ist zu berücksichtigen, dass im Kreis Coesfeld unterschiedliche Problemstellungen in der Schullandschaft bestehen. So haben die zur Stadt Münster angrenzenden Gemeinden andere Fragestellungen zu bewältigen als die Gemeinden im Südkreis.

  • Die Landesstelle soll für das Schuljahr 10/11 beim  Ministerium reserviert werden. Eine entsprechende Anfrage wird zur Zeit auf den Weg gebracht. Damit verbunden ist die  Einplanung der Personalstelle des Kreises für den Stellenplan 2010.  

 

III. Alternativen

Es wird auch perspektivisch auf die Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld verzichtet. 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Einrichtung der regionalen Geschäftstelle wurde bereits im Stellenplan 2009 für die Abteilung 40 eine A10-Stelle angemeldet  (S.219). Diese ist vorbehaltlich einer Entscheidung des Kreisausschusse bzw. Kreistages mit Blick auf die Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes mit  einem Sperrvermerk versehen. Der Anlass für die Aufhebung ist damit weiterhin nicht gegeben. 

 

Bereits im vergangenen Schuljahr wurden in der Kreisverwaltung Bildungs-Projekte unterstützt und begleitet, ohne dass hierfür zusätzliche  Personal-Ressourcen zur Verfügung stehen. Dies sind:

 

  • der Berufsnavigator,
  • das BOS-Projekt ,
  • der planerische Einstieg zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung (Kompetenzzentren).

 

Neben der Fortführung dieser Projekte stehen für die nahe Zukunft besonders folgende weitere Vorhaben an:

 

  • Der Berufswahlpass
  • Das Projekt  zur Schüler-Verbleibs-Festestellung / Transfermanagement „Schüler-Online“
  • Bis 2012 soll es flächendeckend zur Einrichtung eigenverantwortlicher Schulen kommen.  Die Abstimmung der Schulen in dieser Thematik ist ein weiteres zentrales Vorhaben. Hier gilt es insbesondere auch, Fragen einer Back-Office-Funktion des Schulamtes zu klären.
  • Daneben benötigt auch die nun vorgesehene „Bildungskonferenz light“ einen gewissen Ressourceneinsatz, der wahrscheinlich auch von der Kreisverwaltung zu tragen ist.

 

Das Staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld wird sich an einem Vorläufernetzwerk formell nicht beteiligen. Es ist nicht sicher, ob auch in 2010 vom Land noch personelle Ressourcen für die Einrichtung von Regionalen Bildungsnetzwerken bereitgestellt werden und damit eine mittelfristige Perspektive hierfür besteht.

 

Auch ohne formelles Regionales Bildungsnetzwerk einschließlich einer Geschäftsstelle bestehen die gemeinsamen bildungspolitischen Aufgaben und Projekte und werden kurzfristig noch anwachsen. Die derzeitige, eher  informelle Aufgabenwahrnehmung in der Kreisverwaltung muss daher weiterhin  zu Lasten anderer  Arbeitsfelder erfolgen .

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der Grundsätzlichkeit der Entscheidung besteht die Zuständigkeit des Kreistages.

Die Einrichtung, Freigabe bzw. weitere Sperrung der Personalstelle für die Abt. 40 hat laut Stellenplan durch den  Kreisausschuss bzw. Kreistag zu erfolgen.