Betreff
Sachstandsbericht Ersatzgeld
Vorlage
SV-7-1358
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

 

 

 

Begründung:

 

 

I. – V.

 

Seit dem 01.10.2002 werden die vereinnahmten Ersatzgelder außerhalb des allgemeinen Haushalts in der sogenannten Sonderrücklage Naturschutz verwaltet. Dieses erfüllt den Zweck, dass Zinseinnahmen für die aufgelaufenen Gelder erwirtschaftet werden, die der Sonderrücklage und den damit verfolgten Naturschutzzwecken zu Gute kommen sollen.

 

Es wird erwartet, dass sich die Einnahmen in den nächsten Jahren aufgrund der Änderung des Landschaftsgesetzes erheblich reduzieren werden.

 

 

Im Jahr 2008 haben sich die Ersatzgelder wie folgt entwickelt:

 

 

Bestand 01.01.2008

260.554,69

 

 

Einnahmen

 

Leitungsverlegungen

31.887,75

Baumaßnahmen

1.390,00

Zinseinnahmen

12.985,83

Gesamteinnahmen 2008

46.263,58

 

 

Ausgaben

 

Wegebau im NSG Baumberge / LP Baumberge-Süd*

32.049,31

Beschilderung / Wegekonzept NSG Baumberge

5.018,23

Gutachten „Geschützte Arten“ LP Baumberge-Nord

4.850,00

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten

3.811,85

Gesamtausgaben 2008

45.729,39

 

 

Bestand 31.12.2008

261.088,88

* Den Ausgaben für den Wegebau im Rahmen der Umsetzung des Landschaftsplanes standen Einnahmen aus der Landesförderung in Höhe von 12.050,00 Euro gegenüber.

 

Die in 2008 geplante Maßnahme „Rückbau der Stauwehre im Nonnenbach“ ist zwischenzeitlich umgesetzt, aber noch nicht schlussabgerechnet worden.

 

Für das Jahr 2009 ist die Verwendung des Ersatzgeldes noch nicht abschließend vorauszusehen. Bislang sind die in nachfolgender Tabelle dargestellten Ausgaben geplant. Laut Beschluss vom 29.05.2001 (SV 6-286/1) ist über Ersatzgeldausgaben ab einer Höhe von 20.000 DM dem Fachausschuss zu berichten, ab einer Ausgabenhöhe von 50.000 DM ist vor Auftragsvergabe die Zustimmung des Fachausschusses einzuholen.

 

 

geplante Ersatzgeldverwendung 2009 (Euro):

1. Entfernung von Querbauwerken in der Steinfurter Aa / Nonnenbach

Landesförderung beantragt; Übernahme des Eigenanteils für den zuständigen Wasser- und Bodenverband als Antragsteller

 

15.000,00

2. Wegekonzept Baumberge

Umsetzung des Konzeptes im NSG durch Bau von natürlichen Barrieren zur schnellen Reaktion ohne vorherige Beantragung von Fördermitteln

 

5.000,00

3. Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten

kurzfristig zu veranlassende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten

 

10.000,00

4. Beweidung NSG Plümerfeld

Erstmalige Beweidung des NSG Plümerfeld (Lüdinghausen); angestrebt ist ein KULAP-Bewirtschaftungsvertrag zur Kofinanzierung; derzeit gestalten sich die Modalitäten jedoch unsicher, so dass der Einstieg in die landwirtschaftliche Nutzung zur naturschutzorientierten Pflege und Entwicklung der sehr wertvollen Fläche frei finanziert werden muss. Ob künftig der Abschluss eines KULAP-Vertages möglich sein wird, hängt unter anderem von der Einstufung der Fläche ab (mindestens 50% Futtergras) und vom Bewirtschaftungsaufwand (6 Schafe und 3 Ziegen auf einer sehr kleinteilig strukturierten Fläche).

 

5.000,00

5. Kauf von Fledermausbäumen

Im Rahmen des Fledermausprojektes der Naturförderstation in Verbindung mit der Uni Münster war der Wunsch entstanden, Höhlenbäume im Wald zur Erhaltung kaufen zu können. Bisher wurde keiner der für den Bestand von Waldarten wie der Fransenfledermaus notwendigen Höhlenbäume gekauft. Dennoch sollte diese Möglichkeit bestehen bleiben

 

5.000,00

6. Umsetzung Berkelauenprogramm

In Kooperation mit der Naturförderstation und dem früheren Amt für Agrarordnung Coesfeld sollen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf landeseigenen Flächen an der Berkel umgesetzt werden. Zur Realisierung nicht förderfähiger Teilmaßnahmen und Abdeckung der Eigenanteile förderfähiger Maßnahmen soll Ersatzgeld verwendet werden. Eine konkrete, abgestimmte Maßnahmenplanung wird die NFS im Frühsommer vorlegen. Damit werden wesentliche Bausteine zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf öffentlichen Flächen realisiert.

 

20.000,00

7. Grünland-Impfprogramm

Rückgewinnung von artenreichem Grünland durch Diasporenübertragung. Grünlandflächen, die nach jahrelanger Ackernutzung zurück umgewandelt wurden, bleiben oft sehr lange artenarm, weil kein Samenmaterial mehr im Boden vorhanden ist. An geeigneten Standorten z.B. auf Ausgleichsflächen kann durch Übertragung von Mähgut oder geringsten Bodenmengen keimfähiges Material übertragen und das Grünland damit „geimpft“ werden.

 

5.000,00

Summe 2009 (Euro)

65.000,00