Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld unterstützt die Fortführung der Projektstelle Clustermanagement bei der wfc
und beteiligt sich im Vorgriff auf den Beschluss über den Haushalt 2010 in den Jahren 2010 und 2011 mit jeweils 35.000 €.
Begründung:
I. Problem
Mit Beginn der aktuellen Förderperiode im Ziel 2-Programm in NRW haben der Kreis Coesfeld und die ansässigen Unternehmen erstmals Zugang zu Struktur- und Innovationsfördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen eingefügt sind in ein regionales Entwicklungskonzept. Das Münsterland hat mit der Verabschiedung des Clusterkonzeptes Münsterland durch die Münsterlandkonferenz im Jahr 2007 den erforderlichen Rahmen geschaffen.
Zur Umsetzung der Clusterstrategie im Kreis Coesfeld und zur Unterstützung der heimischen Unternehmen beim Zugang zu Fördermitteln hat die wfc für 2008 und 2009 eine Projektstelle Clustermanagement eingerichtet, die wie folgt finanziert wird (vgl. SV-7-0793):
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2008 |
2009 |
Kreis Coesfeld |
35.000 € |
35.000 € |
Sparkasse Westmünsterland |
10.000 € |
10.000 € |
VR-Bank Westmünsterland eG |
5.000 € |
5.000 € |
Gesamt |
50.000 € |
50.000 € |
Zielsetzung (gem. Beschluss des wfc-Aufsichtsrates vom
20.11.2007):
· Schaffung einer 2/3-Stelle (28 Wochenstunden)
· Koordination, Organisation und Pflege von Netzwerkkontakten
· Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Workshops
· Einbeziehung von Akteuren aus dem gesamten Münsterland
· Teilnahme an Projektaufrufen des Ziel 2-Programms in NRW
· Entwicklung von Konzepten und Projektanträgen
· Begleitung von Unternehmen bei der Wettbewerbsteilnahme und der Antragstellung
· Koordination der Cluster Ernährungswirtschaft und Ressourceneffizienz für das Münsterland
Zwischenbilanz (nach 18
Monaten):
1.
Wettbewerbsbeiträge
und Förderprojekte im Ziel 2-Programm mit Beteiligung aus dem Kreis Coesfeld
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Förderung |
direkt
von der wfc für den Kreis Coesfeld eingeworbene Projektmittel |
0,15 Mio. € |
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als
Federführer für die Cluster Ernährungswirtschaft und Ressourceneffizienz für
das Münsterland eingeworbene Projektmittel |
1,82 Mio. € |
davon
Anteil Kreis Coesfeld |
Noch nicht definiert, da formale
Bewilligungsverfahren noch laufen |
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im
Rahmen der Clusterstrategie Münsterland von anderen Federführern gewonnene
Projekte mit Beteiligung aus dem Kreis Coesfeld |
2,06 Mio. € |
davon
Anteil Kreis Coesfeld |
> 0,66 Mio. €; genauer Betrag noch nicht definiert, da
Bewilligungsverfahren noch laufen |
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Summe |
4,03 Mio. € |
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Laufende
Förderwettbewerbe |
|
5
Projekte aus dem Kreis Coesfeld |
> 1,00 Mio. € |
2. Cluster Ernährungswirtschaft Münsterland
Kooperationsprojekt verschiedener Unternehmen aus der Ernährungswirtschaft im Münsterland zur Entwicklung einer gemeinsamen Vermarktungsstrategie unter Beteiligung von Unternehmen aus dem Kreis Coesfeld
Die Zwischenbilanz zeigt, dass aus dem Ziel 2-Programm über die wfc erhebliche Nutzen für den Kreis Coesfeld generiert werden können. Deutlich wurde im Tagesgeschäft aber auch, dass ohne eine intensive Beratung durch die wfc eine Beteiligung an den Förderwettbewerben ausbleibt oder wenig Aussicht auf Erfolg hat. Dies gilt sowohl für die derzeit laufenden als auch für künftige Vorhaben. Ohne Fortführung der Projektstelle wären der Kreis Coesfeld und insbesondere die Unternehmen im Kreis Coesfeld faktisch von den bestehenden Fördermöglichkeiten abgeschnitten.
II. Lösung
Fortführung der Projektstelle Clustermanagement für zunächst weitere 2 Jahre. Ende 2011 wird eine erneute Evaluation durchgeführt.
III. Alternativen
Eine Alternative wird nicht vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Kosten und Finanzierung ergeben sich aus folgender Übersicht:
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2010 |
2011 |
Kosten |
50.000 € |
50.000 € |
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Finanzierung: |
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Kreis Coesfeld |
35.000 € |
35.000 € |
Sparkasse Westmünsterland |
10.000 € |
10.000 € |
VR-Bank Westmünsterland eG |
5.000 € |
5.000 € |
Die Sparkasse Westmünsterland und die VR-Bank Westmünsterland eG haben ihre Anteile für die Jahre 2010 und 2011 bereits zugesagt.
Die Finanzierungsanteile des Kreises Coesfeld sind im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2010 zu berücksichtigen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gem. § 26 Abs. 1 KrO NW liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.