Betreff
Kreiszuschuss zur Förderung der Beratungsstelle für Hörbehinderte im Kreis Coesfeld in einem Stundenumfang von wöchentlich 10 Stunden;
hier: Antrag Parisozial Münsterland vom 13.07.2009 (hier vollständig eingegangen am 31.07.2009)
Vorlage
SV-7-1440
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld gewährt Parisozial Münsterland ab dem 01.10.2009 einen jährlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 14.450 € zur Deckung der nicht gedeckten Kosten der Beratungsstelle für Hörbehinderte im Kreis Coesfeld mit einem Stundenumfang von 10 Wochenstunden.

Der Kreiszuschuss für das Jahr 2009 beträgt pauschal 3.600 €.

Begründung:

I.      Problem

 

Aufgrund der nur geringen Kommunikationsmöglichkeiten sind Gehörlose im besonderen Maße auf Kontakt mit anderen Gehörlosen angewiesen. Auch die Beratung durch einen hauptamtlichen Helfer, der die Gebärdensprache beherrscht, ist für die Gehörlosen äußerst wichtig. Zum einen findet Beratung bei spezifischen Problemen von Gehörlosen statt, zum anderen auch als allgemeine Lebensberatung. Gehörlose haben nicht die Möglichkeit, andere Beratungsstellen von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aufzusuchen, da die Mitarbeiter dort in der Regel nicht über Kenntnisse in der Gebärdensprache verfügen.

 

Aus diesem Grunde hat der Kreistag in seiner Sitzung am 07.03.1990 beschlossen, der Kolping-Bildungsstätte Coesfeld einen Kreiszuschuss zu den Personalkosten eines Gehörlosenberaters zu gewähren, und zwar in einem Umfang einer viertel Stelle.

 

Die Stelle der Gehörlosenberaterin in der Kolping-Bildungsstätte ist seit dem 30.09.2008 vakant. Die bisherige Beraterin hat aus persönlichen Gründen den Beratungsvertrag mit dem Kolping-Bildungswerk aufgekündigt. Das Kolping-Bildungswerk hat versucht, zeitnah diese Beratungsstelle neu zu besetzen. Nach mehreren Stellenausschreibungen ist es gelungen, zum 01.02.2009 eine neue Mitarbeiterin für die Beratungsstelle zu finden. Nach nur zwei Wochen hat die Mitarbeiterin aus persönlichen Gründen die Stelle wieder aufgegeben. Seit dem ist die Stelle wieder vakant. Mit Schreiben vom 30.03.2009 hat die Kolping-Bildungsstätte mitgeteilt, dass sie die Gehörlosenberatungsstelle für den Kreis Coesfeld nicht mehr weiterführen möchte.

 

Daraufhin wurde Kontakt mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband aufgenommen, da bekannt war, dass dort Interesse besteht, die Beratungsstelle für Hörbehinderte vorzuhalten. Das von Parisozial vorgelegte Konzept ist als Anlage 1 beigefügt. Die Kosten für die Beratungsstelle mit einem Stundenumfang von 10 Stunden wurden auf insgesamt 14.483,15 € veranschlagt (Anlage 2). Sie teilen sich wie folgt auf:

 

1. Personalkosten (10 Wochenstunden für eine fest Angestellte)     12.623,15 €

2. anteilige Miet- und Mietnebenkosten (mtl. 50 €)                                  600,00 €

3. Telefonkosten (mtl. 30 €)                                                                     360,00 €

4. Fahrtkosten                                                                                          500,00 €

5. Bürobedarf, Öffentlichkeitsarbeit                                                         400,00 €

                                                                                    gesamt            14.483,15 €

 

Parisozial Münsterland hat nachvollziehbar begründet, dass Personal-, Miet- und Nebenkosten in der o.g. Höhe entstehen. Bezüglich der Kosten für Telefongebühren ist ausgeführt worden, dass eine Kommunikation hauptsächlich über SMS erfolgt. Dies würde monatliche Kosten in Höhe von 30 € bedingen. Bei den Fahrtkosten ist darauf hingewiesen worden, dass in vielen Fällen eine aufsuchende Beratung durchgeführt werde. Aus Erfahrung sei bekannt, dass nicht alle hörbehinderten Menschen im Kreis Coesfeld in der Lage seien, die Beratungsstelle in Coesfeld aufzusuchen.

Die erste Kostenaufstellung wies für die Bereiche Miete, Telefon sowie Bürobedarf und Öffentlichkeitsarbeit Kosten in Höhe von insgesamt 2.400 € aus. Gespräche mit Parisozial Münsterland hatten das Ergebnis, dass für die vorgenannten Positionen Einsparungen in Höhe von 1.040 € akzeptiert worden sind.

 

Parisozial Münsterland sieht sich nicht in der Lage, die oben genannten Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen. Sie haben daher die Gewährung eines Kreiszuschusses ohne Eigenbeteiligung beantragt.

 

Die Sitzungsvorlage konnte den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren nicht rechtzeitig vorgelegt werden, da noch Abstimmungen mit Parisozial Münsterland notwendig waren. Da der Geschäftsführer bis zum 01.09.2009 in Urlaub war, war eine rechtzeitige Abstimmung und somit ein rechtzeitiger Versand der Sitzungsunterlagen nicht möglich.

 

II.  Lösung

 

Seitens der Verwaltung wird die Notwendigkeit gesehen, im Kreis Coesfeld eine Beratungsstelle für Hörbehinderte Menschen vorzuhalten. Es wird auch ein wöchentlicher Bedarf von 10 Stunden als notwendig anerkannt. In diesem Zusammenhang ist von der Kolping-Bildungsstätte telefonisch bestätigt worden, dass die Beraterin in der Vergangenheit mindestens in einem Umfang von 10 Wochenstunden tätig war. Teilweise wurden sogar noch Beratungen außerhalb der Arbeitszeit ehrenamtlich durchgeführt. Eine Dokumentation der jährlich geführten Beratungsgespräche ist nicht vorhanden.

 

Auf ein Schreiben des Allgemeinen Gehörlosenvereins Coesfeld-Borken e.V. vom 24. Juni 2009 wird verwiesen, in dem der Vorsitzende fordert, eine Beratungsstelle im Kreis Coesfeld wieder einzurichten. Wörtlich schreibt er:

„Wir brauchen die Beratungsstelle unbedingt als Kontaktperson für unseren Gehörlosenverein. Viele Gehörlose im Kreis Coesfeld brauchen besonders Unterstützung und Hilfe für die Kommunikation mit den öffentlichen Behörden. Das ist sehr wichtig. Es wäre schön, wenn die Mitarbeiter der Beratungsstelle die Gebärdensprache beherrschen.“

 

Im Übrigen fördert der Kreis Coesfeld seit 20 Jahren eine Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es vertretbar, die o.g. Kostenaufstellung bezüglich Höhe und Umfang zu akzeptieren. Der Kolping-Bildungsstätte wurden bisher Personalkosten in Höhe von 12.000 € für eine viertel Vollzeitkraft anerkannt. Die Sachkosten hat die Kolping-Bildungsstätte als Eigenanteil getragen.

 

Das Gespräch mit Parisozial Münsterland hat ergeben, dass es finanziell nicht möglich ist, die sächlichen Kosten aus dem Vereinsbudget zu tragen.

 

Es erscheint daher angemessen, Parisozial Münsterland einen Kreiszuschuss in Höhe von 14.450 € zu gewähren.

 

Parisozial Münsterland hat angeboten, die Beratung ab dem 01.10.2009 aufzunehmen. Der anteilige Zuschuss für das Jahr 2009 beläuft sich somit auf 3.600 €.

 

III. Alternativen

 

Alternativen sind bezüglich der Höhe des Kreiszuschusses möglich.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Im Haushaltsplan 2009 des Kreises Coesfeld ist ein Kreiszuschuss in Höhe von 12.000 € zur Förderung einer Beratungsstelle für Hörbehinderte eingeplant. Mehrausgaben sind somit in 2009 nicht bereitzustellen. Personal, IT und sonstige Ressourcen des Kreises Coesfeld sind hiervon nicht betroffen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig.