Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes
Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Kindergartenbedarfsplans für den Zeitraum 01.08.2004 bis 31.07.2006
wird zur Kenntnis genommen.
Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt nach Anhörung der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und der Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich.
1. Gesetzliche
Verpflichtung zur Kindergartenbedarfsplanung:
§ 24 SGB VIII verpflichtet die örtlichen Träger der
Jugendhilfe - somit auch den Kreis
Coesfeld – für alle Kinder im Kindergartenalter Plätze vorzuhalten. Alle
anderen Angebote des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) sollen
bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen gemäß §
10 Abs. 4 GTK einen Bedarfsplan für Tageseinrichtungen erstellen und in einem
zweijährigen Rhythmus fortschreiben.
In der Sitzung am 22.04.2004 wird der Entwurf des
Bedarfsplans für Kindergärten (§ 1 Ziffer 1 GTK) vorgelegt und
erläutert. Der Rechtsanspruch bezieht sich auf den Besuch dieser Einrichtung,
und gilt für Kinder, die ihr drittes Lebensjahr vollendet haben und noch nicht
schulpflichtig sind.
Wie in den Vorjahren wurden in den neun Städten und
Gemeinden des Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes Coesfeld die Belegungszahlen
der dortigen Kindergärten abgefragt. Hierbei hat sich gezeigt, dass die
durchschnittliche Nachfrage für den hereinwachsenden Jahrgang sehr
unterschiedlich ausgeprägt ist.
Im Durchschnitt ergab sich eine Nachfragequote für die Kernjahrgänge von 92,5 % und den hineinwachsenden Jahrgang von 21,9 %.
Die bei der Planung zu berücksichtigenden Kriterien
sind als Anlage 1 beigefügt.
- Derzeitige
Versorgungssituation im Kreis Coesfeld:
Die Tagesbetreuung von Kindern im Alter von drei
Jahren bis zur Schulpflicht (Rechtsanspruchskinder) ist auf der Ebene des
Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes Coesfeld unproblematisch. In einem
Flächenkreis ergeben sich aber immer wieder in den einzelnen Städten und
Gemeinden, insbesondere in Ortsteilen, Versorgungsprobleme. Da die Prognosen
zur Bevölkerungsentwicklung auch im Kreis Coesfeld spürbar werden, sind
andererseits aber auch freie Plätze, bis hin zur Gruppenstärke vorhanden.
Durch teilweise sehr zeitintensive Gespräche vor Ort
mit allen Beteiligten konnten freie Plätze „gebündelt“ werden. Statt geringerer
Auslastung der einzelnen Gruppen (zulässig wären mindestens 20 Kinder statt 25,
was pädagogisch wünschenswert aber nicht finanzierbar ist) konnte die
Schließung von Gruppen erreicht werden.
Bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage stand die Schließung folgender Gruppen fest:
n 4. Gruppe im katholischen Kindergarten St. Dionysius,
Lüdinghausen-Seppenrade
n 4. Gruppe im katholischen Kindergarten St. Ludgerus,
Billerbeck *)
n 3. Gruppe im ev. Kindergarten Olfen
n 5. Gruppe im katholischen Kindergarten St.
Hildegardis, Ascheberg-Herbern **)
*) Bei
der vierten Gruppe des katholischen Kindergartens in Billerbeck handelt es sich
um die erste Gruppe, die ohne Landesmittel betrieben wurde. Sie ist daher
Gegenstand des Klageverfahrens gegen den Landschaftsverband.
**) Die
fünfte Gruppe in Herbern wird geschlossen, um die Betriebskosten nach
Ascheberg-Ortskern zu verlagern. Es ist allerdings noch offen, ob ausreichende
Anmeldungen für eine zusätzliche Gruppe in Ascheberg vorliegen werden. Die
fünfte Gruppe wurde vor Jahren vorübergehend eingerichtet, um eine
kostenintensivere Eingruppeneinrichtung in Herbern zu vermeiden. Sie wurde als
vorläufige Gruppe eingerichtet mit der Option, sie bei Rückgang der Nachfrage
schließen zu können.
Mit dem Landesjugendamt wurde mit positivem Ergebnis
über eine Verlagerung der Betriebskosten der geschlossenen Gruppen verhandelt.
Sowohl die Gruppe in Olfen als auch die Gruppe in Lüdinghausen-Seppenrade
wurden bislang mit Landesmitteln gefördert.
Voraussichtlich können die fünf ohne Landesmittel
finanzierten Gruppen somit ab dem 01.08.2004 auf zwei reduziert werden. Wenn
sich auch in diesem Jahr wieder bestätigt, dass die vorsorglich geplante zweite
Gruppe im AWO-Kindergarten Havixbeck nicht realisiert werden muss, wird bereits
im nächsten Jahr damit zu rechnen sein, dass auch die verbleibenden zwei
Gruppen entweder geschlossen oder in die Landesförderung aufgenommen werden
können.
Pro geschlossener Gruppe werden durchschnittliche
Kreismittel und Landesmittel in Höhe von je 35.000,- € jährlich kalkuliert.
Sofern es im Hinblick auf Hartz IV keine gesetzlichen
Vorgaben zur Versorgung von unter dreijährigen Kindern geben wird, sind weitere
Gruppenschließungen für das nächste Jahr möglich.
Hierbei wird von besonderer Bedeutung sein, ob und
wann katholische Träger – wie beabsichtigt – die Anzahl ihrer Gruppen
reduzieren.
- Aktuelle
Entwicklung zur Tagesbetreuung von Kindern:
Laut Presseberichten will Bundesfamilienministerin
Renate Schmidt die Kommunen verpflichten, bei der Kleinkindbetreuung bis 2010
für ein „bedarfsgerechtes Ganztagsangebot“ zu sorgen. Die Voraussetzungen
hierfür sollen mit dem als Anlage 2 beigefügten Gesetzesentwurf
geschaffen werden.
Der Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten
und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung zur Weiterentwicklung der
Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sieht folgende
wesentliche Veränderungen vor:
n Konkretisierung der Verpflichtung, für Kinder im Alter
unter drei Jahren nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen und in der
Tagespflege vorzuhalten
n Qualitätsmerkmale für die Umsetzung des Auftrags zur
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege
n Aufwertung der Tagespflege zur einer qualitativ
gleichrangigen Alternative
n Formulierung von Eignungskriterien der
Tagespflegeperson
n Gesetzliche Vorgaben für die Zusammensetzung des vom
Jugendamt gezahlten Pflegegeldes
n Elternbeiträge für Tageseinrichtungen und Tagespflege
n Qualifizierung der privat vermittelten Tagespflege
n Sicherung des weitergehenden Landesrechtes in den
neuen Bundesländern
n Übergangsregelung zum Ausbau der Kinderbetreuung für
unter Dreijährige
Unter dem Gesichtspunkt der Weiterentwicklung der
Kinder- und Jugendhilfe werden in dem Gesetzesentwurf weitere Änderungen zum
Schutz des Kindeswohls, eine Stärkung der fachlichen und wirtschaftlichen
Steuerungskompetenz des Jugendamtes, sowie die Realisierung des Nachranges der
Jugendhilfe angestrebt.
- Ausbau der
Tagespflege:
Der Entwurf des Tagesbetreuungsausbaugesetzes – TAG –
sieht vor, dass die Tagespflege gegenüber den Tageseinrichtungen qualitativ als
gleichrangige Alternative aufgewertet werden soll. Dies soll durch Regelungen
zu Eignungskriterien der Tagespflegeperson, zum Pflegegeld, zu den
Elternbeiträgen und zur Vermittlung qualifizierter Tagespflegepersonen
geschehen.
Der Kreis Coesfeld ist somit mit seinem Projekt
„Ausbau und Qualifizierung von Tagespflege“, welches durch das Arbeitsamt im
Rahmen von ABM gefördert wird, bereits auf dem richtigen Weg. Der
Qualifizierungskurs für Tagespflegemütter und –väter durch die
Familienbildungsstätte in Lüdinghausen ist inzwischen abgeschlossen.
Qualifizierungsmaßnahmen sollen künftig von allen drei Familienbildungsstätten
im Kreis Coesfeld angeboten werden.
Durch die Qualifizierungsmaßnahme konnten ein
Tagespflegevater und ca. zwanzig Tagespflegemütter gewonnen werden.
Die finanziellen Auswirkungen des geplanten
Tagesbetreuungsausbaugesetzes können derzeit noch nicht eingeschätzt werden.
5. Beteiligung der freien Träger
Nach § 10 Abs. 1 GTK hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Planung im Benehmen mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Städten und Gemeinden durchzuführen und diese zu beteiligen. Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes wird daher vor einer endgültigen Beschlussfassung im Ausschuss den anerkannten Trägern und den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich zur Stellungnahme zugeleitet.
Über eingehende Stellungnahmen wird der Ausschuss in
seiner nächsten Sitzung unterrichtet.
Der Kindergartenbedarfsplan soll anschließend
endgültig verabschiedet werden.