Beschlussvorschlag des
Kreisausschusses:
1.
Die Verwaltung
wird ermächtigt, die in der Anlage 1 enthaltenen Maßnahmen in der festgelegten
Reihenfolge durch- bzw. fortzuführen. Die Ermächtigung gilt bis zur Höhe der
durch das Investitionsförderungsgesetz NRW (InvföG) für den Kreis Coesfeld
festgesetzten Fördermittel.
2.
Die Verwaltung
wird ermächtigt, die in der Anlage 1 dargestellte Maßnahme zu Ziffer 12 auch
dann durchzuführen, wenn die Fördermittel nach dem InvföG nicht ausreichen. Die
fehlenden Mittel sind vorrangig durch eingesparte Mittel zu erwirtschaften. Die
Maßnahme wird insoweit mit einem Sperrvermerk versehen.
3.
Soweit eine
Vergabezuständigkeit des Kreisausschusses nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a der
Hauptsatzung gegeben sein sollte, gilt das dort vorgesehene Verfahren
(Baubeschluss) durch die Behandlung dieser Sitzungsvorlage in den Ausschüssen
als eingehalten.
4.
Mit den Maßnahmen
der 2. Tranche kann noch vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2010 begonnen
werden.
Über die Umsetzung der Maßnahmen ist in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig zu berichten.
Begründung:
I. – V.
In seiner Sitzung am 30.09.2009 hat sich der Kreisausschuss in getrennten Abstimmungen mehrheitlich für die Maßnahme 13 des Investitionsschwerpunktes Infrastruktur und anschließend einstimmig für die übrigen Maßnahmen ausgesprochen.
Hinsichtlich der unter lfd. Nummer 22 des
Investitionsschwerpunktes Infrastruktur genannten Maßnahmen wurde von der
Verwaltung zugesichert, dass nur noch Maßnahmen aus der lfd. Nummer 22 in
Angriff genommen werden, wenn noch Mittel des Konjunkturpaketes vorhanden sind
und zuvor eine Beratung in den Gremien erfolgt ist.