Betreff
Umsetzung des Konjunkturpaketes II beim Kreis Coesfeld - Sachstandsbericht und Festlegung der 2. Tranche
Vorlage
SV-7-1409/2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Kreisausschusses:

 

 

1.         Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 enthaltenen Maßnahmen in der festgelegten Reihenfolge durch- bzw. fortzuführen. Die Ermächtigung gilt bis zur Höhe der durch das Investitionsförderungsgesetz NRW (InvföG) für den Kreis Coesfeld festgesetzten Fördermittel.

2.         Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 dargestellte Maßnahme zu Ziffer 12 auch dann durchzuführen, wenn die Fördermittel nach dem InvföG nicht ausreichen. Die fehlenden Mittel sind vorrangig durch eingesparte Mittel zu erwirtschaften. Die Maßnahme wird insoweit mit einem Sperrvermerk versehen.   

 

3.         Soweit eine Vergabezuständigkeit des Kreisausschusses nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung gegeben sein sollte, gilt das dort vorgesehene Verfahren (Baubeschluss) durch die Behandlung dieser Sitzungsvorlage in den Ausschüssen als eingehalten.   

 

4.         Mit den Maßnahmen der 2. Tranche kann noch vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2010 begonnen werden.

 

Über die Umsetzung der Maßnahmen ist in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig zu berichten.

Begründung:

 

I. – V.

 

In seiner Sitzung am 30.09.2009 hat sich der Kreisausschuss in getrennten Abstimmungen  mehrheitlich für die Maßnahme 13 des Investitionsschwerpunktes Infrastruktur und anschließend einstimmig für die übrigen Maßnahmen ausgesprochen.

 

Hinsichtlich der unter lfd. Nummer 22 des Investitionsschwerpunktes Infrastruktur genannten Maßnahmen wurde von der Verwaltung zugesichert, dass nur noch Maßnahmen aus der lfd. Nummer 22 in Angriff genommen werden, wenn noch Mittel des Konjunkturpaketes vorhanden sind und zuvor eine Beratung in den Gremien erfolgt ist.