Betreff
Wahl der Mitglieder des EUREGIO-Rates
Vorlage
SV-8-0015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Unter Einbeziehung des zur Sitzung des Kreistages vorliegenden Votums der kreisangehörigen EUREGIO-Mitgliedskommunen werden als Vertreter des Kreises Coesfeld im EUREGIO-Rat gewählt:

 

Vertreter/in:                                                           Stellvertreter/in:

 

 

1. __________________________                        1. __________________________

 

 

 

2. __________________________                        2. __________________________

 

 

 

3. __________________________                        3. __________________________

 

I. Problem

 

Nach den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sind die Gremien der EUREGIO e. V. aufgrund der Wahlergebnisse neu zu besetzen. Die Besetzung des EUREGIO-Rates erfolgt auf der Grundlage der Satzung der EUREGIO e. V. in der Fassung vom 19.01.2001.

 

Die Besetzung des EUREGIO-Rates erfolgt nach Art. 10 der Satzung. Von 41 Sitzen für die deutschen Mitglieder des EUREGIO-Rates entfallen vier Sitze auf den Kreis Coesfeld. Die Verteilung richtet sich nach der Einwohnerzahl. Städte und Gemeinden mit mehr als 40.000 Einwohnern entsenden unmittelbar je ein Mitglied in den EUREGIO-Rat. Dies trifft auf die Stadt Dülmen zu. Dieser Sitz wird auf die Zahl der vom Kreis Coesfeld insgesamt zu entsendenden Mitglieder angerechnet.

 

 

II. Lösung

 

Die verbleibenden drei Sitze sollen vom Kreistag zur Hälfte auf Vorschlag der EUREGIO-Mitgliedsgemeinden unter 40.000 Einwohnern gewählt werden. In der letzten Legislaturperiode wurde bei der Halbierung der drei Plätze zugunsten der Kommunen aufgerundet (2 Plätze kommunal, 1 Platz Kreis).

 

Der derzeitige Sprecher der Bürgermeisterkonferenz, BM Richard Borgmann (Lüdinghausen), wurde mit Schreiben vom 17.09.2009 gebeten, dem Kreis einen unter den kreisangehörigen EUREGIO-Mitgliedskommunen abgestimmten Vorschlag für die Besetzung des EUREGIO-Rates zu unterbreiten. Dabei wurde vorgeschlagen, bzgl. der Halbierung der drei Plätze mit Beginn der neuen Legislaturperiode wechselseitig zu verfahren, d. h. bei der nun anstehenden Neubesetzung des EUREGIO-Rates einen kommunalen Vertreter und zwei Vertreter des Kreises zu entsenden. Somit wären unter Einbeziehung des von der Stadt Dülmen direkt zu entsendenden Mitglieds zwei Vertreter seitens der Kommunen und zwei seitens des Kreises im EUREGIO-Rat vertreten.

 

Hierzu teilte BM Richard Borgmann mit, dass die Angelegenheit am 02.11.2009 in der Bürgermeister­konferenz besprochen werde. Dem Kreis werde rechtzeitig zur Kreistagssitzung am 11.11.2009 ein Vorschlag der Städte und Gemeinden vorgelegt.

 

Sofern die kreisangehörigen EUREGIO-Mitgliedsgemeinden und der Kreistag diesem Vorschlag folgen, bleiben zwei Mandate, die durch den Kreistag zu besetzen wären. Für jedes EUREGIO-Rats-Mitglied sollte zudem ein/e Vertreter/in gewählt werden.

 

Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW muss bei Gremien wie dem EUREGIO-Rat, sofern mehrere Vertreter für den Kreis zu benennen sind, der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bedienstete des Kreises dazuzählen.

 

Die erste Sitzung des EUREGIO-Rates wird bereits am 13.11.2009 ab 16 Uhr im Stadtweinhaus in Münster stattfinden. Die Sitzungsunterlagen werden den gewählten EUREGIO-Rats-Mit­gliedern in der Kreistagssitzung direkt zur Verfügung gestellt.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Kostenfolge ergibt sich aus den Entschädigungsregelungen.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 5 KrO NRW.