Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt dem Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Coesfeld 2009 in den vorliegenden Fassung zu.
Begründung:
I. Problem
Der Kreis Coesfeld ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 19 Abs. 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Verbindung mit § 15 KrW-/AbfG verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept über die Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenden bzw. überlassenen Abfälle zu erstellen. Die Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes hat nach § 5 Landesabfallgesetz alle fünf Jahre zu erfolgen. Inhalt und Umfang eines Abfallwirtschaftskonzeptes ergeben sich aus den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben.
II. Lösung
Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) des Kreises Coesfeld „Alternativen zum Müll“ wurde am 14.Juli 2004 im Kreistag beschlossen. Es enthält die grundlegenden Anforderungen an die Entsorgung der im Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anfallenden Abfälle und stellt eine Synthese aus den Belangen der überregionalen Abfallwirtschaft einerseits sowie der lokalen Gegebenheiten und Interessen andererseits dar.
Während sich die bisherigen Fortschreibungen auf die jährliche Anpassung der Abfallstatistik beschränken, sind in dem als Anlage beigefügten „Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Coesfeld 2009 “ die seit der Aufstellung eingetretenen wesentlichen Neuerungen, Änderungen sowie Weiterentwicklungen dargestellt worden. Weiterhin ist eine Prognose zum Abfallaufkommen sowie zur Herstellung der Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre Bestandteil des Konzeptes.
Das vorliegende – von den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH erarbeitete - Konzept ist zwischenzeitlich mit der Bezirksregierung Münster sowie den Städten und Gemeinden abgestimmt und im Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH vorberaten worden.
III. Alternativen
Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung ergibt sich
keine Alternative.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Erstellung des Abfallwirtschaftkonzeptes ist Bestandteil der auf die WBC übertragenen Aufgaben. Die Finanzierung der Konzepterstellung erfolgt über die kostenrechnende Einrichtung „Abfallwirtschaft“
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 (1) KrO ist für die Entscheidung der Kreistag zuständig.
Anlagen:
Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Coesfeld 2009
Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen des Abfallwirtschaftskonzeptes 2009 gegenüber der Fassung aus 2004