Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2010/11
Vorlage
SV-8-0026
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2010/11 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der Beratung des Entwurfs des Kindergartenbedarfsplanes 2010/11 beauftragt.

Begründung:

 

I.   Problem und II. Lösung

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/11 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – KiBiz – bis zum 15.03.2010  abgeschlossen sein. Der Kindergartenbedarfsplan 2010/11 bildet dann die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im am 01.08.2010 beginnenden Kindergartenjahr 2010/11.

Zum Ablauf der Planungsschritte wurde der als Anlage 1 beigefügte Zeitplan erstellt. Eine erste Auswertung der Belegungsstrukturen und Nachfragedaten für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2009/10 ist Ende September erfolgt. Diese Daten sind zusammengefasst als Anlage 2 beigefügt.

Nach Abschluss der Gespräche mit den Bürgermeistern und Trägervertretern haben diese nun bis zum 04.12.2009 Gelegenheit zu den in den Gesprächen vorgestellten Planungsvorschlägen  für 2010/11 (Anlage 3) Stellung zu nehmen. Planungsvorschläge und Stellungnahmen sollen dann zum Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes 2010/11 aufbereitet und – da die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses erst für den 28.01.2010 vorgesehen ist – im Unterausschuss Jugendhilfeplanung beraten werden.

Die Erstellung der abschließenden Fassung des Kindergartenbedarfsplanes ist nach der Anmeldephase (bis zum 20.01.2010) vorgesehen. Die Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss soll am 16.02.2010, die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan durch den Kreistag am 24.02.2010 erfolgen.

 

III. Alternativen

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die den Trägern unterbreiteten Planungsvorschläge für 2010/11 umfassen bei den Pro-Kind-Pauschalen ein Kostenvolumen von rd. 25,8 Mio. EUR (09/10: 25,4 Mio EUR).

 

Die Kosten für das Kindergartenjahr 2010/11 fallen zu 5/12 in 2010 (August bis Dezember) und zu 7/12 in 2011 (Januar bis Juli) an.

 

 

Entwicklung Kind-Pauschalen (Beträge gerundet):

 

 

Kindergartenjahr 2008/09

Kindergartenjahr 2009/10

Planungsvorschlag  2010/11

Landes-anteil

8.811.400 €

36,07 %

9.161.500 €

36,06 %

9.307.400 €

36,02 %

Jugend-amtsanteil

12.855.300 €

52,62 %

13.368.100 €

52,61 %

13.603.600 €

52,65 %

Trägeranteil

2.762.300 €

11,31 %

2.879.021 €

11,33 %

2.925.700 €

11,33 %

Gesamt

Kind-Pauschalen

24.429.000 €

100 %

25.408.600 €

100 %

25.836.700 €

100 %

 

 

Noch nicht berücksichtigt sind bei diesen Angaben Kosten, die durch die gemeinsame Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder entstehen, sowie Kosten für den Ausbau von weiteren U3-Plätzen, bei denen derzeit noch nicht absehbar ist, ob die hierfür erforderlichen Baumaßnahmen zum Sommer 2010 abgeschlossen sind, und Änderungen bei Mieten oder sonstigen Kostenpositionen. Hierzu erfolgen Angaben im Rahmen der Haushaltsplanungen und nach abschließender Erstellung des Kindergartenbedarfsplanes im Januar bzw. Februar 2010.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist der Jugendhilfeausschuss u.a. für Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig.