Betreff
Wahl der Mitglieder des Unterausschusses
Vorlage
SV-8-0027
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt folgende Personen in den Unterausschuss „Jugendhilfeplanung:

 

Mitglieder:

 

 

stellvertretende Mitglieder:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I. Problem

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28.10.2009 (SV-8-0007) die Einrichtung eines Unterausschusses„Jugendhilfeplanung“ beschlossen. Dabei soll der Unterausschuss nur aufgrund eines konkreten Arbeitsauftrages aus dem Jugendhilfeausschuss einberufen  werden.

 

II. Lösung

Gemäß § 6 der Satzung des Jugendamtes können für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe bei Bedarf Unterausschüsse ohne Entscheidungsbefugnis gebildet werden. Die Mitglieder der Unterausschüsse werden vom Jugendhilfeausschuss aus seinen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern gewählt. Er bestimmt auch den/die Vorsitzende/n und seinen/ihre

Stellvertreter/in. Der Unterausschuss wurde bisher mit sieben Mitgliedern besetzt. Diese Besetzung hat sich als arbeitsfähige Größe erwiesen und sollte daher beibehalten werden. Entsprechend der Sitzverteilung im Kreistag würde sich folgende Verteilung der Sitze im Unterausschuss ergeben:

 

CDU 4

SPD 1

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1

FDP 1

 

In der Vergangenheit war es üblich, alle Fraktionen im Kreistag  an der Sitzverteilung zu beteiligen. Es wird daher folgende Sitzverteilung vorgeschlagen:

 

CDU 3

SPD 1

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1

FDP 1

VWG 1

 

Die Fraktionen werden gebeten, für die Besetzung des Unterausschusses in der Jugendhilfeausschusssitzung geeignete Personen vorzuschlagen.

Für Ausschüsse und Ausschussmitglieder finden gemäß § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung die für den Kreistag und die Kreistagsabgeordneten geltenden Bestimmungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung entsprechend Anwendung, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

 

III. Alternativen

-

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Nach § 9 der Hauptsatzung wird für Kreistagsabgeordnete und sachkundige Bürger/Innen eine Entschädigung nach der Entschädigungsverordnung gezahlt.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 6 der Satzung des Jugendamtes werden die Mitglieder des Unterausschusses vom Jugendhilfeausschuss aus seinen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern gewählt. Er bestimmt auch den/die Vorsitzende/n und seinen/ihren Stellvertreter/in.