Betreff
Kinder- und Jugendförderplan - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendnotruf im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0040
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Vereins Kinder-, Jugend und Familienhilfe  e.V. vom 28. Okt. 2009 wird nicht entsprochen.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Schreiben vom 28. Okt. 2009 beantragt der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. aus Billerbeck eine finanzielle Zuwendung zur Weiterführung des Notruftelefons für Kinder und Jugendliche im Kreis Coesfeld.

 

In der Vergangenheit haben die Mitgliedsorganisationen des Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld in ihren individuellen Arbeitsfeldern die Erfahrung gemacht, dass auch Kinder und Jugendliche im Kreis Coesfeld in den unterschiedlichen Lebenswelten (Familie, Kindergarten, Schule usw.) immer öfter Opfer von Gewalt werden.

 

Sie haben festgestellt, dass ein adäquates primärpräventives (niederschwelliges) Hilfsangebot im Kreis Coesfeld zur Unterstützung entsprechender Situationen junger Menschen fehlt.

 

Der durch den Runden Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder initiierten Notruf für Kinder und Jugendliche im Kreis Coesfeld sollte die bestehenden überregionalen Kinder- und Jugendnotrufdienste unterstützen und ergänzend entlasten. Durch privates Engagement getragen sollte der Telefondienst im Kreis Coesfeld zunächst von pädagogischen Fachkräften aufgebaut und durchgeführt werden.

Zusätzlich sollten ehrenamtlich Interessierte für diese Arbeit im Laufe der Zeit gewonnen und qualifiziert werden.

Auf diesem Hintergrund hat der Verein roter keil e.V. mit einer Auschubfinanzierung das Projekt begleitet und entsprechende Sponsorenmittel aquiriert und zur Verfügung gestellt.

 

Gemeinsam ist dann das Notruftelefon für Kinder und Jugendliche im Kreis Coesfeld im März 2008 gestartet.

 

Die positiven Erkenntnisse und Ergebnisse sind dem Antrag (Anlage 1 zur SV-8-0040) zu entnehmen.

 

Ab 2010 ist die Fortsetzung des Angebotes aufgrund fehlender Finanzmittel nicht mehr gegeben.

 

 

II.  Lösung

Aktuelle Kinder- und Jugendstudien (World Vision Kinderstudie über LBS-Kinderbarometer bis zur Shell Jugendstudie) dokumentieren die großen Herausforderungen, denen sich Kinder und Jugendliche im Verlauf ihrer Entwicklung immer mehr stellen müssen.

Die Lebensphase Kindheit wird immer kürzer und gedrängter. Kinder und Jugendliche werden immer frühzeitiger in die Pflicht genommen; der Leistungsdruck in Schule und Ausbildung wird verstärkt; sie werden mit vielen Problemlagen der Erwachsenen konfrontiert.

 

Nicht immer haben Kinder und Jugendliche das richtige Handlungsmuster parat, um mit diesen unterschiedlichen, komplizierten und komplexen, emotional belastenden und persönlichkeitsbeeinflussenden und manchmal gewaltgeprägten Lebenslagen umzugehen.


 

Bei Konstellationen, wo tradierte Systeme wie Familie, Schule oder Freundeskreis keine Hilfen oder Strategien anbieten, sind Alternativen notwendig. Es ergibt sich ein steigender individueller Bedarf an altersgemäßen Beratungs- und Begleitungsangeboten für Kinder und Jugendliche, insbesondere auch in anonymer Form.

 

Klassische Themenbereiche der anonymen Kinder- und Jugendtelefonberatung sind Liebeskummer, Partnerschaft, Elternprobleme, Schwangerschaft, eigene Persönlichkeit, Clique und körperliche Gewalt (siehe: Nummer gegen Kummer 2007 – Eine Studie zum Kinder und Jugendtelefon und zum Elterntelefon in Deutschland).

 

Entsprechende Angebote der anonymen telefonischen Kinder- und Jugendberatung werden beispielsweise durch den bundesweit agierenden Verein Nummer gegen Kummer e.V. oder den Kinderschutzbund Münster mit dem Kinder- und Jugendtelefon (KJT) vorgehalten.

 

Diese Anbieter können auch von Kindern und Jugendlichen aus dem Kreis Coesfeld genutzt und erreicht werden.

 

Laut Auskunft der Initiatoren des Notruftelefons im Kreis Coesfeld kann von dort die Fortführung nicht sichergestellt werden.

 

Es ist daher zu entscheiden, ob der Kreis für diese zusätzlichen Aufgabe eintritt. Angesichts der angespannten Finanzlage und der Festlegung, derzeit keine zusätzlichen freiwilligen Aufgaben zu übernehmen, sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

 

Auch die Stadtjugendämter Coesfeld und Dülmen haben auf Anfrage erklärt, dass sie keine Notwendigkeit der Einrichtung eines weiteren Notruftelefons im Kreis Coesfeld sehen und ein finanzielles Engagement aus diesem Grund ablehnen.

 

Sinnvoller erscheint, die bestehenden Beratungsangebote noch mehr in der Region zu veröffentlichen.

 

 

III. Alternativen

keine

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.