Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Vereins Kinder-, Jugend und Familienhilfe e.V. vom 28. Okt. 2009 wird nicht entsprochen.
Begründung:
I. Problem
Mit Schreiben vom 28. Okt. 2009 beantragt der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. aus Billerbeck eine finanzielle Zuwendung zur Weiterführung des Notruftelefons für Kinder und Jugendliche im Kreis Coesfeld.
In der Vergangenheit haben die Mitgliedsorganisationen des
Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis
Coesfeld in ihren individuellen Arbeitsfeldern die Erfahrung gemacht, dass auch
Kinder und Jugendliche im Kreis
Coesfeld in den unterschiedlichen Lebenswelten (Familie, Kindergarten, Schule
usw.) immer öfter Opfer von Gewalt werden.
Sie haben
festgestellt, dass ein adäquates primärpräventives (niederschwelliges) Hilfsangebot im Kreis Coesfeld zur
Unterstützung entsprechender Situationen junger Menschen fehlt.
Der durch den Runden Tisch zur Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und Kinder initiierten
Notruf für Kinder und Jugendliche im Kreis Coesfeld sollte die bestehenden
überregionalen Kinder- und Jugendnotrufdienste unterstützen und ergänzend
entlasten. Durch privates Engagement getragen sollte der Telefondienst im Kreis
Coesfeld zunächst von pädagogischen Fachkräften aufgebaut und durchgeführt
werden.
Zusätzlich sollten ehrenamtlich Interessierte für diese
Arbeit im Laufe der Zeit gewonnen und qualifiziert werden.
Auf diesem Hintergrund hat der Verein roter keil e.V. mit
einer Auschubfinanzierung das Projekt begleitet und entsprechende
Sponsorenmittel aquiriert und zur Verfügung gestellt.
Gemeinsam ist
dann das Notruftelefon für Kinder und Jugendliche im Kreis Coesfeld im März
2008 gestartet.
Die positiven Erkenntnisse und Ergebnisse sind dem Antrag (Anlage 1 zur SV-8-0040) zu entnehmen.
Ab 2010 ist die Fortsetzung des Angebotes aufgrund fehlender Finanzmittel nicht mehr gegeben.
II. Lösung
Aktuelle Kinder- und Jugendstudien (World Vision Kinderstudie über
LBS-Kinderbarometer bis zur Shell Jugendstudie) dokumentieren die großen
Herausforderungen, denen sich Kinder und Jugendliche im Verlauf ihrer
Entwicklung immer mehr stellen müssen.
Die Lebensphase Kindheit wird immer kürzer und gedrängter. Kinder und
Jugendliche werden immer frühzeitiger in die Pflicht genommen; der Leistungsdruck
in Schule und Ausbildung wird verstärkt; sie werden mit vielen Problemlagen der
Erwachsenen konfrontiert.
Nicht immer haben Kinder und Jugendliche das richtige Handlungsmuster
parat, um mit diesen unterschiedlichen, komplizierten und komplexen, emotional
belastenden und persönlichkeitsbeeinflussenden und manchmal gewaltgeprägten
Lebenslagen umzugehen.
Bei Konstellationen, wo tradierte Systeme wie Familie, Schule oder
Freundeskreis keine Hilfen oder Strategien anbieten, sind Alternativen
notwendig. Es ergibt sich ein
steigender individueller Bedarf an altersgemäßen Beratungs- und
Begleitungsangeboten für Kinder und Jugendliche, insbesondere auch in anonymer
Form.
Klassische Themenbereiche der anonymen Kinder-
und Jugendtelefonberatung sind Liebeskummer, Partnerschaft, Elternprobleme,
Schwangerschaft, eigene Persönlichkeit, Clique und körperliche Gewalt (siehe:
Nummer gegen Kummer 2007 – Eine Studie zum Kinder und Jugendtelefon und zum
Elterntelefon in Deutschland).
Entsprechende Angebote der anonymen telefonischen
Kinder- und Jugendberatung werden beispielsweise durch den bundesweit
agierenden Verein Nummer gegen Kummer e.V. oder den Kinderschutzbund Münster
mit dem Kinder- und Jugendtelefon (KJT) vorgehalten.
Diese Anbieter können auch von Kindern und Jugendlichen aus
dem Kreis Coesfeld genutzt und erreicht werden.
Laut Auskunft der Initiatoren des Notruftelefons im Kreis
Coesfeld kann von dort die Fortführung nicht sichergestellt werden.
Es ist daher zu entscheiden, ob der Kreis für diese
zusätzlichen Aufgabe eintritt. Angesichts der angespannten Finanzlage und der
Festlegung, derzeit keine zusätzlichen freiwilligen Aufgaben zu übernehmen,
sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage einen entsprechenden Vorschlag zu
unterbreiten.
Auch die Stadtjugendämter Coesfeld und Dülmen haben auf Anfrage erklärt, dass sie keine Notwendigkeit der Einrichtung eines weiteren Notruftelefons im Kreis Coesfeld sehen und ein finanzielles Engagement aus diesem Grund ablehnen.
Sinnvoller erscheint, die bestehenden Beratungsangebote noch mehr in der Region zu veröffentlichen.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.