Betreff
Aufnahme der Sparkasse Westmünsterland in die REGIONALE 2016-Agentur GmbH
Vorlage
SV-8-0048
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der REGIONALE 2016 – Agentur GmbH werden angewiesen, in der Gesellschafter­versammlung für eine Erhöhung des Stammkapitals um 6.250 Euro auf 31.250 Euro und eine Übernahme  des entsprechenden Geschäftsanteils durch die Sparkasse Westmünsterland zu stimmen.

 

2.      Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der REGIONALE 2016 – Agentur GmbH werden angewiesen, in der Gesellschafter­versammlung für eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Fassung der Anlage zu dieser Sitzungs­vorlage zu stimmen. Die Weisung gilt auch dann, wenn in der Gesellschafterversammlung eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages zur Abstimmung gestellt wird, die sich nur unerheblich vom Wortlaut der Anlage unterscheidet oder sofern die Unterschiede die Interessen des Kreises Coesfeld nicht erheblich berühren.

 

 

Sachdarstellung/Begründung:

 

Die REGIONALE 2016 - Agentur GmbH (im Folgenden Agentur genannt) wurde am 24.09.2009 gegründet. Gesellschafter sind die Kreise Borken und Coesfeld sowie die 35 Städte und Gemeinden im REGIONALE-Gebiet. Die Personal- und Sachkosten der Agentur werden zu 70 Prozent vom Land NRW - vertreten durch das Ministerium für Bauen und Verkehr, zu 20 Prozent von der Sparkasse Westmünsterland und zu 10 Prozent von den kommunalen Gesellschaftern getragen. Die Sparkasse Westmünsterland hat die Bewerbung um die REGIONALE 2016 von Anfang an unterstützt. Darüber hinaus hat die Sparkasse Westmünsterland die Bereitschaft für eine Mitfinanzierung der REGIONALE 2016-Agentur im Umfang von 20 Prozent signalisiert, um den notwendigen Rückhalt für die Koordinierung und Organisation des REGIONALE-Prozesses zu sichern.

 

Die finanzielle Einbindung der Sparkasse Westmünsterland gestaltet sich steuer- und förderrechtlich schwieriger als vorher angenommen. Eine ursprünglich vorgesehene Mitfinanzierung der REGIONALE 2016-Agentur GmbH mittels Spenden der Sparkasse setzt eine gemeinnützige GmbH voraus. Wie in der seinerzeitigen Sitzungsvorlage ausgeführt, war die Frage der Gemeinnützigkeit noch offen. Mit dem zuständigen Finanzamt konnte kurz vor der Gesellschaftsgründung geklärt worden, dass eine Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung nicht anerkannt wird. Eine Finanzierung der Agentur durch Sponsoring oder aus Entgelten aus anderen Gegenseitigkeitsverträgen mit der Sparkasse Westmünsterland ist nach dem Zuwendungsrecht des Landes NRW förderschädlich und würde lediglich den Finanzierungsanteil des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW zu Lasten der kommunalen Gesellschafter mindern.

 

Gemeinsam mit der Sparkasse Westmünsterland ist der Vorschlag erarbeitet worden, die Sparkasse als Gesellschafterin in die REGIONALE 2016-Agentur GmbH aufzunehmen.  Auf diese Weise kann der 20%-Finanzierungsanteil förderunschädlich eingebracht werden. Das Stammkapital wird um einen neuen, von der Sparkasse Westmünsterland zu übernehmenden Geschäftsanteil in Höhe von 6.250 Euro von derzeit 25.000 Euro auf 31.250 Euro erhöht. Damit hält die Sparkasse zukünftig 20 Prozent des Stammkapitals, was prozentual ihrem Finanzierungsanteil entspricht. Die Übereinstimmung der Beteiligung der Sparkasse am Stammkapital der Agentur und deren Finanzierung ist steuerrechtlich geboten. Auch wenn die Sparkasse Westmünsterland damit zum größten Gesellschafter der Agentur wird, erhält sie gegenüber den kommunalen Gesellschaftern keinen beherrschenden oder dominierenden Einfluss und keine Sperrminorität.

 

Durch diese Änderung in der Gesellschafterstruktur sind die Vorschriften des Gesellschafts­vertrages über die Höhe des Stammkapitals, die Gesellschafter, deren Stammeinlagen/Ge­schäftsanteile und über die Geschäftskosten (§§ 5 und 7 des Gesellschaftsvertrages) entsprechend anzupassen. Außerdem soll die Sparkasse Westmünsterland einen Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden dürfen. Da die Mitglieder des Aufsichtsrats nach dem Gesellschaftsvertrag zugleich Mitglieder des Lenkungsausschusses sind, kann die bisherige Regelung über eine Vertretung der Sparkasse Westmünsterland in diesem Ausschuss entfallen.

 

Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen eines Beschlusses der Gesellschafter­versammlung, die voraussichtlich am 21.12.2009 zusammen kommen wird. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden (§ 53 Abs. 2 S. 1 GmbHG). Die Änderungen sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf eines neuen Gesellschaftsvertrages kenntlich gemacht. Der geänderte Gesellschaftsvertrag wird der Bezirksregierung Münster gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 115 Abs. 1 GO NRW angezeigt.

 

Die Beteiligung der Sparkasse Westmünsterland bedarf noch der Zustimmung des  Verwaltungsrats der Sparkasse.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen einer notariellen Beurkundung des Gesell­schafter­beschlusses. Dementsprechend fällt ein Notarhonorar an, das von der Agentur zu tragen ist.