Betreff
Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Vorlage
SV-6-0877
Aktenzeichen
251.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

I. - V. Am 01. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft getreten. Mit diesem „neuen“ Gesetz sind die bisherigen Regelungen des ehemaligen Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) sowie das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjSM) zusammengeführt worden.

 

Im Rahmen eines Vortrages werden die Veränderungen und Neuerungen des JuSchG dargelegt und erläutert.

 

Darüber hinaus werden die verschiedenen Arbeitsschwerpunkte des erzieherischen (präventiven) Jugendschutzes im Kreis Coesfeld vorgestellt.