hier: Fortsetzung des Projektes "Wohnberatung" durch eine Honorarkraft im Jahr 2010
Beschlussvorschlag:
Das
Projekt „Wohnberatung“ wird in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich zuzüglich
nachgewiesener Fahrtkosten durch eine Honorarkraft für das Jahr 2010
fortgesetzt.
Die
Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.
Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2010 veranschlagten Fördertopf-Mittel ungemindert zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
I. Problem
Auf
die ausführlichen Erläuterungen zu diesem Projekt in den Sitzungsvorlagen
SV-7-1093 und SV-7-1265 nehme ich Bezug.
Durch die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung in Verbindung mit dem
hohen Anteil an Wohneigentum stellt sich das Problem, dass viele Wohnungen
nicht (mehr) den Bedürfnissen der Senioren entsprechen, vor allem durch die oft
fehlende Barrierefreiheit. Dem Wunsch der meisten Pflegebedürftigen
entsprechend soll der Verbleib in der eigenen Wohnung und die ambulante Pflege
erleichtert bzw. ermöglicht werden. In vielen Fällen lassen sich durch relativ
kleine Änderungen erhebliche Verbesserungen erreichen. In 2008 und 2009 hat
sich ein Bedarf von 4 - 5 Beratungsgesprächen monatlich abgezeichnet. Die
Resonanz der Beratungen war durchweg positiv.
II. Lösung
Herr Ehrhardt hat die Wohnberatungen in 2008 und 2009
durchgeführt und wäre auch bereit, diese Aufgabe in 2010 zu übernehmen.
III. Alternativen:
keine
Mit dem vorhandenen Personal der Abteilung Bauen und Wohnen kann eine
bedarfsgerechte Beratung zurzeit nicht geleistet werden.
Die kreiseigene Pflegeberatung oder die zukünftigen Pflegestützpunkte verfügen
nicht über die speziellen baulichen Fachkompetenzen, um eine gleichwertige
Beratung zu leisten.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Mittel in Höhe von 4.800 € Honorar zuzüglich ca. 600 €
Fahrtkostenerstattung stehen im Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur
Verfügung, wenn der Haushalt in diesem Punkt wie eingebracht beschlossen wird.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für
die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses
für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.
Anlagen:
Förderschwerpunkte