Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Fortsetzung des Projektes "Wohnberatung" durch eine Honorarkraft im Jahr 2010
Vorlage
SV-8-0068
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Projekt „Wohnberatung“ wird in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten durch eine Honorarkraft für das Jahr 2010 fortgesetzt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2010 veranschlagten Fördertopf-Mittel ungemindert zur Verfügung gestellt werden.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Auf die ausführlichen Erläuterungen zu diesem Projekt in den Sitzungsvorlagen SV-7-1093 und SV-7-1265 nehme ich Bezug.    

Durch die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung in Verbindung mit dem hohen Anteil an Wohneigentum stellt sich das Problem, dass viele Wohnungen nicht (mehr) den Bedürfnissen der Senioren entsprechen, vor allem durch die oft fehlende Barrierefreiheit. Dem Wunsch der meisten Pflegebedürftigen entsprechend soll der Verbleib in der eigenen Wohnung und die ambulante Pflege erleichtert bzw. ermöglicht werden. In vielen Fällen lassen sich durch relativ kleine Änderungen erhebliche Verbesserungen erreichen. In 2008 und 2009 hat sich ein Bedarf von 4 - 5 Beratungsgesprächen monatlich abgezeichnet. Die Resonanz der Beratungen war durchweg positiv.      

 

II.  Lösung

Herr Ehrhardt hat die Wohnberatungen in 2008 und 2009 durchgeführt und wäre auch bereit, diese Aufgabe in 2010 zu übernehmen.      

 

III. Alternativen:
keine
Mit dem vorhandenen Personal der Abteilung Bauen und Wohnen kann eine bedarfsgerechte Beratung zurzeit nicht geleistet werden.         
Die kreiseigene Pflegeberatung oder die zukünftigen Pflegestützpunkte verfügen nicht über die speziellen baulichen Fachkompetenzen, um eine gleichwertige Beratung zu leisten.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Mittel in Höhe von 4.800 € Honorar zuzüglich ca. 600 € Fahrtkostenerstattung stehen im Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur Verfügung, wenn der Haushalt in diesem Punkt wie eingebracht beschlossen wird.   

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.

Anlagen:

Förderschwerpunkte