Betreff
Produkthaushalt 2010
hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit; Produktbereiche 50 - Arbeit und Soziales und 53 - Gesundheit
Vorlage
SV-8-0069
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2010 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 und 53 inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Begründung:

 

 

I.    Problem

 

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2010 ist am 16.12.2009 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkosten zu verteilen sind.

 

 

II.   Lösung

 

      1. Vorbemerkung

      Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2010 schließt der Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales – mit einem

 

      Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt              29.062.249 € ab.

      Das sind                                                                   1.384.915 € mehr als in 2009.

 

      Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen des Budgets im Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales – aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

     

      Der Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde – schließt mit einem

      Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt              2.722.854 € ab.

      Das sind                                                                     61.976 € mehr als in 2009.

 

      Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.

     

 

      2. Hinweise

      Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ertrags- und Aufwandsentwicklung in 2009 ermittelt worden.

      Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit hinzuweisen, Ertrag und Aufwand im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus zu ermitteln.

      Denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2010 haben bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Ertrag und Aufwand mit sich bringen.

     

 

      3. Budgetrahmen

      3.1 Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2010 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 – Arbeit und Soziales – im Teilergebnisplan

     

      Aufwendungen in Höhe von          83.022.539 €,

      Erträge in Höhe von                      53.960.290 € und somit einen Zuschussbedarf

 in Höhe von                                   29.062.249 €.

     

      Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

     

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

50.01 –  Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leist.

- 6.510.713 €

- 6.761.936 €

- 6.881.371 €

50.02 –  Hilfe in besonderen Lebenslagen

-13.970.792 €

-14.728.108 €

-15.738.716 €

50.03 –  Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

- 4.714.231 €

- 6.187.289 €

- 6.442.162 €

50 – Arbeit und Soziales

- 25.195.736 €

- 27.677.334 €

- 29.062.249 €

     

           

      3.1.1. Hinweise zu einzelnen Produktgruppen

      3.1.1.1 Produktgruppe 50.01 -   Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leistungen

      Dieses Produkt umfasst im Wesentlichen die Hilfen zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen sowie die Krankenhilfe nach dem SGB XII einschließlich der diesen Bereich betreffenden Unterhaltseinnahmen.

      Daneben sind enthalten die Leistungen für Auszubildende und Schüler, wobei hier ausschließlich Sach- und Personalaufwand zu Lasten des Kreises Coesfeld gehen, und Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW, Pflegegesetz NRW sowie sonstige Förderleistungen.

 

      Gegenüber dem Vorjahr weist die Produktgruppe insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 119.435 € auf.

Dies ist im Wesentlichen auf die zu erwartende Steigerung der Fallzahlen, der Aufwendungen/Fall sowie der Krankenhilfeaufwendungen zurückzuführen.

      Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.01 auf Seite 170 des Produkthaushalts 2010 verwiesen.

     

 

      3.1.1.2 Produktgruppe 50.02 -   Leistungen an Pflegebedürftige und behinderte

                                                            Menschen

      Die Produktgruppe 50.02 beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für Sozialhilfeleistungen (SGB XII) sowie für Leistungen nach dem Landespflegegesetz NRW (PfG NW) an pflegebedürftige Menschen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Daneben handelt es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einschließlich entsprechender Kreiszuschüsse.

 

Gegenüber dem Vorjahr weist die Produktgruppe insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 1.010.608,00 € auf.

Dies ist im Wesentlichen auf die zu erwartende Steigerung der Fallzahlen sowie der Aufwendungen je Fall zurückzuführen.

 

Grundlage für die Ermittlung der Ansätze 2010 waren die im Zeitpunkt der Planung vorliegenden Hochrechnungen zum voraussichtlichen Ergebnis des Jahres 2009. Ohne Berücksichtigung von Personal- und Sachkosten waren gegenüber den seinerzeit vorgenommenen Hochrechnungen in der Planung 2010 Kostensteigerungen von 3,7 % beim Produkt 50.02.01 (Leistungen für Pflegebedürftige), bzw. 4,5 % beim Produkt 50.02.02 (Leistungen für ältere und behinderte Menschen) enthalten (siehe allgemeine Erläuterungen auf den Seiten 176 und 177 des Produkthaushaltes 2010).

Wie sich erst zum Jahresende 2009 abzeichnete, wird nunmehr mit einem nochmals schlechteren Ergebnis gerechnet. Der Gesamtzuschussbedarf der Produktgruppe 50.02 wird für 2009 (ohne Personal- und Sachkosten) auf ca. 14.776.000,00 € geschätzt. Schon damit übersteigt das voraussichtliche Ergebnis die geplanten Ansätze 2009, in denen darüber hinaus auch noch die Personal- und Sachkosten mit einem Ansatz von insgesamt rd. 700.000,00 € enthalten sind.

Im Ansatz 2010 ist ohne Berücksichtigung von Personal- und Sachkosten ein Zuschussbedarf von 15.052.600,00 € enthalten. Im Vergleich des voraussichtlichen Ergebnisses 2009 mit den Ansätzen 2010 ist somit ohne die Personal- und Sachkosten in der Planung insgesamt nur eine Kostensteigerung von ca. 1,8 % berücksichtigt.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.02 auf den Seiten 175 bis 178 des Produkthaushalts 2010 verwiesen.

 

 

      3.1.1.3 Produktgruppe 50.03 -   Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

      Die Produktgruppe umfasst auf der Aufwandsseite u.a. die Regelleistungen, die Kosten der Unterkunft und die einmaligen Leistungen. Demgegenüber stehen auf der Ertragsseite vor allem Erstattungen des Bundes und des Landes, die Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Einnahmen aus Unterhalt und Wohngeldersparnis des Landes.

      Darüber hinaus beinhaltet die Produktgruppe die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten in Arbeit. Kostenträger für die soziale Integration ist der Kreis; für die berufliche Integration der Bund.

 

      Gegenüber dem Vorjahr weist die Produktgruppe insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 254.873 € auf.

Dies ist im Wesentlichen auf die zu erwartende Steigerung der Fallzahlen sowie den zu erwartenden Rückgang bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zurückzuführen.

Betrug die Beteiligungsquote des Bundes im Jahr 2009 für NRW noch 25,4 % kann nach derzeitigem Stand für 2010 nur noch mit einer Quote von 23,0 % kalkuliert werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundes hat der Bundesrat inzwischen an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

 

      Die Abrechnung der beim Kreis verbleibenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie für einmalige Leistungen wird wie in den Vorjahren auf der Grundlage eines öffentlich- rechtlichen Vertrags mit den Städten und Gemeinden erfolgen.

 

      Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.03 auf den Seiten 184 und 185 des Produkthaushalts 2010 verwiesen.

 

     

      3.2 Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2010 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 53 – Untere Gesundheitsbehörde – im Teilergebnisplan

     

      Aufwendungen in Höhe von                      3.605.986 €,

      Erträge in Höhe von                                     883.132 € und somit einen

      Zuschussbedarf in Höhe von                    2.722.854 €.

     

      Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

     

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

53.01 -  Kommunale Gesundheitskoordination und -planung

- 101.484 €

- 108.295 €

- 109.821 €

53.02 - Gesundheitsförderung und -hilfe

-1.801.728 €

-1.873.206 €

-1.921.805 €

53.03 - Gesundheitsschutz/Medizinalaufsicht

- 418.776 €

- 483.298 €

- 463.554 €

53.04 - Schwerbehindertenrecht

1.128 €

- 18.203 €

- 53.604 €

53.05 - Gutachtliche Aufgaben

- 144.529 €

- 177.877 €

- 174.069 €

53 - Untere Gesundheitsbehörde

- 2.465.389 €

- 2.660.878 €

- 2.722.854 €

 

Gegenüber dem Ansatz 2009 weist der Entwurf des Budgets für das Jahr 2010 eine Verschlechterung von insgesamt 61.976 € aus.

 

 

      3.2.1. Hinweise zu den einzelnen Produktgruppen

      3.2.1.1 Produktgruppe 53.01 -   Kommunale Gesundheitskoordination

      In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen nachgewiesen, die im Rahmen der Gesundheitsplanung und Koordination anfallen. Gegenüber der Ansatzplanung des Vorjahres ergeben sich keine gravierenden Unterschiede.

 

 

      3.2.1.2 Produktgruppe 53.02 -   Gesundheitsförderung/-hilfe

      In der Produktgruppe 53.02 werden u.a. die Transferaufwendungen (vgl. Seite 221, 225 des Haushaltsentwurfs) des Kreises Coesfeld im Bereich der Gesundheitsförderung/-hilfe nachgewiesen, wie etwa der Kreiszuschuss für die Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung oder auch der Kreiszuschuss für die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch Kranke / Behinderte. Das Volumen für sämtliche Transferaufwendungen bewegt sich nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (HJ 2009: 764.335 € / HJ 2010: 752.835 €).

     

      Auszahlung für Investitionen

      Unter Einschluss einer erhöhten Landesförderung (HJ 2009: 37.000 € / HJ 2010: 60.000 €)  wurden die Beratungsleistungen der staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Unteren Gesundheitsbehörde ausgeweitet. Um das Projekt zur Verhinderung ungewollter bzw. verfrühter Schwangerschaften von Teenagern und Jugendlichen zu intensivieren, ist vorgesehen, zwei zusätzliche „real-care-babys“ (= lebensechte, computergesteuerte Babysimulationspuppen – Investitionshöhe: 2.000 €) einzusetzen.

 

 

      3.2.1.3 Produktgruppe 53.03 -   Gesundheitsschutz/Medizinalaufsicht

      In der Produktgruppe 53.03 sind u.a. die Aufwendungen für Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B. Information, Beratung und Aufklärung über Infektionskrankheiten)  oder nach der Trinkwasserüberwachungsverordnung (z.B. Prüfung der Wasserqualität von Eigenwasserversorgungsanlagen) ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr wird mit einer Reduzierung des Zuschussbedarfs gerechnet. Wesentlicher Grund ist die Erwartung, im Bereich der Trinkwasserüberwachung mehr Verwaltungsgebühren erzielen zu können.

 

 

      3.2.1.4 Produktgruppe 53.04 -   Schwerbehindertenrecht

      In der Produktgruppe 53.04 sind die Aufwendungen berücksichtigt, die im Zusammenhang  mit der Bearbeitung von Feststellungsanträgen nach dem Schwerbehindertenrecht (Höhe des Grades der Behinderung / Feststellung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen) entstehen. Gegenüber der Vorjahresplanung steigt der Zuschussbedarf um rund 35.000 €. Maßgeblich sind hier im Wesentlichen höhere Aufwendungen (Sachleistungen als auch Personalaufwendungen) für die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen.

 

 

      3.2.1.5 Produktgruppe 53.05 -   Gutachtliche Aufgaben

      In der Produktgruppe 53.05 sind schwerpunktmäßig Aufwendungen nachgewiesen, die im Zusammenhang mit der Erstellung von amtsärztlichen (z.B. zur Prüfung der Dienstfähigkeit bei Beamten) und sonstigen Gutachten stehen. Gegenüber der Vorjahresplanung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.

 

 

      4. Zusätzliche Anträge (bisher nicht im Haushaltsplan-Entwurf enthalten)

      Darüber hinaus liegen Anträge vor, die den freiwilligen Bereich betreffen. Hierbei handelt es sich um freiwillige soziale Leistungen, welche die Kreisumlage noch zusätzlich belasten würden. Die beantragten Zuschüsse sind nicht in die HH-Planung 2010 eingeflossen und somit ggfls. zusätzlich in den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 aufzunehmen. Folgende Anträge liegen vor:

 

 

4.1    Antrag auf Förderung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle bzw. eines Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld; Anlage 1

     

4.2         Antrag der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V., Eintrachtstr. 15, 48308 Senden, auf Personalkostenförderung für die Begegnungsstätte im Wohnheim der Lebenshilfe vom 30.07.2009; Anlage 2

 

 4.3   Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. auf Übernahme freiwilliger Leistungen für die Bewohner der Wohngemeinschaft Haus am Kirchplatz in Dülmen-Rorup; Anlage 3

 

      4.4    Kreis Interessenvertretung Coesfeld Selbsthilfe Behinderter + chronisch Kranker + deren Angehöriger (KICS); Anlage 4                 

 

 

 

4.1    Antrag auf Förderung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle bzw. eines Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld; Anlage 1

      Die Kreisgruppe Coesfeld des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 02.09.2009

  die Förderung einer sog. "Selbsthilfe-Kontaktstelle" (1,5 Vollzeitstellen) mit einem Zuschuss in Höhe von 56.500 € pro Jahr oder

  alternativ – als Zwischenschritt für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren – die Förderung eines sog. "Selbsthilfe-Büros (Typ II)" (0,5 Vollzeitstelle), das in der Leistungsfähigkeit gegenüber der Selbsthilfe-Kontaktstelle beschränkter ist, mit einem Zuschuss in Höhe von 26.400 € pro Jahr

      beantragt.

     

      Der Paritätische Wohlfahrtsverband betreibt seit November 2007 ein sog. "Selbsthilfe-Büro (Typ I)" im Umfang von 5 Wochenstunden zur Unterstützung der Selbsthilfe und ihrer Gruppen im Kreis Coesfeld. Das bestehende "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld" mit Sitz in Coesfeld ist personell, organisatorisch und fachlich der Selbsthilfe-Kontaktstelle in Münster angegliedert und wird den Angaben nach durch Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen und durch Eigenleistungen des Trägers finanziert. Das Selbsthilfe-Büro versteht sich als lokale Beratungseinrichtung, die Dienstleistungen zur Aktivierung, Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfeaktivitäten anbietet und für die Bevölkerung niederschwellig und themenübergreifend Informationen, Beratung und Unterstützung rund um das Thema Selbsthilfe zur Verfügung stellt.

      

      Durch die beantragte Förderung bezweckt der Träger, seine bisherigen Angebote und Leistungen im Kreis Coesfeld in Ausstattung, Umfang und Inhalt zu erweitern. U.a. sollen mit einer größeren personellen Ausstattung die örtlichen Sprechzeiten und der mögliche Aufgabenkatalog z.B. zur Unterstützung von Neugründungen verschiedener Selbsthilfegruppen ausgeweitet werden.

     

Das Konzept des Trägers dazu einschl. seiner Kosten- und Finanzierungsplanung zum Antrag sind als Anlage beigefügt. Bei einem Ausbau des Selbsthilfe-Büros zu einer Selbsthilfe-Kontaktstelle im Kreis Coesfeld, die mit einer personellen Mindestausstattung von 1,5 Vollzeitstellen besetzt ist und eine Aufgabenwahrnehmung nach den Kriterien der Landesrichtlinien gewährleistet, rechnet der Träger mit zusätzlichen Fördermitteln der gesetzlichen Krankenkassen und des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Die Selbsthilfegruppen sind in verschiedenen Bereichen (Gesundheit, Soziales) tätig. Das Engagement der Beteiligten ist nicht hoch genug anzuerkennen. Es erspart oft auch den Einsatz öffentlicher Mittel. Eine Unterstützung dieses Einsatzes wird daher grundsätzlich positiv gesehen. Ob sie als zusätzliche freiwillige Aufgabe finanziert werden soll, bedarf einer politischen Entscheidung.

 

 

 

4.2     Antrag der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V., Eintrachtstr. 15, 48308 Senden, auf Personalkostenförderung für die Begegnungsstätte im Wohnheim der Lebenshilfe vom 30.07.2009; Anlage 2

 

Der Verein ist seit 1974 in Senden aktiv. Seit dem 01.10.2005 betreibt er neben seiner Wohnstätte und dem Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche auch eine Begegnungsstätte für erwachsene Behinderte aus dem südlichen Kreis Coesfeld.

 

Die Begegnungsstätte befindet sich im Kellergeschoss des Wohnheimes an der Steverstr. 7 in Senden. Sie gibt erwachsenen Menschen mit Behinderung, die im betreuten Wohnen oder noch bei ihren Eltern leben, die Gelegenheit zur Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten, zur Freizeitgestaltung und zu Interaktionen.

Sowohl die Wohnstätte als auch die Begegnungsstätte wurden dem Ausschuss im Rahmen der Sitzung am 25.05.2009 vom Verein ausführlich vorgestellt. Weitere Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügtem Konzept zu entnehmen.

 

In der Begegnungsstätte ist eine Mitarbeiterin mit 20 Stunden Wochenarbeitszeit eingestellt. Sie wird unterstützt durch Zivildienstleistende/Praktikanten. Die Personalkosten dieser Kraft wurden seit 2005 durch die Aktion Mensch finanziert. Die Förderung wurde in den Folgejahren von zunächst 80% auf 50% in 2009 reduziert. Zum 30.09.2010 läuft die Förderung ganz aus.

 

Der Verein ist nicht in der Lage, in 2010 den hohen Eigenanteil von 50 % zu erbringen bzw. die alleinige Finanzierung ab dem 01.10.2010 zu übernehmen.

Aufgrund der steigenden Nachfrage soll zudem eine weitere Mitarbeiterin auf 400-Euro-Basis eingestellt werden. Die hierdurch entstehenden Personalkosten kann der Verein ebenfalls alleine nicht aufbringen.

 

Die beantragte Finanzierung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Der Verein unterhält ebenfalls eine Freizeiteinrichtung für Kinder und Jugendliche.  Nach dem KJHG erfolgt eine Förderung dieser Einrichtung aus Jugendhilfemitteln. Zuletzt wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.05.2009 eine Förderung in Höhe von 50% der anerkennungsfähigen Betriebskosten beschlossen (= 48.600 Euro in 2009).

 

-                           Im Gegensatz zum KJHG kennt das SGB XII keine institutionelle Förderung von Freizeiteinrichtungen. Es ist für jeden Besucher eine individuelle Bedarfs- und Einkommensprüfung erforderlich.

 

-                           Es kann im Einzelfall einen Anspruch auf Förderung von Freizeitassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe geben. Die Hilfe kann bei Bedarf in einem angemessenen Umfang gewährt werden, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

 

-                           Durch die zusätzlichen Leistungen der Pflegekassen von monatlich 100 bzw. 200 Euro für niederschwellige Betreuungsangebote ist es zu keiner Bewilligung im Rahmen der Eingliederungshilfe mehr gekommen, weil die Mittel der Pflegekassen als zweckbestimmte Leistungen vorrangig einzusetzen sind und der notwendige Bedarf damit gedeckt werden konnte.

 

-                           Ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung besteht demnach weder für die Einrichtung, noch für einzelne Besucher. Dabei wird unterstellt, dass 2 - 3 Stunden Freizeitgestaltung in der Woche angemessen sind. Dieser Umfang entspricht einem Mittelwert aus früheren Anträgen und einer Gerichtsentscheidung im Kreis Recklinghausen.

 

-                           Auch die Lebenshilfe erwartet, dass die Besucher einen Teil dieser Leistungen zur Kostendeckung einsetzen, dennoch entsteht eine Finanzierungslücke, weil das Angebot deutlich sowohl inhaltlich als auch zeitlich über die reine Freizeitgestaltung hinausgeht. So wird auch die Verselbständigung der behinderten Menschen z.B. durch gemeinsames Einkaufen, Kochen, Haushaltsführung oder Computerbedienung gefördert. Dieses Training ist vor allem im Hinblick auf ein betreutes Wohnen wichtig. Zudem ist mit dem Angebot eine deutliche Entlastung der Eltern verbunden.

 

-                           Für erwachsene behinderte Menschen gibt es nach Kenntnis der Verwaltung noch ein weiteres Angebot im südlichen Kreisgebiet. Der FuD DIREKT in  Lüdinghausen (Träger: Caritasverband und Kinderheilstätte Nordkirchen) bietet seit Oktober 2007 alle 14 Tage ein Gruppentreffen an. Es besteht dann in den Räumen des FuD Gelegenheit Kontakte zu knüpfen, zur gemeinsamen Freizeitgestaltung oder auch zum Kochen. Das Gruppenangebot kostet pro Stunde 14 Euro. Die Kosten werden ausschließlich von den Eltern bzw. den Besuchern aufgebracht; soweit wie möglich werden auch hier die Leistungen der Pflegekassen in Anspruch genommen.

 

Das Angebot der Lebenshilfe unterscheidet sich vom Angebot des FuD nur durch die Häufigkeit der Treffen (1x 14tägig in LH, 3 x wöchentlich in Senden).

 

 

Der Verein wurde darüber unterrichtet, dass eine Förderung nur auf freiwilliger Basis erfolgen könnte und weder in 2009 noch in 2010 seitens der Verwaltung entsprechende Haushaltsmittel eingeplant wurden. Für 2009 erklärte der Verein das Defizit mit Spenden decken zu können. Für 2010 wird jedoch weiterhin um Förderung gebeten.

 

Da ca. 50 % der Besucher aus der Gemeinde Senden kommen, wurde mit Zustimmung und Beteiligung des Vereins am 11.12.2009 ein Gespräch mit dem Bürgermeister geführt. Wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist, kann sich Herr Holz eine Beteiligung der Gemeinde Senden vorstellen.

 

Eine mögliche Lösung wäre eine analoge Aufteilung der Kosten wie in der Jugendhilfe. Dies würde bedeuten, dass das nach Abzug der zweckbestimmten Leistungen der Pflegekasse (vom Verein mit ca. 10.000 Euro jährlich angegeben) verbleibende Defizit zu 50 % vom Kreis, zu 30 % von der Gemeinde Senden und zu 20 % vom Verein deckt wird (in 2010: 6.750 – 4.050 – 2.700 Euro, ab 2011: 12.000 – 7.000 – 5.000 Euro)

 

Alternative: Eine geringere oder keine Förderung aus Kreismitteln.

 

 

 4.3   Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. auf Übernahme freiwilliger Leistungen für die Bewohner der Wohngemeinschaft Haus am Kirchplatz in Dülmen-Rorup; Anlage 3

 

Im Münsterland, insbesondere in der Stadt Münster, gibt es bereits seit Jahren viele ambulant betreute Wohngemeinschaften. Im Kreis Coesfeld existieren seit Ende letzten Jahres zwei unterschiedliche Angebote. Über die Pläne wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses am 25.10.2007 (SV 7-0810) berichtet.

 

Die Alexianer-Brüdergemeinschaft betreibt eine Wohngemeinschaft für 10 demenziell erkrankte Menschen, ebenfalls in Dülmen. Im Rahmen eines Modellprojektes sollen Erfahrungen darüber gesammelt werden, ob eine Wohngemeinschaft speziell für Demenzkranke eine Alternative zur stationären Unterbringung sein kann. Die Einzelheiten und auch die Finanzierung wurden in einem Vertrag zwischen der Alexianer-Brüdergemeinschaft und dem Kreis Coesfeld festgehalten. Danach dürfen nur Bewohner/innen aufgenommen werden, die ohne dieses Angebot stationär versorgt werden müssten. Die Kostengrenze wurde daher analog der Kosten für eine stationäre Unterbringung festgelegt. Zu Lasten des Sozialhilfeträgers sollen maximal im Durchschnitt 3 Plätze belegt werden dürfen.

 

Der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. dagegen hat eine Wohngemeinschaft für 8 ältere Menschen, die jedoch i.d.R. nicht demenziell erkrankt sind, in Dülmen-Rorup eingerichtet. Das Konzept dieses Angebotes ist in der Anlage beigefügt.

 

Für das Wohnprojekt des Caritasverbandes in gemeinsamer Trägerschaft mit der Heilig-Geist-Stiftung wurde nunmehr der Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 75 SGB XII beantragt. Mit dieser Vereinbarung würde der Sozialhilfeträger einer Leistungserbringung gemäß der Konzeption zustimmen und sich verpflichten,  für die sozialhilfeberechtigten Bewohner/innen sämtliche Kosten zu tragen.

 

Grundsätzlich wird die Entwicklung derartiger Wohnformen als sinnvoll und auch im Sinne des Projektes „ambulant vor stationär“ als unterstützenswerte Aufgabe angesehen. Allerdings sind die anfallenden Kosten für den Sozialhilfeträger höher als bei einem Verbleib in der eigenen Wohnung oder auch bei dem bisher bekannten betreuten Wohnen.

 

Da nach dem Konzept des Caritasverbandes Personen aufgenommen werden sollen, die i.d.R. noch nicht heimpflegebedürftig sind, ist hierfür – anders als bei der Wohngemeinschaft der Alexianer – ein Kostenvergleich mit einer ambulanten Versorgung in den eigenen vier Wänden oder mit dem betreuten Wohnen (in einer eigenen Wohnung) vorzunehmen.

 

Bei diesem Vergleich sind speziell für die Wohngemeinschaft des Caritasverbandes folgende Regelungen problematisch:

 

-            entgegen den Grundsätzen des SGB XII werden die entstehenden Kosten                     pauschal auf alle Bewohner/innen umgelegt, unabhängig davon, ob der/die Bewohner/in einen entsprechenden Bedarf hat,

-            es werden vor allem zwei Betreuungspauschalen erhoben (30 Euro für das Heilig-Geist-Stift als Vermieter und 418,22 Euro für die Betreuungskraft des Caritasverbandes), wovon die Betreuungspauschale für die Betreuungskraft i.d.R. über den Sozialhilfeanspruch hinausgeht und somit freiwillig wäre.

 

Höhe der freiwilligen Leistungen:

Allein durch die Betreuungspauschale könnten für 8 Bewohner jährliche Kosten in Höhe von ca. 42.000 Euro auf den Kreis Coesfeld zukommen. In welcher Höhe die Pauschalen über dem Individual-Anspruch eines/r jeden Bewohners/in liegen, kann nur im Einzelfall ermittelt werden.

 

In der pauschalen Übernahme der Kosten für eine/n Bewohner/in, unabhängig von seinem individuellen Bedarf, wird eine freiwillige Leistung gesehen.

 

Wenn einem Versorgungsvertrag mit dem Caritasverband – und damit der Übernahme der freiwilligen Leistungen nicht zugestimmt wird – ist bei der Aufnahme eines/r Bewohners/in, der/die auf Sozialhilfe angewiesen ist, der Bedarf individuell nach den Bestimmungen des SGB XII zu ermitteln und sicherzustellen. Der Träger hat das Risiko, dass nicht in jedem Fall die anteiligen Kosten des/der Bewohners/in aus Sozialhilfemitteln gedeckt werden.

 

 

      4.4    Kreis Interessenvertretung Coesfeld Selbsthilfe Behinderter + chronisch Kranker + deren Angehöriger (KICS); Anlage 4                 

 

Mit Antrag vom 02.12.2009 hat die KICS die Gewährung eines Kreiszuschusses zur Deckung ihrer Regiekosten beantragt. Mit Schreiben vom 28.12.2009 ist dieser Antrag konkretisiert worden. Zudem ist mitgeteilt worden, dass für 2010 ein Kreiszuschuss in Höhe  450,00 € benötigt wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag von KICS unterstützt, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen. KICS hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass sie wertvolle Hilfestellung für den Kreis Coesfeld leistet. Dieses mit dem besonderen Blickwinkel für Menschen mit Behinderungen.

 

Aus diesem Grund ist der Vorsitzende des Sprecherrates von KICS, Herr Prox, auch als  beratendes Mitglied in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gewählt worden.

 

 

 

III.  Alternativen

 

Keine

 

 

IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Keine

 

 

V.   Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung der Budgets 50 (Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) sowie der jeweiligen Produktstandards zuständig.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:         Antrag auf Förderung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle bzw. eines Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld

 

Anlage 2:         Antrag der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V., Eintrachtstr. 15, 48308 Senden, auf Personalkostenförderung für die Begegnungsstätte im Wohnheim der Lebenshilfe vom 30.07.2009

 

Anlage 3:         Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. auf Übernahme freiwilliger Leistungen für die Bewohner der Wohngemeinschaft Haus am Kirchplatz in Dülmen-Rorup

 

Anlage 4:         Kreis Interessenvertretung Coesfeld Selbsthilfe Behinderter + chronisch Kranker + deren Angehöriger (KICS)