Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Kreis Coesfeld;
Beitritt des Kreises Coesfeld als Kooperationspartner des Hochsauerlandkreises im Rahmen des Beschäftigungspakts „Perspektive 50plus".
Vorlage
SV-8-0070
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

-                      ohne

 

Der Bericht der Verwaltung zum Beitritt des Kreises Coesfeld als Kooperationspartner des Hochsauerlandkreises im Rahmen des Beschäftigungspakts „Perspektive 50plus“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der demografische Wandel stellt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor eine große Herausforderung. So sind bundesweit 24 % aller SGB II – Leistungsberechtigten der Altersgruppe über 50 Jahren zuzuordnen. Im Kreis Coesfeld sind es 26 % aller SGB II – Leistungsberechtigten (Stand: 01.12.2009).

 

Gleichwohl bringen diese älteren Arbeitslosen oft Qualifikationen, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Loyalität sowie Lebens- und Berufserfahrung mit. Es gilt nun, diese Werte gezielt einzusetzen.

 

Unabhängig von ihren Fähigkeiten, Stärken und Kenntnissen sehen viele Personalverantwortliche ältere Arbeitslose in erster Linie jedoch aus dem Blickwinkel, dass es Einschränkungen insbesondere  bei der Gesundheit gibt; zudem seien die Lohnkosten für ältere Arbeitnehmer oft zu hoch.

 

Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ setzt hier an. Es verfolgt das Ziel, die Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser durch Qualifizierung und Vermittlung zu verbessern. Hierfür werden Projektmittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung gestellt.

 

Bundesweit wurden hierzu in 2005 insgesamt 62 eigenständige Beschäftigungspakte geschaffen. Eine Ausweitung dieser eigenständigen Beschäftigungspakte ist für das laufende Programm nicht vorgesehen. Der Kreis Coesfeld hatte sich zwar in 2005 auch beworben, an diesem Programm teilzunehmen, jedoch leider ohne Erfolg. Nun hat er Möglichkeit, als Kooperationspartner von diesem Programm zu profitieren. Eine solche Kooperation wird mit dem Hochsauerlandkreis angestrebt. Dieser arbeitet bereits mit dem Nordfrieslandkreis zusammen.

 

Grundlage für die Auswahl des Kooperationspartners im Rahmen des Beschäftigungspaktes war u.a. das vom Hochsauerlandkreis entwickelte Konzept, das die Möglichkeit einer vielfältigen Trägereinbindung vorsieht. Auch hat die Auswertung der bisherigen Integrationen gezeigt, dass das Konzept erfolgreich umgesetzt worden ist. Zum Stichtag 31.08.2009 hatte das Kompetenznetzwerk 50plus für beide Kreise eine Zielerreichung von 77 % bei den Aktivierungen (Teilnahme am Projekt) und 59 % bei den Integrationen in den Arbeitsmarkt erreicht. Zudem handelt es sich bei den beiden Kreisen ebenfalls um zugelassene kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. 

 

Die Arbeitsmarktkonferenz des Kreises Coesfeld hat sich in ihrer Sitzung am 25.08.2009 mit dem Thema beschäftigt und eine Kooperation mit dem Hochsauerlandkreis grundsätzlich begrüßt. Im Rahmen der Aussprache ist die Erforderlichkeit gesehen worden, die Umsetzung des Konzeptes im Kreis Coesfeld nach der Kommunalwahl im Sozialausschuss noch zu beraten.

 

II.  Lösung

In 2010 möchte der Kreis Coesfeld dem Kompetenznetzwerk 50plus beitreten, um so die Zahl der Integrationen für den Personenkreis der Ü50-jährigen zu erhöhen. Hierzu plant der Kreis Coesfeld für das Jahr 2010, insgesamt 200 ältere Langzeitarbeitslose dem Projekt zuzuweisen und davon ca. 50 Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Das Konzept ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt und sieht eine kreisweite Beteiligung der Maßnahmeträger im Rahmen eines Gutscheinverfahrens vor.

 

Wie auch in den beiden Partnerkreisen wird hierbei eine möglichst komplette Beteiligung der in der Region tätigen Bildungsträger angestrebt. Hierfür ist ein Gutscheinverfahren vorgesehen, welches es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht, aus der Liste aller an diesem Projekt teilnehmenden Bildungs- und Maßnahmeträger einen persönlichen Anbieter frei auszuwählen. Hierdurch wird allen lokalen interessierten Trägern die Möglichkeit der Beteiligung an diesem Projekt eröffnet.

 

Die Bildungs- und Maßnahmeträger werden nach Durchführung eines Interessenbekundungswettbewerbs bzw. eines Konzessionsverfahrens durch einen Kooperationsvertrag in das Projekt verbindlich eingebunden.

 

Diese aktive Umsetzung des sogenannten „Wunsch- und Wahlrechtes“ ermöglicht es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sich die Integrationsstrategie verschiedener Träger vorab vorstellen zu lassen, um dann anschließend den Träger auszuwählen, der aus ihrer Sicht für den jeweils persönlichen Einzelfall die erfolgreichste Integrationsstrategie aufweist. 

 

Die praktische Umsetzung des Projektes beginnt mit der Information und Gewinnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Hilfeplanung des Kreises Coesfeld. Die Auswahl erfolgt unter der Maßgabe des Gender–Mainstreamings und gilt für alle Personen, die bis zum 31.12.2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen grundsätzlich arbeitsmarktnah sein und in der Regel das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

 

Zentraler Baustein des Konzeptes ist das individuelle Coaching. Zunächst wird zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und dem Träger eine individuelle Eingliederungsstrategie vereinbart. Danach soll die Vermittlung in eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Flankiert werden die Integrationsbemühungen durch Betriebspraktika, arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen und einem variablen Eingliederungszuschuss (EGZ).

 

Nach erfolgreicher Arbeitsaufnahme werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weitere drei Monate durch einen Coach betreut, um auch in der Anfangsphase der Beschäftigung eine nachhaltige Integration zu sichern.

 

Die Träger erhalten für die Durchführung des Coachings eine gestaffelte und leistungsorientierte Prämie.

 

1. Rate (Teilnehmergrundpauschale):                                    250,00 €

 

2. Rate (Vermittlungsprämie):                                                750,00 € (nach 6 Wochen)

Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges  Beschäftigungsverhältnis           

 

3. Rate (Nachhaltigkeitsprämie):                                            1.250,00 € (nach 6 Monaten)

Fortbestand des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses       

 

 

 

 

 

 

 

Aufteilung der Budgets:

 

Sach- und Personalkosten                                                                   50.000,00 €

 

200  Zuweisungen                   á 250,00 €                                             50.000,00 €

 

120 Vermittlungsprämien        á 750,00 €                                             90.000,00 €

 

48 Nachhaltigkeitsprämien     á 1.250,00 €                                         60.000,00 €

 

                                                                                                            250.000,00 €

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Umsetzung erfolgt sowohl aus speziellen Mitteln des Bundesprogramms 50plus in Höhe von 250.000,00 € als auch ergänzend bzgl. der Eingliederungszuschüsse aus dem SGB II -Eingliederungsbudget. Kommunale Mittel werden nicht eingebracht.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.