Beitritt des Kreises Coesfeld als Kooperationspartner des Hochsauerlandkreises im Rahmen des Beschäftigungspakts „Perspektive 50plus".
Beschlussvorschlag:
- ohne
Der Bericht der Verwaltung
zum Beitritt des Kreises Coesfeld als Kooperationspartner des
Hochsauerlandkreises im Rahmen des Beschäftigungspakts „Perspektive 50plus“
wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Der demografische Wandel stellt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor eine große Herausforderung. So sind bundesweit 24 % aller SGB II – Leistungsberechtigten der Altersgruppe über 50 Jahren zuzuordnen. Im Kreis Coesfeld sind es 26 % aller SGB II – Leistungsberechtigten (Stand: 01.12.2009).
Gleichwohl bringen diese älteren Arbeitslosen oft Qualifikationen, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Loyalität sowie Lebens- und Berufserfahrung mit. Es gilt nun, diese Werte gezielt einzusetzen.
Unabhängig von ihren Fähigkeiten, Stärken und Kenntnissen sehen viele Personalverantwortliche ältere Arbeitslose in erster Linie jedoch aus dem Blickwinkel, dass es Einschränkungen insbesondere bei der Gesundheit gibt; zudem seien die Lohnkosten für ältere Arbeitnehmer oft zu hoch.
Das Bundesprogramm
„Perspektive 50plus“ setzt hier an. Es verfolgt das Ziel, die
Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser durch Qualifizierung und
Vermittlung zu verbessern. Hierfür werden Projektmittel des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung gestellt.
Bundesweit wurden hierzu in
2005 insgesamt 62 eigenständige Beschäftigungspakte geschaffen. Eine Ausweitung
dieser eigenständigen Beschäftigungspakte ist für das laufende Programm nicht
vorgesehen. Der Kreis Coesfeld hatte sich zwar in 2005 auch beworben, an diesem
Programm teilzunehmen, jedoch leider ohne Erfolg. Nun hat er Möglichkeit, als
Kooperationspartner von diesem Programm zu profitieren. Eine solche Kooperation
wird mit dem Hochsauerlandkreis angestrebt. Dieser arbeitet bereits mit dem
Nordfrieslandkreis zusammen.
Grundlage für die Auswahl
des Kooperationspartners im Rahmen des Beschäftigungspaktes war u.a. das vom
Hochsauerlandkreis entwickelte Konzept, das die Möglichkeit einer vielfältigen
Trägereinbindung vorsieht. Auch hat die Auswertung der bisherigen Integrationen
gezeigt, dass das Konzept erfolgreich umgesetzt worden ist. Zum Stichtag
31.08.2009 hatte das Kompetenznetzwerk 50plus für beide Kreise eine
Zielerreichung von 77 % bei den Aktivierungen (Teilnahme am Projekt) und 59 %
bei den Integrationen in den Arbeitsmarkt erreicht. Zudem handelt es sich bei
den beiden Kreisen ebenfalls um zugelassene kommunale Träger der Grundsicherung
für Arbeitsuchende.
Die Arbeitsmarktkonferenz
des Kreises Coesfeld hat sich in ihrer Sitzung am 25.08.2009 mit dem Thema
beschäftigt und eine Kooperation mit dem Hochsauerlandkreis grundsätzlich begrüßt.
Im Rahmen der Aussprache ist die Erforderlichkeit gesehen worden, die Umsetzung
des Konzeptes im Kreis Coesfeld nach der Kommunalwahl im Sozialausschuss noch
zu beraten.
II. Lösung
In 2010 möchte der Kreis
Coesfeld dem Kompetenznetzwerk 50plus beitreten, um so die Zahl der
Integrationen für den Personenkreis der Ü50-jährigen zu erhöhen. Hierzu plant
der Kreis Coesfeld für das Jahr 2010, insgesamt 200 ältere Langzeitarbeitslose
dem Projekt zuzuweisen und davon ca. 50 Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu
integrieren.
Das Konzept ist der
Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt und sieht eine kreisweite Beteiligung
der Maßnahmeträger im Rahmen eines Gutscheinverfahrens vor.
Wie auch in den beiden
Partnerkreisen wird hierbei eine möglichst komplette Beteiligung der in der
Region tätigen Bildungsträger angestrebt. Hierfür ist ein Gutscheinverfahren
vorgesehen, welches es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht, aus der
Liste aller an diesem Projekt teilnehmenden Bildungs- und Maßnahmeträger einen
persönlichen Anbieter frei auszuwählen. Hierdurch wird allen lokalen
interessierten Trägern die Möglichkeit der Beteiligung an diesem Projekt
eröffnet.
Die Bildungs- und
Maßnahmeträger werden nach Durchführung eines Interessenbekundungswettbewerbs
bzw. eines Konzessionsverfahrens durch einen Kooperationsvertrag in das Projekt
verbindlich eingebunden.
Diese aktive Umsetzung des
sogenannten „Wunsch- und Wahlrechtes“ ermöglicht es den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern, sich die Integrationsstrategie verschiedener Träger vorab
vorstellen zu lassen, um dann anschließend den Träger auszuwählen, der aus
ihrer Sicht für den jeweils persönlichen Einzelfall die erfolgreichste
Integrationsstrategie aufweist.
Die praktische Umsetzung
des Projektes beginnt mit der Information und Gewinnung der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer durch die Hilfeplanung des Kreises Coesfeld. Die Auswahl erfolgt
unter der Maßgabe des Gender–Mainstreamings und gilt für alle Personen, die bis
zum 31.12.2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die potenziellen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen grundsätzlich arbeitsmarktnah sein und in
der Regel das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Zentraler Baustein des Konzeptes ist das individuelle Coaching. Zunächst wird zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und dem Träger eine individuelle Eingliederungsstrategie vereinbart. Danach soll die Vermittlung in eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Flankiert werden die Integrationsbemühungen durch Betriebspraktika, arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen und einem variablen Eingliederungszuschuss (EGZ).
Nach erfolgreicher Arbeitsaufnahme werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weitere drei Monate durch einen Coach betreut, um auch in der Anfangsphase der Beschäftigung eine nachhaltige Integration zu sichern.
Die Träger erhalten für die Durchführung des Coachings eine gestaffelte und leistungsorientierte Prämie.
1. Rate (Teilnehmergrundpauschale): 250,00 €
2. Rate (Vermittlungsprämie): 750,00 € (nach 6 Wochen)
Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
3. Rate (Nachhaltigkeitsprämie): 1.250,00 € (nach 6 Monaten)
Fortbestand des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
Aufteilung der Budgets:
Sach- und Personalkosten 50.000,00 €
200 Zuweisungen á 250,00 € 50.000,00 €
120 Vermittlungsprämien á 750,00 € 90.000,00 €
48 Nachhaltigkeitsprämien á 1.250,00 €
60.000,00 €
250.000,00 €
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Umsetzung erfolgt sowohl aus speziellen Mitteln des Bundesprogramms 50plus in Höhe von 250.000,00 € als auch ergänzend bzgl. der Eingliederungszuschüsse aus dem SGB II -Eingliederungsbudget. Kommunale Mittel werden nicht eingebracht.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.