Betreff
Ausblick auf den Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren bis 2013
Vorlage
SV-8-0073
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Darstellungen der Verwaltung zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen bis zum Kindergartenjahr 2013/14 – Anlage 1 - werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für einen etwaigen Investitionsförderantrag für den Kath. Kindergarten St. Mauritius, Nordkirchen, die Anerkennung des Bedarfs für jeweils eine Gruppe des Typs I, II und III im Hinblick auf das Jahr 2013 aus jugendplanerischer Sicht ggü. dem Landesjugendamt zu bestätigen.

Begründung:

 

I. Problem und II. Lösung – allgemein -

 

Das durch das Kinderförderungsgesetz (Anlage 2) geänderte SGB VIII sieht in § 24 für Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege vor. Auch für Kinder unter einem Jahr sind Betreuungsplätze vorzuhalten.

Zur hierbei angestrebten Betreuungsquote wurde im Gesetzesentwurfes zum Kinderförderungsgesetz u.a. wie folgt ausgeführt: „Berücksichtigt man die Wünsche der Eltern und die Betreuungssituation in anderen europäischen Ländern, so bedarf es einer deutlichen Veränderung in Deutschland hin zur Schaffung eines hochwertigen Betreuungsangebots für 35 % der Kinder unter drei Jahren im Bundesschnitt.“

Aufgrund erster Erfahrungen hinsichtlich der Entwicklung des Nachfrageverhaltens bei einem steigendem Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren geht die Verwaltung des Jugendamtes derzeit davon aus, dass auch im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld ein Betreuungsangebot für rd. 35 % der Kinder unter drei Jahren benötigt wird. In einigen Orten zeichnet sich bereits jetzt ab, dass ein Betreuungsbedarf für mehr als 35 % der unter dreijährigen Kinder bestehen dürfte. Plätze in Kindertageseinrichtungen werden dabei vor allem für 2jährige Kinder benötigt. Aber auch für jüngere Kinder werden Plätze in Kindertageseinrichtungen notwendig sein, da u.a. aufgrund der ländlichen Strukturen eine Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen auch bei Durchführung weiterer Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen nur in begrenztem Umfang möglich sein werden. Aktuell sind zudem nur wenige Tagesmütter und –väter bereit, mehr als drei Kinder zu betreuen. Da auch Urlaubs- und Krankheitsvertretungen in Tageseinrichtungen aufgrund der größeren Zahl der Beschäftigten leichter zu handhaben sind, wird ein Großteil der neuen Plätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen vorzusehen sein.

Derzeit ist noch nicht abschätzbar, in welchen Orten ein Platzangebot für 35 % der Kinder unter drei Jahren ausreichen wird. In Senden und Havixbeck liegen die Anmeldequoten für Kinder unter drei Jahren in den Kindertageseinrichtungen bereits bei über 35 %. Abzuwarten bleiben auch die Auswirkungen des geplanten Betreuungsgeldes für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen. In welchem Umfang Eltern dieses in Anspruch nehmen, wird u.a. von der Ausgestaltung des Betreuungsgeldes (Barbetrag/Anrechnung auf andere Sozialleistungen/Bildungsgutscheine) abhängen.

Wie schnell sich Betreuungsbedarfe ausweiten können, wird deutlich, wenn man die Entwicklung seit Inkrafttreten des TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetzes) 2005 betrachtet. 2005 wurde davon ausgegangen, dass ein Betreuungsangebot für 20 % der Kinder unter drei Jahren bedarfsgerecht sei. Dieses Angebot sollte bis Oktober 2010 bundesweit entstehen. Die Anmeldequoten für Kinder unter drei Jahren liegen im Zuständigkeitsbereich inzwischen in sämtlichen Orten oberhalb der 20%-Marke.

 

 

Anlage 1 enthält Darstellungen

 

  1. zum Ist-Bestand an Plätzen für unterdreijährige Kinder zum 31.12.2009
  2. zur möglichen Entwicklung der Kinderzahlen bis zum Kindergartenjahr 2013/14
  3. zur daraus resultierenden Zahl der erforderlichen Betreuungsplätze bei Annahme einer Betreuungsquote von 35 % für Kinder unter drei Jahren und
  4. zur möglichen Gestaltung des Betreuungsangebots in den Kindertageseinrichtungen (nach Gruppentypen) auf Grundlage dieser Daten.

 

Die Daten zu 2. und 3. werden in den nächsten Jahren laufend überprüft, aktualisiert und präzisiert werden. Hieraus werden sich zwangsläufig auch Konsequenzen für die Planungen bzgl. Ziffer 4 ergeben. Da jedoch derzeit in allen Orten noch deutliche Defizite bei der U3-Betreuung zu verzeichnen sind und der Ausbau U3 nicht vollständig erst in 2013 abgewickelt werden kann, wird in den nächsten Jahren versucht, den Kindergartenbedarfsplan nach und nach auf den Ausbau entsprechend Ziffer 4 auszurichten.

Die Städte und Gemeinden sowie die Träger der Kindertageseinrichtungen wurden in den Trägergesprächen zum Kindergartenbedarfsplan 2010/11 im Herbst 2009 mit einem „Ausblick 2013/14“ für den jeweiligen Ort über die Daten der Anlage 1 in Kenntnis gesetzt.

 

 

Investitionen für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Nordkirchen:

 

Zur weiteren Entwicklung der Kindergartenlandschaft in Nordkirchen haben nach dem Trägergespräch zu 2010/11 noch weitere (Einzel-)Trägergespräche stattgefunden. Hintergrund ist die sich abzeichnende Notwendigkeit einer Gruppenschließung im Ortsteil Nordkirchen zum Kindergartenjahr 2011/12. Dieses könnte zur Folge haben, dass ein Kindergarten geschlossen werden muss. Dieses ist auch bei den anstehenden Überlegungen zu Investitionen für den weiteren Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu beachten. Für den Ausbau sind bauliche Anpassungen (u.a. Herstellung Ruhe-/Schlafräume) erforderlich. Für diese sollte eine langfristige Nutzungsperspektive vorhanden sein. Aus diesem Grunde sind mit den jetzt eingehenden/angekündigten Investitionsförderanträgen bereits Weichenstellungen für 2011/12 und 2013/14 verbunden.

 

Mit Beschluss vom 22.01.2009 (SV-7-1251) wurde die Verwaltung beauftragt, Investitionskostenförderanträge für den Ausbau U3 grundsätzlich ohne jeweilige vorherige Beratung im Jugendhilfeausschuss an des Landesjugendamt weiterzureichen.

Aufgrund der Auswirkungen von einzelnen Investitionsförderanträgen auf die Entwicklungschancen anderer Träger soll für Nordkirchen, Ortsteil Nordkirchen, von diesem Vorgehen abgewichen werden.

 

Die kath. Kirchengemeinde St. Mauritius, Nordkirchen, hat angekündigt, einen Investitionsförderantrag für ihren Kindergarten St. Mauritius, einzureichen. Vorgesehen ist die Herstellung des notwendigen Raumprogramms für eine dreigruppige Einrichtung mit allen drei Gruppentypen. Die Kirchengemeinde St. Mauritius benötigt für die weiteren Überlegungen zur Umgestaltung des Raumprogramms für die U3-Betreuung ein verbindliches Signal des Jugendamtes zur Fördermöglichkeit über die U3-Investitionsförderrichtlinien des Landes.

 

Das Anliegen, im größten Kindergarten vor Ort die Betreuung aller Altersgruppen bis 6 Jahren zu ermöglichen, wird von der Verwaltung des Jugendamtes mitgetragen. Wirtschaftlich tragbar wird der Kindergarten St. Mauritius angesichts des vorhandenen Gebäudebestands nach derzeitiger Einschätzung auf Dauer auch nur sein können, wenn die ursprünglich viergruppige Anlage mindestens dreigruppig fortgeführt wird.

Eine Fortführung des Kindergartens St. Mauritius als Drei-Gruppen-Anlage bedeutet, dass die sich abzeichnende Platzreduzierung in Nordkirchen an anderer Stelle vorzusehen wäre. Hierüber wurden im Herbst 2009 sämtliche Träger in persönlichen Gesprächen informiert. Kooperations- und Fusionsoptionen wurden angesprochen. Eine Rückäußerung, wie sich die Träger von Tageseinrichtungen Ort perspektivisch auf die weiter rückläufigen Kinderzahlen in Nordkirchen und die Betreuung jüngerer Kinder einstellen und der geänderten Bedarfslage begegnen wollen, ist bislang nur von der kath. Kirchengemeinde und der Kinderheilstätte erfolgt.

 

Die Situation in Nordkirchen – Ortsteil Nordkirchen - wird in Anlage 3 näher dargestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für einen etwaigen Investitionsförderantrag der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius im Kindergarten St. Mauritius, Nordkirchen, zur Herstellung des Raumprogramms für die Gruppentypen I, II und III, eine entsprechende Investitions-kostenförderung des Landes beim Landesjugendamt zu beantragen und die „Anerkennung des Bedarfs aus jugendplanerischer Sicht“ für den Antrag zu bestätigen.

 

 

III. Alternativen

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Mittel des Kreises Coesfeld für investive Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau für Plätze unter drei Jahren sind bislang nicht vorgesehen (siehe SV-7-1251).

Die Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder werden jedoch in den nächsten Jahren mit einem konsequenten Ausbau von Plätzen steigen. Genaue Daten werden zu den jeweiligen Kindergartenbedarfsplänen ermittelt. Eine abschließende Kostenermittlung ist u.a. auch vom jeweiligen Betreuungsbedarf (25, 35, 45 Stunden) abhängig. Nach ersten Schätzungen könnten die Betriebskosten der Tageseinrichtungen bis 2013/14 auf rd. 35 Mio. EUR/Jahr steigen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.