Betreff
Auswahlverfahren neuer Familienzentren für das Kindergartenjahr 2010/2011
Vorlage
SV-8-0075
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der Beratung zur Festlegung der Kriterien für die Auswahl neuer Familienzentren zum Kindergartenjahr 2010/2011 beauftragt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Erlass vom 12.01.2010 hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die Planungsziele für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren für das Kindergartenjahr 2010/2011 bekannt gegeben. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld können danach 2010/2011 zwei weitere Familienzentren entstehen. Als Planungsgrundlage diente dem Ministerium wie bisher ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stand 31.12.2005.

Die Gesamtzahl der Familienzentren im Zuständigkeitsbereich steigt damit auf insgesamt 20. Aktuell sind 16 zertifizierte Familienzentren vorhanden, 2 weitere befinden sich zurzeit in der Entwicklungsphase. Eine Liste aller vorhandenen Familienzentren ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum noch auszuwählenden Tageseinrichtungen sind bis zum 01.06.2010 dem Ministerium und dem Landesjugendamt zu melden. Gleichzeitig ist bis spätestens 01.06.2010 die Beantragung der freiwilligen Förderung der Familienzentren für das Kindergartenjahr 2010/2011 beim zuständigen Landesjugendamt in FamZ.web vorzunehmen.

 

Für die Auswahl der einzelnen Familienzentren ist wie in den letzten Jahren ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

Laut Vorgaben des Ministeriums ist bei der Auswahl wie bisher eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Außerdem sollen die zukünftigen Familienzentren so ausgewählt werden, dass sie innerhalb eines Jahres die Kriterien des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ erreichen können.

Die näheren Auswahlkriterien sind auf Ortsebene festzulegen. Für die Auswahlverfahren 2008 und 2009 wurden diese mit Hilfe des Unterausschusses Jugendhilfeplanung besprochen und festgelegt. Für das Auswahlverfahren 2010 ist eine Entscheidung zu treffen, ob die im letzten Jahr zu Grunde gelegten Auswahlkriterien (s. Anlage 2) weiter Anwendung finden sollen oder gegebenenfalls andere Kriterien bzw. Schwerpunkte herangezogen werden sollen.

 

 

II.  Lösung

Aufgrund der guten Erfahrungen aus den letzten beiden Jahren wird vorgeschlagen, den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der Beratung zur Festlegung der Auswahlkriterien für das Auswahlverfahren 2010 zu beauftragen.

Damit die Auswahl der neuen Familienzentren noch vor dem Meldetermin 01.06.2010 durch den Jugendhilfeausschuss erfolgen kann, soll die für den 10.06.2010 vorgesehene Jugendhilfeausschusssitzung auf Ende Mai 2010 vorverlegt werden.

 

III. Alternativen

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Mit der Auswahl zum Familienzentrum und dem Erwerb über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als „Familienzentrum“ ist  eine Landesförderung von 12.000 EUR/Jahr verbunden. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zur Auswahl der Familienzentren ist laut Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2010 ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich.