Beschlussvorschlag:
1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2010 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen des Budgets 1 mit den
Produktgruppen
32.01 Allgemeine
Gefahrenabwehr Seiten
9 - 17
32.02 Rettungsdienst
(einschl. Kostenrechnung) Seiten
18 -23
32.03 Feuerschutz,
Großschadenslagen Seiten
24 – 29
33.01 Ausländerangelegenheiten Seiten
33 – 40
36.01 Verkehrssicherung Seiten
43 – 50
36.02 Zulassungen Seiten
51 – 56
36.03 Fahr-
und Beförderungserlaubnisse Seiten
57 – 63
39.01 Verbraucherschutz Seiten
67 – 72
39.02 Veterinärdienst Seiten
73 – 81
39.03 Fleisch-
und Geflügelfleischhygiene (Kostenrechnung) Seiten
82 – 87
63.01 Bauaufsicht
/ Denkmalschutz Seiten
91 – 97
63.02 Wohnungsförderung Seiten 98 – 101
70.01 Betrieblicher
Umweltschutz Seiten
105 – 110
70.02 Natur-
und Bodenschutz Seiten
111 – 119
70.03 Gewässerschutz Seiten
120 – 124
70.04 Durchführung
der Abfallentsorgung ( Kostenrechnung) Seiten
125 - 129
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse
bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen sowie die sich
daraus für den Produkthaushalt 2010 ergebenden Konsequenzen werden in einer
Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2010 mit dem Produkthaushalt ist am 16.12.2009 in den Kreistag
eingebracht worden.
Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse werden in der Zeit vom 01.02.2010 bis zum 22.02.2010 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 11.11.2009 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-8-0016) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.
Im Budget 01 ergibt sich zwischen den Teilergebnisplänen 2010 und 2009 im Ergebnis folgende Abweichung:
|
Ansatz |
Ansatz 2010 |
Abweichung 2009
/ 2010 |
Ergebnis
|
-1.775.646 € |
-2.576.497 € |
-800.851 € |
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Ergebnis als Besonderheit des Budgets 01 die kostenrechnenden Einrichtungen „Rettungsdienst“ und „Abfallwirtschaft“ sowie die analog einer kostenrechnenden Einrichtung betriebene „Fleischbeschau“ enthalten sind. Für diese Einrichtungen werden auf der Grundlage gesondert beschlossener Gebührensatzungen kostendeckende Gebühren erhoben. Die hierauf entfallenden Ansätze können im Rahmen der Haushaltsplanberatungen unberücksichtigt bleiben.
Dieses berücksichtigt ergibt sich folgendes Bild des Budgets 01, reduziert um die kostenrechnenden Einrichungen und die Fleischbeschau:
|
Ansatz |
Ansatz 2010 |
Abweichung 2009
/ 2010 |
Ergebnis
|
-3.063.322 € |
-3.406.957 € |
-343.635 € |
Diese oben dargestellten Zahlen des Budget 01 enthalten noch die Personalkosten, die allerdings separat über den Stellenplan zu beraten und zu beschließen sind. Bleiben diese Personalkosten bei einer vergleichenden Darstellung unberücksichtigt, ergibt sich folgende Abweichung:
|
Abweichung 2009
/ 2010 |
Ergebnis ohne Personalkosten (budg. Betrag) |
-205.447 € |
Die wesentlichen Gründe für diese Abweichung des budgetierten Betrages lassen sich wie folgt zusammenfassen:
PB |
|
Einzelbetrag |
Gesamt |
|
|
|
|
||
32 |
Verschlechterung |
-8.756 € |
||
|
|
Wenigereinnahmen
Verwaltungsgebühren Jagdscheine (periodenbedingt 3-Jahres-Jagdscheine) und
Gewerbeüberwachung (weniger 34 c Genehmigungen (Makler-, Bauträger-
Baubetreuerwesen) |
-36.990 € |
|
|
|
Mehreinnahmen
Verwaltungsgebühren wegen Aufgabenübergang Einbürgerungen von Abt. 33 |
15.000 € |
|
|
|
Mehrerlöse
aus Vermietung und Verpachtung (Antennen) |
4.500 € |
|
|
|
Saldierte
Verbesserung nach Berichtigung bzw. Fortschreibung des Anlagevermögens
(Mehrerlöse Auflösung Sonderposten / LZ und Mehraufwand Abschreibungen) |
9.000 € |
|
|
|
|
||
33 |
Verschlechterung |
-3.157 € |
||
|
|
Wenigereinnahmen
Verwaltungsgebühren wegen Aufgabenverlagerung Einbürgerungen zur Abt. 32 von
rd. 15.000 € stehen Verbesserungen bei verschiedenen Erlös- und
Aufwandspositionen gegenüber. |
|
|
|
|
|
||
36 |
Verschlechterung |
-275.348 € |
||
|
|
Wenigereinnahmen
Buß- und Verwarngelder aus Verkehrsordnungswidrigkeiten. Insgesamt weniger
Verstöße und durchschnittlich geringere Bußgeldhöhe |
-330.000 € |
|
|
|
Wenigereinnahmen
Verwaltungsgebühren u.a. wegen erwartetem Rückgang Kfz.-Zulassungen (Wegfall
der Abwrackpämie) |
-40.000 € |
|
|
|
Verbesserungen
bei verschiedenen Erlös- und Aufwandspositionen (Saldo aus Verbesserungen und
Verschlechterungen) |
95.000 € |
|
|
|
|
||
39 |
Verbesserung |
93.099 € |
||
|
|
Weniger
Aufwand Ausbildung amtl. Fleischassistenten |
38.000 € |
|
|
|
Weniger
Aufwand Bekämpfung Tierseuchen (Rückgang Blauzungenkrankheit) |
10.000 € |
|
|
|
Weniger
Aufwand Tierkörperbeseitigung (weniger zu beseitigende Tierkörper) |
20.000 € |
|
|
|
Saldo
aus verschiedenen Verbesserungen und Verschlechterung beim Aufwand insgesamt
rd. |
25.000 € |
|
|
|
|
||
63 |
Verschlechterung |
-40.121 € |
||
|
|
Weniger
Einnahmen Bauaufsichtsgebühren |
-50.000 € |
|
|
|
Saldo
aus verschiedenen Verbesserungen und Verschlechterungen in den
Aufwandspositionen rd. |
10.000 € |
|
|
|
|
||
70 |
Verbesserung |
28.836 € |
||
|
|
Saldo
aus verschiedenen Verbesserungen und Verschlechterungen |
|
|
Einzelheiten hierzu werden in der Sitzung erläutert.
Die allgemeinen Erläuterungen zum Haushalt können dem Vorbericht entnommen werden, Detailerläuterungen wie auch Erläuterungen finanz- und haushaltswirtschaftlicher Aspekte und deren Auswirkungen sind in den Produktbeschreibungen sowie den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen der Produktgruppen enthalten.
III. Alternativen - IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei Verschlechterungen der Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und den jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträgen in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage oder auf die Höhe des Kreditbedarfes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.