Beschlussvorschlag:
Zur
Erfüllung der
Aufgaben des Kinder- und
Jugendförderplanes des Kreises Coesfeld in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
und Kinder- und Jugendschutz werden in
der laufenden Legislaturperiode bis 2014 jährlich vorbehaltlich eines
unveränderten Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes mindestens
Budgetmittel in Höhe von 846.686.- EUR (Zuschussbedarf
excl. Personal- und Sachkosten) bereit gestellt.
I.
Problem
Mit
dem Erlass des 3. Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz hat das
Land Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe auf der Grundlage ihrer Jugendhilfeplanung einen entsprechenden
Kinder- und Jugendförderplan für Ihrer Zuständigkeitsbereich entwerfen und
beschließen (vgl.3.AG-KJHG – KJFöG NRW).
Der
Kreis Coesfeld hat sich in der letzten Legislaturperiode mit dem Thema
umfassend beschäftigt. Die Verwaltung hat mit der Unterstützung der freien
Träger der Jugendhilfe und den Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
einen Kinder- und Jugendförderplan mit entsprechenden Förderbestimmungen
erarbeitet und verabschiedet.
Dieser
Kinder- und Jugendförderplan soll nun auch in den kommenden fünf Jahren
Grundlage für die Aktivitäten in Bereichen der Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bilden.
Dementsprechend bedarf es auch einer finanziellen Ausstattung für diesen
Zeitraum.
Eine
finanzielle Ausstattung für die Jahre 2007 bis 2008 wurde mit Beschluss des
Kreistages vom 20.12.2006 sichergestellt.
Gemäß
§ 15 - Förderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe des
Gesetzes zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz
NRW sollen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ....
...
im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ... dafür Sorge ... tragen,
dass die erforderlichen Haushaltsmittel ... für die Aufgabenerfüllung in den
Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz ...
bereitgestellt werden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für
die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen.
...
Grundlage bildet der Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der
Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.
II. Lösung
Um
die erforderlichen und geeigneten Angebote, Dienste und Einrichtungen gemäß dem
Kinder- und Jugendförderplan in der laufenden Legislaturperiode im Zuständigkeitsbereich
des Kreisjugendamtes Coesfeld zu gewährleisten, sind Kreismittel in Höhe von jährlich
mindestens 846.686.- EUR notwendig und entsprechend in den Haushaltjahre
2010 bis 2014 bereitzustellen (Zuschussbedarf excl. Personal- und Sachkosten).
Grundlage
für die Berechnung des jährlichen Finanzvolumens bildet die Größe des
Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes. Sollte sich die Anzahl der
Kommunen aufgrund der Neueinrichtungen weiterer öffentlicher Träger der
Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich verändern, erfolgt eine Bedarfsanpassung.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im
Haushaltjahr 2010 sind für den Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit
und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Budgetmittel wie folgt
veranschlagt worden.
Aufwendungen:
Sachkonto |
Kontoname |
Ansatz |
531801 |
Betriebskostenzuschuss
TOT, KOT, HOT |
720.000,00 € |
531850 |
KRZ
Jugenderholung |
160.000,00 € |
531851 |
KRZ
Mitarbeitfortbildung |
15.000,00 € |
531852 |
KRZ
Jugendpflegemaßnahmen/-Material |
9.000,00 € |
531861 |
KRZ
Internationale Jugendbegegnung, |
15.000,00 € |
531862 |
KRZ
Offene Kinder- und Jugendarbeit |
75.000,00 € |
533153 |
Familienerholung |
16.000,00 € |
|
|
|
|
Gesamt |
1.010.000,00 € |
Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von
voraussichtlich 163.314.- EUR im Jahr 2010 wie folgt entgegen.
Erträge:
Sachkonto |
Kontoname |
Ansatz |
|
|
|
421150 |
Rückzahlung
KRZ |
500,00 € |
414150 |
LZ
Offene Kinder- und Jugendarbeit |
162.814,00 € |
|
|
|
|
Gesamt |
163.314,00 € |
Somit ergibt sich im Jahr 2010 ein Zuschussbedarf
in Höhe von 846.686.- EUR.
In
den folgenden Haushaltsjahren ist ggfls. eine Anpassung in Anlehnung an die
allgemeinen Lohn- bzw. Gehaltssteigerungen (bezogen auf die Förderbereiche Betriebskostenzuschuss TOT,
KOT, HOT sowie KRZ Offene Kinder- und Jugendarbeit (Bedarfsförderung)) vorzunehmen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß
§ 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises
Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der
Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.