Betreff
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Budgetbeschluß für den Zeitraum von 2010 bis 2014
Vorlage
SV-8-0082
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Erfüllung der Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Coesfeld in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz werden in der laufenden Legislaturperiode bis 2014 jährlich vorbehaltlich eines unveränderten Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes mindestens Budgetmittel in Höhe von 846.686.- EUR (Zuschussbedarf excl. Personal- und Sachkosten) bereit gestellt.

I. Problem

 

Mit dem Erlass des 3. Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage ihrer Jugendhilfeplanung einen entsprechenden Kinder- und Jugendförderplan für Ihrer Zuständigkeitsbereich entwerfen und beschließen (vgl.3.AG-KJHG – KJFöG NRW).

 

Der Kreis Coesfeld hat sich in der letzten Legislaturperiode mit dem Thema umfassend beschäftigt. Die Verwaltung hat mit der Unterstützung der freien Träger der Jugendhilfe und den Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich einen Kinder- und Jugendförderplan mit entsprechenden Förderbestimmungen erarbeitet und verabschiedet.

 

Dieser Kinder- und Jugendförderplan soll nun auch in den kommenden fünf Jahren Grundlage für die Aktivitäten in Bereichen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bilden. Dementsprechend bedarf es auch einer finanziellen Ausstattung für diesen Zeitraum.

 

Eine finanzielle Ausstattung für die Jahre 2007 bis 2008 wurde mit Beschluss des Kreistages vom 20.12.2006 sichergestellt.

 

Gemäß § 15 - Förderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe des Gesetzes zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sollen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ....

... im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ... dafür Sorge ... tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel ... für die Aufgabenerfüllung in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz ... bereitgestellt werden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen.

... Grundlage bildet der Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.

 

 

II. Lösung

 

Um die erforderlichen und geeigneten Angebote, Dienste und Einrichtungen gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan in der laufenden Legislaturperiode im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld zu gewährleisten, sind Kreismittel in Höhe von jährlich mindestens 846.686.- EUR notwendig und entsprechend in den Haushaltjahre 2010 bis 2014 bereitzustellen (Zuschussbedarf excl. Personal- und Sachkosten).

Grundlage für die Berechnung des jährlichen Finanzvolumens bildet die Größe des Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes. Sollte sich die Anzahl der Kommunen aufgrund der Neueinrichtungen weiterer öffentlicher Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich verändern, erfolgt eine Bedarfsanpassung.

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Im Haushaltjahr 2010 sind für den Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Budgetmittel wie folgt veranschlagt worden.

 

Aufwendungen:

 

Sachkonto

Kontoname

Ansatz
2010

531801

Betriebskostenzuschuss TOT, KOT, HOT

720.000,00 €

531850

KRZ Jugenderholung

160.000,00 €

531851

KRZ Mitarbeitfortbildung

15.000,00 €

531852

KRZ Jugendpflegemaßnahmen/-Material

9.000,00 €

531861

KRZ Internationale Jugendbegegnung,
Bildungsveranstaltungen

15.000,00 €

531862

KRZ Offene Kinder- und Jugendarbeit
(Bedarfsförderung)

75.000,00 €

533153

Familienerholung

16.000,00 €

 

 

 

 

Gesamt

1.010.000,00 €

 

Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 163.314.- EUR im Jahr 2010 wie folgt entgegen.

 

Erträge:

 

Sachkonto

Kontoname

Ansatz
2010

 

 

 

421150

Rückzahlung KRZ

500,00 €

414150

LZ Offene Kinder- und Jugendarbeit

162.814,00 €

 

 

 

 

Gesamt

163.314,00 €

 

Somit ergibt sich im Jahr 2010 ein Zuschussbedarf in Höhe von 846.686.- EUR.

 

In den folgenden Haushaltsjahren ist ggfls. eine Anpassung in Anlehnung an die allgemeinen Lohn- bzw. Gehaltssteigerungen (bezogen auf die Förderbereiche Betriebskostenzuschuss TOT, KOT, HOT sowie KRZ Offene Kinder- und Jugendarbeit (Bedarfsförderung)) vorzunehmen.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.