Betreff
Antrag der Katholischen Familienbildungsstätten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen auf Gewährung von Zuschüssen zu Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen im Jahr 2010
Vorlage
SV-8-0087
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Katholischen Familienbildungsstätten im Kreis Coesfeld erhalten zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen vorbehaltlich des durch den Kreistag zu beschließenden Produkthaushaltes 2010 Zuschüsse maximal in Höhe der unten aufgeführten Beträge. Die Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld pauschal je Teilnehmer gewährt.

 

Bezeichnung der Maßnahme

Zuschuss je Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld

Max. Zuschuss je Maßnahme

Max. Zuschuss für insgesamt geplante Maßnahmen

Grundkurs „Kindertagespflege als Beruf“

 

 

243,50 €

 

 

2.922,00 €

 

   

 8.766,00 €

„Kindertagespflege als  Beruf“ für Erzieherinnen und anderen Interessent(inn)en mit päd. Vorbildung

 

 

 

 

     60,88 €

 

 

 

 

730,50 €

 

 

 

 

730,50 €

Aufbaukurs „Kindertagespflege als Beruf“

 

 

   266,20 €

 

 

3.194,40 €

 

 

  12.777,60 €

Erste-Hilfe-Kurs

     31,68 €

   316,80 €

       950,40 €

Erste-Hilfe- Auffrischungskurs (Verwaltungskosten)

-,--€

     75,00 €

       225,00 €

Pädagogischer Fachtag

   21,80 €

261,60 €

784,80 €

Summe max. Zuschusshöhe für Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen

 

24.234,30 €

 

Zuwendungsempfänger ist die jeweils durchführende Familienbildungsstätte.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Schreiben vom 01.12.2009 bittet die Familienbildungsstätte um Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen der Familienbildungsstätten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen für das Haushaltsjahr 2010.

 

Bereits in den SV-7-0483, SV-7-0527, SV-7-1252 wurde dargelegt, dass das SGB VIII insbesondere für die Altersgruppe der Kinder unter 3 Jahren eine Gleichstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vorsieht.

Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege umfasst nach § 23 SGB VIII auch die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen.

 

Zur Betreuung von Kindern im Rahmen von Kindertagespflege im Sinne der Vorschrift des § 23 Abs. 3 SGB VIII sind Personen, die sich u.a. durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

 

Für die individuelle Förderung der Kinder in Kindertagespflege gelten gem. § 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Grundsätze für die Bildungs- und Erziehungsarbeit nach § 13 KiBiz entsprechend. Das bedeutet, dass das Kind unter Beachtung der in Artikel 7 der Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Grundsätze in seiner Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern,  es zu Verantwortungsbereitschaft zu stärken, die Herausbildung kultureller Fähigkeiten zu ermöglichen und die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen zu unterstützen ist. 

 

Entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen werden derzeit von den katholischen Familienbildungsstätten in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen angeboten. Entsprechende Zuschussbeträge wurden für die Vergangenheit bereits gewährt.

 

Lt. Schreiben der Familienbildungsstätte werden durch die Familienbildungsstätten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen im Jahr 2010 weitere Qualifizierungsmaßnahmen für angehende und bereits tätige Tagespflegepersonen angeboten.

Hierzu werden entsprechende Zuschussbeträge beantragt.

 

Folgende Qualifizierungsmaßnahmen sind für das Kalenderjahr 2010 geplant:

 

1) Grundkurs für Interessentinnen ohne pädagogische Vorbildung

Je ein Kurs im Umfang von 80 Unterrichtsstunden in Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen.

 

Kosten je Grundkurs 4.870,00 €

 

 

2) Qualifizierungsseminar „Kindertagespflege als Beruf“ für Erzieher/innen und andere Interessent(en)innen mit einer pädagogischen Vorbildung.

 

Ein Kurs im Umfang von 20 Unterrichtsstunden  in Dülmen.

 

Kosten für das Seminar 1.217,50 €

 

3) Aufbaukurs für Absolventinnen des Grundkurses

 

Je ein Kurs im Umfang von 66 Unterrichtsstunden in Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen. Bei Bedarf findet in Dülmen ein weiterer Aufbaukurs statt.

 

Kosten je Aufbaukurs 5.324,00€

 

4) Erste-Hilfe- Kurs für Tagespflegepersonen

Je ein Kurs im Umfang von 16 Unterrichtsstunden in Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen.

 

Kosten je Erste-Hilfe- Kurs 528,00 €

 

5) Erste-Hilfe- Auffrischungskurs für Tagespflegepersonen

Je ein Kurs im Umfang von 8 Unterrichtsstunden in Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen

 

(Verwaltungs-)Kosten je Erste-Hilfe-Auffrischungskurs  75,00€

 

6) Pädagogischer Fachtag für tätige Tagespflegepersonen

Je ein pädagogischer Fachtag im Umfang von 8 Unterrichtsstunden in Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen

 

Kosten je pädagogischem Fachtag 436,00 €

 

 

40 v.H. der aufgeführten Kurskosten sollen durch Teilnehmergebühren sowie  60 v.H. der Kursgebühren durch Zuschüsse  der beteiligten Jugendämter gedeckt werden.

 

Sofern Teilnehmer aus den Zuständigkeitsbereichen mehrerer Jugendämter an einem Seminar teilnehmen, soll die Zuschüsse entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzusammensetzung auf die entsprechenden Jugendämter aufgeteilt werden. 

 

Eine entsprechende Kostenkalkulation der Familienbildungsstätte ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

II.  Lösung

 

Wie bereits unter Punkt I dargelegt, ist u.a. die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen Inhalt der Leistungen nach § 23 SGB VIII. Unter Berücksichtigung der im § 17 i.V.m. § 13 KiBiz genannten Anforderungen an die Kindertagespflege ist eine finanzielle Förderung der vorgesehenen Kurse auch im Kalenderjahr 2010 in dem von der Familienbildungsstätte beantragten Rahmen angezeigt.

 

Die Bezuschussung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahlen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld.

 

Sofern alle Maßnahmen nur von Teilnehmern aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld besucht werden würden sich folgende Zuschussbeträge ergeben:

 

1) Grundkurs für Interessentinnen ohne pädagogische Vorbildung

max. Zuschuss je Maßnahme ( 60% von 4.870,00)                                       2.922,00 €

Max. Gesamtzuschuss für 3  in 2010 beabsichtigte Maßnahmen:                8.766,00 €

 

 

2) Qualifizierungsseminar „Kindertagespflege als Beruf“ für Erzieher/innen und andere Interessent(en)innen mit einer pädagogischen Vorbildung.

 

max. Zuschuss je Maßnahme ( 60% von 1.217,50 € )                                   730,50 €

Max. Gesamtzuschuss für eine  in 2010 beabsichtigte Maßnahmen:                       730,50 €

 

 

3) Aufbaukurs für Absolventinnen des Grundkurses

 

max. Zuschuss je Maßnahme ( 60% von  5.324,00 € )                               3.194,40 €

Max. Gesamtzuschuss für 4  in 2010 beabsichtigte Maßnahmen:           12.777,60 €

 

 

4) Erste-Hilfe- Kurs für Tagespflegepersonen

Je ein Kurs im Umfang von 16 Unterrichtsstunden in Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen.

 

 

max. Zuschuss je Maßnahme ( 60% von  528,00  € )                                    316,80 €

Max. Gesamtzuschuss für 3  in 2010 beabsichtigte Maßnahmen:                950,40 €

 

 

5) ) Erste-Hilfe- Auffrischungskurs für Tagespflegepersonen

Je ein Kurs im Umfang von 8 Unterrichtsstunden in Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen

 

 

max. Zuschuss je Maßnahme ( Verwaltungskosten)                           75,00 €

Max. Gesamtzuschuss für 3  in 2010 beabsichtigte Maßnahmen:                225,00 €

 

6) Pädagogischer Fachtag für tätige Tagespflegepersonen

 

max. Zuschuss je Maßnahme ( 60% von  436,00 € )                         261,60 €

Max. Gesamtzuschuss für 3  in 2010 beabsichtigte Maßnahmen:                784,80 €

 

 

 

III. Alternativen

 

Es erfolgt keine weitere Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Im Produkthaushalt für das Jahr 2010 sind unter dem Sachkonto 533250 bei der Produktgruppe 51.01 (Familienunterstützende Maßnahmen) entsprechende Mittel vorgesehen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen ist eine Beteiligung und Entscheidung des Jugendhilfeausschusses angezeigt.