Betreff
Antrag der Evangelischen Familienbildungsstätte Münster auf Gewährung von Zuschüssen zu Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen im Jahr 2010
Vorlage
SV-8-0088
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Evangelische Familienbildungsstätte Münster erhält zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen vorbehaltlich des durch den Kreistag zu beschließenden Produkthaushaltes 2010 Zuschüsse maximal in Höhe der unten aufgeführten Beträge. Die Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld pauschal je Teilnehmer gewährt.

 

Bezeichnung der Maßnahme

Zuschuss je Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld

Max. Zuschuss je Maßnahme

Max. Zuschuss für insgesamt geplante Maßnahmen

Vorbereitung- und Grundlagenmodul

 

 € 227,55

 

 € 2.275,55

 

 €2.275,55

 Aufbau-Seminar

 € 260,15

 € 2.601,55

 € 2.601,55

Summe max. Zuschusshöhe für Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen

 

4.877,10 €

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Schreiben vom 28.10.2009 bittet die Familienbildungsstätte um Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen für das Haushaltsjahr 2010.

 

Bereits in den SV-7-0483, SV-7-0527, SV-7-1252 wurde dargelegt, dass das SGB VIII insbesondere für die Altersgruppe der Kinder unter 3 Jahren eine Gleichstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vorsieht.

Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege umfasst nach § 23 SGB VIII auch die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen.

 

Zur Betreuung von Kindern im Rahmen von Kindertagespflege im Sinne der Vorschrift des § 23 Abs. 3 SGB VIII sind Personen, die sich u.a. durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

 

Für die individuelle Förderung der Kinder in Kindertagespflege gelten gem. § 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Grundsätze für die Bildungs- und Erziehungsarbeit nach § 13 KiBiz entsprechend. Das bedeutet, dass das Kind unter Beachtung der in Artikel 7 der Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Grundsätze in seiner Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern,  es zu Verantwortungsbereitschaft zu stärken, die Herausbildung kultureller Fähigkeiten zu ermöglichen und die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen zu unterstützen ist. 

 

Entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen werden derzeit von den katholischen Familienbildungsstätten in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen angeboten. Entsprechende Zuschussbeträge wurden  für die Vergangenheit dort bereits gewährt.

 

Lt. Schreiben der Familienbildungsstätte wird durch die Familienbildungsstätte im Jahr 2010 eine Qualifizierungsmaßnahme für angehende Tagespflegepersonen angeboten. Hierzu wird ein entsprechender Zuschussbetrag beantragt.

Die Evangelische Familienbildungsstätte beteiligt sich an den Kosten der Qualifizierungsmaßnahme in Höhe von 15 % an der Gesamtsumme.

 

 

Folgende Qualifizierungsmaßnahme sind für das Kalenderjahr 2010 geplant:

 

1)      Ein Qualifizierungskurs ( Vorbereitung- und Grundlagenmodul) für Interessentinnen ohne pädagogische  Vorbildung im Umfang von 80 Unterrichtsstunden.

 

      Kosten des Qualifizierungskurses  4.383,00 €

 

2)      Aufbaukurs für Absolventinnen des Vorbereitung- und Grundlagenmoduls im Umfang von 80 Unterrichtsstunden.

 

 

            Kosten je Aufbau- Seminar 4.943,00 €

 

 

 

40 v.H. der aufgeführten Kurskosten sollen durch Teilnehmergebühren sowie  60 v.H. der Kursgebühren durch Zuschüsse  der beteiligten Jugendämter gedeckt werden.

 

Sofern Teilnehmer aus den Zuständigkeitsbereichen mehrerer Jugendämter an einem Seminar teilnehmen, soll die Zuschüsse entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzusammensetzung auf die entsprechenden Jugendämter aufgeteilt werden. 

 

Eine entsprechende Kostenkalkulation der Familienbildungsstätte ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

 

II.  Lösung

 

Wie bereits unter Punkt I dargelegt, ist u.a. die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen Inhalt der Leistungen nach § 23 SGB VIII. Unter Berücksichtigung der im § 17 i.V.m. § 13 KiBiz genannten Anforderungen an die Kindertagespflege ist eine finanzielle Förderung der vorgesehenen Kurse auch im Kalenderjahr 2010 in dem von der Familienbildungsstätte beantragten Rahmen angezeigt.

 

Die Bezuschussung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahlen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld.

 

Sofern die Maßnahme nur von Teilnehmern aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld besucht wird ergibt sich folgender Zuschussbetrag:

 

Kosten für das Vorbereitung- und Grundlagen-Modul            2.275,55 €

Kosten für das Aufbau-Seminar                                             2.601.55 €

 

III. Alternativen

Es erfolgt keine weitere Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Im Produkthaushalt 2010 sind unter dem Sachkonto 533250 bei der Produktgruppe 51.01 (Familienunterstützende Maßnahmen) entsprechende Mittel vorgesehen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen ist eine Beteiligung und Entscheidung des Jugendhilfeausschusses angezeigt.