Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von vier Straßenbaumaßnahmen
Vorlage
SV-8-0092
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Produkthaushalt 2010 beauftragt, die für die Realisierung nachfolgender Bauvorhaben

 

a)      Erneuerung einer Brücke im Zuge der K34 in Rosendahl – Holtwick

b)      Ausbau der Hiddingseler Straße in Dülmen

c)      Sanierung der Brücke im Zuge der Wolfsberger Straße

d)      Sanierung der Brücke im Zuge der Steverstraße

 

notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem und  II. Lösung

Über Vergaben oberhalb eines Wertes von 150.000 € hat grundsätzlich der Kreisausschuss zu entscheiden. Wenn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung vorliegen, kann jedoch auch der Landrat über solche Auftragsvergaben entscheiden.

 

Da vorgesehen ist, diese Maßnahmen im Sommer 2010 auszuführen und der nächste Kreisausschuss erst Ende Juni stattfindet, soll diese Möglichkeit genutzt werden. Es ist vorgesehen, die Maßnahmen in der Sitzung des Fachausschusses vorzustellen.

 

 

a) Erneuerung einer Brücke im Zuge der K34 in Rosendahl – Holtwick (Anlage 1)

 

Die vorhandene 1-feldrige Brücke mit einer Fahrbahnbreite von 4,80 m ist für Fahrzeuge über 16 Tonnen nicht nutzbar. Da eine Anhebung der zulässigen Gewichtsbelastung durch bauliche sinnvolle Maßnahmen nicht erreicht werden kann, soll die vorhandene Brücke vollkommen  abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden. Die neue Brücke wird mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m und ohne eine Gewichtsbeschränkung befahrbar sein. Voraussichtlich kann mit den Arbeiten im Mai 2010 begonnen werden.

 

Nach den neuen, mit Wirkung vom 01.07.2009 eingeführten „Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus“ können nun auch die Grunderneuerungen und der Ausbau von verkehrswichtigen Straßen gefördert werden. Damit eröffnet sich erstmals die Möglichkeit, bestehende Brückenbauwerke und Straßenzüge außerhalb von Ortsdurchfahrten mit Hilfe von Fördermitteln den heutigen Verkehrserfordernissen entsprechend zu erneuern oder auszubauen. Die Höhe der Fördersätze wird durch das für Verkehr zuständige Ministerium im Zusammenhang mit der Aufstellung des jährlichen Förderprogramms festgelegt. Da bisher die Maßnahmen zur Grunderneuerung von Straßen und Brückenbauwerken in vollem Umfang durch den Kreis finanziert wurden ist in diesem Fall die Übernahme des Eigenanteils durch den Kreis Coesfeld vorgesehen und entsprechende Mittel im Entwurf des Produkthaushaltes 2010 eingeplant. Hierzu verweise ich auch auf die SV-7-1352. Entsprechend dem vorliegenden Zuwendungsbescheides werden die Gesamtkosten von 240.200 € mit 50 % gefördert.

 

b) Ausbau der Hiddingseler Straße in Dülmen (Anlage 2)

 

Durch den Ausbau der Hiddingseler Straße (ehem. K28)  soll insbesondere für die weitere Zunahme des Schwerlastverkehrs eine verkehrsgerechte und leistungsfähige Anbindung bis zur B474 geschaffen werden. Dazu ist die Verbreiterung und Erneuerung der vorhandenen Straße auf 6,50 m vorgesehen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Radfahrer und Fußgänger soll ein 2,25 m breiter kombinierter Geh-/Radweg angelegt werden. Für die gesamte Maßnahme liegt seit Dez. 2005 ein Bewilligungsbescheid vor. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 572.300 € werden mit 75% gefördert. Der Ausbau eines Teilabschnittes zwischen Wierlings Busch und der B474 (Erstmaßnahme) erfolgte 2006 in Verbindung mit dem Bau der B474n. Die Ausführung der Zweitmaßnahme steht noch aus.

 

Mit Umstufung der Kreisstraße zur Gemeindestraße zum 01.01.08 ist die Baulast auf die Stadt übergegangen. Im Rahmen der  Einplanungsgesprächen wurde die Angelegenheit mit Vertretern des Ministeriums erörtert. Danach bestand seitens des Ministeriums keine Bedenken, dass der Kreis diese Maßnahme im Rahmen der erfolgten Bewilligung abwickelt. Auch mit Blick auf die günstigere Finanzierung (75 % anstatt 60 % Zuwendungen) hat sich der Kreis bereiterklärt die Zweitmaßnahme trotz Wechsel der Baulast in eigener Regie abzuwickeln. Für die Zweitmaßnahme wird mit Kosten von ca. 400.000 € gerechnet.

 

Brückensanierungen  im Zuge der Wolfsberger Straße und der Steverstraße

 

Die betreffenden Abschnitte der K61(Wolfsberger Straße) und der K13 (Steverstraße) wurden mit Wirkung zum 01.01.2006 zur Gemeindestraße abgestuft. Nach dem Straßen- und Wegerecht NRW (§10 Abs.4 StrWG NRW) sind die Straßen in einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand zu übergeben.

 

c) Sanierung der Brücke im Zuge der Wolfsberger Straße (ehem. K 61) über die Vischering-Stever in Lüdinghausen (Anlage 3)

 

Bei dieser Brücke handelt es sich um eine 3-feldrige Stahlbetonbrücke mit einer 7,20 m breiten Fahrbahn und beidseitig angelegten Geh-/ Radwegen in einer Breite von jeweils 3,40 m. Ein Teil der erforderlichen Sanierungsarbeiten erfolgte im Sommer 2009. Es wurde die Oberansicht mit Geh- und Radwege, Geländer und Teile der Überbauabdichtung saniert. Im Sommer 2010 sollen nun die restlichen Sanierungsarbeiten an der Unteransicht des Brückenüberbaus erfolgen.  Hierzu ist zunächst der schadhafte Oberflächenbeton zu entfernen, die freigelegten Bewehrungsstäbe zu entrosten, die Schadstellen zu reprofilieren und die gesamte Unteransicht mit Spritzbeton zu versehen. Da während der Abbruchphase der Querschnitt des Überbaus geschwächt wird und während der Erhärtungszeit des Spritzbetons keine Schwingungen auftreten dürfen, wird für diese Arbeiten eine Vollsperrung der Wolfsberger Straße erforderlich. Laut Kostenvoranschlag betragen die Kosten für die Sanierung  der Unteransicht 200.000 €.

 

d.) Sanierung der Brücke im Zuge der Steverstraße (ehem. K 13) über die Vischering-Stever in Lüdinghausen (Anlage 4)

 

Bei dieser Brücke handelt es sich um eine 1-feldrige Stahlbetonbrücke mit einer 4,50 m breiten Fahrbahn und beidseitig angelegten Geh-/Radwegen in einer Breite von jeweils 2,80 m. Die Abdichtung ist defekt, so dass eindringendes Wasser die Bewehrung und den Beton des Überbaus geschädigt hat und Risse sowie Abplatzungen an der Brückenunteransicht entstanden sind. Zur Instandsetzung werden die Fahrbahn sowie die Geh-/ Radwege aufgenommen und die alte Abdichtung erneuert. Darüber hinaus müssen die Brüstungsmauern instandgesetzt werden. An der Brückenunteransicht ist zunächst der schadhafte Spritzbeton zu entfernen, die freigelegten Bewehrungsstäbe zu entrosten und die gesamte Unteransicht mit Spritzbeton zu versehen. Ein Großteil der Arbeiten erfolgt analog zu Brückensanierung Wolfsberger Straße unter Vollsperrung der Steverstraße. Die Maßnahme soll gemeinsam mit der Instandsetzung der Brücke im Zuge der Wolfsberger Straße ausgeschrieben und das Gros der Arbeiten zeitgleich in den Sommerferien 2010 durchgeführt werden. Die Ausgaben für die Instandsetzung der Brücke im Zuge der Steverstraße belaufen sich auf 160.000 €.

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Laut dem vorliegenden Zuwendungsbescheid werden die Gesamtkosten der Maßnahme „Bau einer Brücke über den Holtwicker Bach in Rosendahl – Holtwick“ in Höhe von 240.200 € mit 50% gefördert. In diesem Fall übernimmt der Kreis den 50%igen Eigenanteil.

 

Die Gesamtkosten für die Zweitmaßnahme in Höhe von 400.000 € für den „Ausbau der Hiddingseler Straße in Dülmen“ werden mit 75 % gefördert. Gemäß dem seit 1986 praktizierten Verfahren übernimmt die Stadt Dülmen den verbleibenden Eigenanteil des Kreises.

 

Die anfallenden Kosten in Höhe von 360.000 € für die Abwicklung der beiden Maßnahmen „Sanierung der Brücke im Zuge der Wolfsberger Straße“ und  „Sanierung der Brücke im Zuge der Steverstraße“ sind ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Entsprechende Mittel sollen im Produkthaushalt 2010 veranschlagt werden.

 

V.         Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu fassen. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a).  

 

 

Bitte Finanzierung unter Begründung im Register Sachverhalt schreiben!!!!

 

Anlagen: