hier: Produktbereich 51 - Jugendamt
Beschlussvorschlag:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2010 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51
Produktgruppen
51.01 - Familienunterstützende Maßnahmen Seite 193 – 201
51.02 - Hilfen in Erziehungsangelegenheiten Seite 202 - 208
51.03 - Weitere Unterstüzungen und Hilfen /
Leistungen nach dem BEEG Seite 209 - 214
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die sich in der Sitzung ergebenden produktgruppenbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 02 – Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 51 – Jugendamt werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2010 ist am 16.12.2009 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkonten zu verteilen sind.
Der Entwurf des Produkthaushaltes ist allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Für die sachkundigen Bürger ist der Vorbericht zum Entwurf des Produkthaushaltes und der Entwurf des Produkthaushaltes (Auszug Jugendamt) als Anlage beigefügt.
Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2010 – Teilergebnisplan – schließt der Produktbereich 51 – Jugendamt mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 27.313.459 € ab. Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:
In der folgenden Übersicht sind die im Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt:
|
vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis
(Zeile 26 Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Produktbereich |
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|||
51.01 – Familienunterstützende
Maßnahmen |
-9.920.905 € |
-12.230.943 € |
-12.940.260 € |
51.02 – Hilfen in Erziehungs-
angelegenheiten |
-13.627.074 € |
-12.696.670 € |
-13.142.505 € |
51.03 –
Weitere Unterstützungen und
Hilfen /
Leistungen nach dem BEEG |
-1.207.424 € |
-1.177.602 € |
-1.230.694 € |
In der Produktgruppe 51.01 sind Zuweisungen / Zuschüsse des Landes (Erträge) sowie laufende Zuweisungen / Zuschüsse an Träger für investive Maßnahmen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern und der Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit (Aufwendungen) enthalten. Hierbei handelt es sich um Erträge und Aufwendungen für in der Vergangenheit geförderte investive Maßnahmen, die aufgrund noch nicht abgelaufener Zweckbindungsfristen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind. Es handelt sich somit um die buchhalterische Abwicklung von in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Investitionskostenförderungen.
Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ausgabe- und Einnahmeentwicklung im Haushaltsjahr 2009 ermittelt worden.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Schwierigkeit, Erträge und Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.
Bei den nachfolgend aufgeführten Produkten ergeben sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009 wesentliche Abweichungen:
- Produktgruppe 51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen
Produkt 51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung
Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit
Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern
Insgesamt ergibt sich in der Produktgruppe 51.01 im Vergleich zum Ansatz für das Haushaltsjahr 2098 eine Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 709.000 €. Hierin enthalten ist eine Personalkostensteigerung in Höhe von rd. 48.000 €. Unter Berücksichtigung der Personalkostensteigerung ergibt sich eine Erhöhung des Zuschusbedarfes um rd. 661.000 €. Diese Erhöhung verteilt sich auf die folgenden Produkte:
51.01.01 – Abwendung
Kindeswohlgefährdung
Geringfügige Verringerung des Zuschussbedarfes um rd. 6.100 €.
Im Hinblick auf die Verstärkung präventiver Maßnahmen soll das Projekt „Frühe Hilfen“ einen weiteren Ausbau erfahren. Das vorliegende Konzept soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der externen Evaluierung im Hinblick auf die derzeit fokussierte Zielgruppe (0 - 3-jährige Kinder ausgebaut werden und auf weitere Zielgruppen (Kinder >3 Jahre) ausgedehnt werden. Eine Erhöhung des Mittelbedarfes ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen worden. Die zusätzlich angesetzen Mittel in Höhe von 18.000 € sind auf eine Umschichtung der Mittel für das Projekt „Informierte Eltern haben es leichter“ in das Produkt 51.01.01 zurückzuführen.
51.01.02 – Kinder-, Jugend-
und Familienförderung / -sozialarbeit
Geringfügige Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 2.200 €
51.01.03 – Tagesbetreuung von
Kindern
Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 661.000 €.
Aufgrund des noch nicht abschlossenen Verfahrens zur Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/2011 war und ist eine gesicherte Ansatzermittlung unter Berücksichtigung der gesetzllichen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht abschließend möglich. Das Auseinanderfallen des Zeitrahmens der Kindergartenfinanzierung (Kindergartenjahr 01.08 –31.07.) und des Kalender- bzw. Haushaltsjahres führt zwangsläufig zu Unsicherheiten.
Hinsichtlich der weiteren Erläuterung zur Erhöhung des Zuschussbedarfes bei dem Produkt 51.01.03 verweise ich auf Seite 194 des Entwurfs des Produkthaushaltes 2010.
- Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten
Produkt 51.02.01 – Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses
Produkt 51.02.02 – Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses
Produkt 51.02.03 – Hilfen für junge Volljährige
Produkt 51.02.04 – Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche – Eingliederunghilfe nach § 35 a
Es ergibt sich insgesamt eine Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 445.835 €. Hierin enthalten ist eine Personalkostensteigerung in Höhe von rd. 165.311 €. Somit verbleibt eine Erhöhung rd. 280.000 €.
Insgesamt verteilt sich der Erhöhungsbetrag (ohne Personalkostensteigerung) im Wesentlichen auf die nachfolgend aufgeführten Produkte:
51.02.02 – Erzieherische
Hilfen außerhalb des Elternhauses
Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 805.000 € (+ 12,2 v.H.)
Gestiegene Fallzahlen in Bereich der Vollzeitpflege und Heimerziehung führen zu einer entsprechenden Kostenentwicklung. Gegensteuernde Maßnahmen in Form von Fallrevision, Anwendung von Reintegrationsmaßnahmen für die genannten Fallbestände wurden im Laufe des Jahres 2009 eingeleitet. Die vom Kreistag beschlossenen Maßnahmen zur Steigerung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erzieherischer Hilfen, die eine Verringerung des Fallbestandes und sinkende Aufwendungen zum Ziel haben, zeigen erst mittelfristig fiskalische Wirkung.
51.02.03 – Hilfen für junge
Volljährige
Verringerung des Zuschussbedarfes um rd. 291.000 €.
Maßnahmen für junge Volljährige konnten bereits deutlich reduziert werden oder in ambulante, passgenaue Übergangsmaßnahmen umgewandelt werden. Dieses führt zu einer Verringerung des Zuschussbedarfes um rd. 291.000 € (- 30,8 v.H.)
51.02.04 – Eingliederungshilfe
nach § 35 a
Verringerung des Zuschussbedarfes um rd. 253.000 €.
Die Reduzierung ergibt sich aus der Entwicklung im Haushaltsjahr 2009. Es war festzustellen, dass stationäre Maßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe in deutlich geringerem Umfang in Anspruch genommen wurden. Dieses wurde bei der Ansatzermittlung berücksichtigt.
II. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Produkte innerhalb der Produktgruppen:
51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen
51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten
51.03 – Weitere Unterstützungen und Hilfen
Der Jugendhilfeausschus nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe für den Produktbereich 51 – Jugendamt einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Änderungen von Standards
haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und
möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelasstung.
Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.