Betreff
Entwurf Kreishaushalt 2010
Vorlage
SV-8-0113
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die im Entwurf des Haushaltes 2010 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im  Budget 3

 

Produktgruppen

 

10.01 Organisation, Controlling                                                            Seite 251 ff.

10.03 Zentraler Service                                                                         Seite 266 ff.

 

11.01 Personalwirtschaft                                                                      Seite 277 ff.

 

16.01 EDV                                                                                             Seite 287 ff.

16.02 Kommunikation                                                                           Seite 292 ff.

 

20.01 Haushalt                                                                                      Seite 301 ff.

20.02 Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung                      Seite 309 ff.

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                    Seite 313 ff.

20.04 Finanzbericht und Finanzcontrolling                                           Seite 317 ff.

 

30.01 Recht                                                                                          Seite 323 ff.

30.02 Kommunalaufsicht                                                                      Seite 326 ff.

30.03 Kreistagsbüro                                                                             Seite 329 ff.

 

im Budget 4

 

Produktgruppen

 

00.01 Verwaltungsleitung                                                                      Seite 395 ff.

 

01.01 Büro des Landrats                                                                      Seite 399 ff.

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung                                    Seite 402 ff.

 

02.01 Gleichstellung                                                                             Seite 413 ff.

 

08.01 Personalrat                                                                                 Seite 419 ff.

 

14.01 Rechnungsprüfung                                                                     Seite 425 ff.

 

31.01 Polizeiverwaltung                                                                        Seite 431 ff.

 

im Budget 5

 

Produktgruppe

 

21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und Haushaltsausgleich                    Seite 441 ff.

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2010) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2010 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2010 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 437 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2010 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreisausschuss/ Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 952) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld hat die Umstellung seiner Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Finanzmanagement – NKF zum 01. Januar 2008 vorgenommen. Der Entwurf des Haushaltes 2010 ist daher bereits der dritte Haushalt der nach den Vorgaben des NKF Einführungsgesetzes NRW und der aktuellen Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW erstellt wurde.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 wurde vom Kämmerer am 15.12.2009 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 16.12.2009 fanden die weiteren Beratungen bisher in den Fachausschüssen vom 01.02.2010 – 16.02.2010 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 24.02.2010 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2010 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 393 - 422). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

 

1.      Haushalt 2010

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 11.11.2009 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-8-0016) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne 2010 den Ansätzen der Teilergebnispläne 2009 und den vorläufigen Ergebnissen der  Teilergebnispläne 2008 gegenübergestellt:


 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26 Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

10.01 - Organisation,

            Controlling

-51.599 €

-88.213 €

-58.623 €

10.03 - Zentraler Service

-1.132.271 €

-1.177.897 €

-1.175.094 €

10 - Organisation, Controlling,

       Zentraler Service

-1.183.870 €

-1.266.110 €

-1.233.717 €

 

In der Produktgruppe 10.01 werden die Aufwendungen erfasst, die zur Verbesserung der organisatorischen Abläufe eingesetzt werden.

 

Die Produktgruppe 10.03 beinhaltet u. a. die Ansätze zur Beschaffung von Verbrauchgegenständen für die gesamte Verwaltung, Versicherungsleistungen und Geschäftsausgaben.

 

Im Teilfinanzplan der Produktgruppe 10.03 sind u. a. die Re-Investitionen für die gesamte Verwaltung in Höhe von 216.930 € (Zeile 26 Teilfinanzplan) veranschlagt.

 

Weitergehende Erläuterungen siehe Seite 251, 266-269

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

11.01 - Personalwirtschaft

-7.424.915 €

-7.355.394 €

-7.947.186 €

11 - Personal

-7.424.915 €

-7.355.394 €

-7.947.186 €

 

Der in diesem  Produktbereich veranschlagte Personalaufwand setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Stellen(anteile) der Beschäftigten dieser Produktgruppe – die Beschäftigten der Abt. 11 sowie die in der Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte der Verwaltungsberufe - und Aufwendungen für die Gesamtverwaltung. Die Personalaufwendungen für die Gesamtverwaltung werden in diesem Produktbereich zentral veranschlagt, weil sie ansonsten nur rechnerisch - über festzulegende Verteilerschlüssel - auf die anderen Produkte/Produktgruppen des Haushaltes zu verteilen wären. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde aber auf eine Verrechnung verzichtet. Die Bewirtschaftung dieser Positionen erfolgt ohnehin durch die Abt. 11.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Positionen:

- Leistungsentgelte für die Tarifbeschäftigten und die Beamten (220.000 €)

- Beihilfen für die aktiven Beamten (600.500 €)

- Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten (3.090.209 €) Diesem

  Betrag stehen die Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für Versorgungs-

  empfänger in Höhe von 998.976 € in Zeile 7 des Teilergebnisplanes gegenüber.

- Personalaufwand für die Auszubildenden der Verwaltungsberufe (345.079 €).

 

Außerdem werden in dieser Produktgruppe die Versorgungsaufwendungen für alle Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld ausgewiesen. Zugunsten der Transparenz und Übersichtlichkeit wird auch hier bewusst auf eine (rechnerische) Verteilung auf die einzelnen Produktgruppen verzichtet. Für Zwecke der Kostenrechnung (Gebührenkalkulation) erfolgte die Berücksichtigung der entsprechenden Anteile.

 

Im Einzelnen werden hier folgende Aufwendungen veranschlagt:

- Zahlungen an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge

  (3.340.000 €)

- Beihilfen für die Versorgungsempfänger (739.500 €).

 

Nach Einbringung des Etats 2010 hat die Versorgungskasse die Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2009 vorgelegt. Danach ergibt sich über die geleisteten Abschlagszahlungen für 2009 hinaus eine Nachzahlung von rd. 90.000 €. In diesem Zusammenhang wurden die Abschläge für das Jahr 2010 in Höhe der Abrechnung für das Jahr 2009 festgesetzt. Gegenüber den Ansatzplanungen ergibt sich daher ein weiterer Bedarf in Höhe von 90.000 €, der in die Änderungsliste auszunehmen ist.

 

Auszahlung für Investitionen

In Höhe des Netto-Betrages, der den Pensionsrückstellungen im Jahr 2010 lt. Berechnung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse (2.091.233 €) zugeführt werden muss, erfolgt ein Erwerb von Finanzanlagen.

 

Hinweis: Im Entwurf des Produkthaushaltes wurde versehentlich ein um 94.000 € geringerer Betrag ausgewiesen (1.997.233 €). Die Korrektur des Ansatzes wird über die Änderungsliste erfolgen. 

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

16.01 - EDV

-688.750 €

-873.725 €

-824.360 €

16.02 - Kommunikation

-212.211 €

241.929 €

-258.869 €

16 - Kommunikation und EDV

-900.961 €

-1.115.654 €

-1.083.229 €

 

Entsprechend einer Organisationsverfügung des Landrates sind die Produktbereiche 10 und 16 ab dem 04.01.2010 zu einem Produktbereich 10 zusammengefasst worden. Aus technischen Gründen wird der Produktbereich 16 im Haushaltsplan 2010 des Kreises Coesfeld noch weitergeführt.

 

Die Produktgruppe 16.01 enthält die Erträge und Aufwendungen für die IT-Infrastruktur (Soft- und Hardware, Dienstleistungen Dritter, Netzkosten etc), soweit diese Kosten nicht budgetiert sind. Bei den Investitionen ist der Einstieg in die Virtualisierung der Server und die Installation eines zentralen Speichersystems geplant. Weitergehende Erläuterungen finden sich auf den Seiten 287 und 289 des Haushaltsplanentwurfes 2010.

 

In der Produktgruppe 16.02 werden sämtliche Erträge und Aufwendungen für die zentrale Öffentlichkeitsarbeit einschließlich E-Government ausgewiesen. Erstmals sind die Aufwendungen für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgewiesen.

 

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan 16.02 auf Seite 292 und 293 verwiesen.

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

20.01 - Haushalt

-395.637

-411.245

-322.826

20.02 - Geschäftsbuch-

            führung und

           Zahlungsabwicklung

-323.258

-356.375

-373.927

20.03 - Vollstreckung und

            Zentrale Forder-

            ungsabwicklung

-85.739

-108.657

-96.471

20.04 - Finanzberichte u.

            Finanzcontrolling

0

0

-55.050

20 - Finanzen

-804.634

-876.277

-848.274

 

In den Aufwendungen der Produktgruppe 20.01 sind u.a. die Erstattung von Verwaltungskosten für die Durchführung des Lastenausgleichs an die Stadt Münster (35.000 € für 2010), die Entgelte für die Durchführung von Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (jährlich 28.000 € für überörtliche Prüfungen) und die Aufwendungen für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf NKF und für den Gesamtabschluss (Umsetzungsunterstützung für Anwenderfirma INFOMA, Beratungsleistungen durch einen Wirtschaftsprüfer). enthalten.

 

In den Produktgruppen 20.02 und 20.03 sind neben Personalaufwendungen insbesondere Depot- und Kontoführungsgebühren sowie Aufwendungen für den Einsatz von Informationstechnik einschl. Telefon, Fortbildung, Bürobedarf, Reisekosten und Fachliteratur ausgewiesen.

 

Die Produktgruppe 20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling wurde erstmalig im Haushaltsplan 2010 eingerichtet. Kostenstellen- und Kostenträgercode müssen hier noch angelegt werden, um die Sachaufwendungen des Produktbereiches 20 entsprechend aufzuteilen. Eine Veränderung des Saldos im Teilergebnisplan für den Produktbereich 20 entsteht hierdurch nicht.

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

30.01 - Recht

79.573

74.945

72.692

30.02 - Kommunalaufsicht

57.838

58.884

64.722

30.03 - Kreistagsbüro

           463.316

           661.677

           592.029

30 - Recht und

       Kommunalaufsicht,

       Kreistagsbüro

600.727

795.506

729.443

 

In der Produktgruppe 30.01 werden Aufwendungen für die Betreuung von Rechtsstreitigkeiten nachgewiesen.

 

In der Produktgruppe 30.02 werden die Aufwendungen für die Durchführung der Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dargestellt.

 

In der Produktgruppe 30.03 werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen und die Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Beiträge an Vereine und Verbände nachgewiesen.

 

Die Verringerung der Aufwendungen für 2010 ergibt sich durch die im Jahre 2009 durchgeführten Wahlen.

 

Der Ansatz 2010 berücksichtigt u. a. auch die Aufwendungen für die Landtagswahl 2010.

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

00.01 - Verwaltungsleitung

-568.226

-537.012

-591.168

00 - Verwaltungsleitung

-568.226

-537.012

-591.168

 

In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor, Fachbereichsleiter, Referenten/in) nachgewiesen. Die Abweichungen resultiert aus einer Veränderung bei der Zuordnung von Personalaufwendungen für den Vorzimmerdienst.

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

01.01 - Büro des Landrates

-149.961

-257.893

-193.227

01.02 - Kreisentwicklung,

            Wirtschaftsförderung

-714.114

-1.100.183

-1.126.247

01 - Büro des Landrates,

       Kreisentwicklung

-864.075

-1.358.076

-1.319.474

 

In der Produktgruppe 01.02. sind die Transferaufwendungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen dominant. In den Transferaufwendungen sind Umlagebeiträge und Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen und Projekte enthalten. Auf die Erläuterung hierzu im Hauhaltsplan auf Seite 403 wird verwiesen.

 

Erläuterungen zu weiteren haushaltswirksamen Anträgen im Bereich „Kreisentwicklung“

 

Im Rahmen der Etatplanung wurden Haushaltsermächtigungen für neue freiwillige Maßnahmen in den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 nicht eingestellt.

 

In den letzten Monaten wurden folgende Anträge (siehe auch Anlage 1 zur Sitzungsvorlage), die sich auf die Haushaltsplanung im Bereich Kreisentwicklung auswirken könnten, an die Kreisentwicklung herangetragen:

 

 

EXPO REAL-Beteiligung der wfc GmbH

 

Die EXPO REAL in München ist die bedeutendste Fachmesse für Wirtschaftsstandorte und Gewerbeimmobilien in Europa. Alle bedeutenden Wirtschaftsregionen sind dort mit Ständen vertreten.

 

Bislang konnten die Wirtschaftsförderer aus den Münsterlandkreisen als Unteraussteller am Stand der Wirtschaftsförderung Münster auftreten. Dies haben in den letzten Jahren die Kreise Steinfurt und Warendorf regelmäßig genutzt. Der Kreis Coesfeld war vor einigen Jahren mit einer sog. Logo-Partnerschaft dabei, d. h. das Logo der wfc GmbH wurde auf dem Stand abgebildet.

 

Bereits mit Gründung des Münsterland e.V. wurde mehrfach die Forderung erhoben, der Münster­land e.V. solle anstelle der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die Federführung für den Münsterlandstand auf der EXPO REAL übernehmen. Mit Schreiben vom 13.11.2009 (s. Anlage) hat der Münsterland e. V. nun mitgeteilt, dass er das Münsterland bei der EXPO REAL 2010 gerne erstmalig als Gesamtregion vertreten würde. Der Münsterland e. V. arbeitet zur Zeit an einem Konzept. Danach sieht die derzeitige vorläufige Kalkulation wie folgt aus:

 

  • Aus den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre kalkuliert der Münsterland e. V. mit Standkosten in Höhe von 200.000 €. Er geht davon aus, dass etwa die Hälfte der Kosten von privaten Standpartnern eingeworben werden kann. Der Münsterland e. V. selber würde einen Betrag von 20.000 € beisteuern.
  • Für die fünf Gebietskörperschafen verbliebe ein Betrag von 80.000 €, d. h. bei einer gleichwertigen Aufteilung auf die Kreise bzw. die Stadt Münster je 16.000 € pro Teilnahmejahr.
  • Die Verteilung der Kosten wird zur Zeit noch beraten. Vorgeschlagen wurde auch eine Kostenaufteilung in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl. In diesem Fall betrügen die Kosten für den Kreis Coesfeld rd. 11.200 € pro Jahr.

 

Seitens der wfc GmbH wird eine Messebeteiligung des Kreises Coesfeld insgesamt als sinnvoll angesehen, wobei sich ein Nutzen allerdings nur bei einer mehrjährigen Teilnahme zeige.

 

Folgende Bedingungen sollten an eine mögliche finanzielle Beteiligung geknüpft werden:

 

  • Es muss ein konkretes, herausragendes Projekt existieren, dass bei der EXPO REAL beworben werden kann. Ein geeignetes Projekt könnte z. B. der Gewerbepark Flamschen in Coesfeld darstellen. Die Kosten sollten in diesem Fall mit der Stadt Coesfeld geteilt werden. Die Stadt Coesfeld hat ihre Bereitschaft signalisiert, über eine finanzielle Beteiligung zu beraten.
  • Die Kosten sollen nach einem noch festzulegenden Schlüssel (z. B. Einwohnerzahlen) für die Münsterlandkreise bzw. die Stadt Münster differenziert aufgeteilt werden.

 

Eine finanzielle Beteiligung des Kreises Coesfeld könnte hierdurch auf rd. 5.500 € pro Jahr reduziert werden.

 

 

Promotionsstipendium HKIEG, FernUniversität Hagen

 

Die FernUniversität Hagen ist seit Jahren mit dem Kreis Coesfeld über ihre dortigen Studien­zentren eng verbunden. Neben dem Ausbau des Studienzentrums in Coesfeld zu einem Regionalzentrum plant die FernUniversität die Einrichtung eines „Hagener Kolleg zur Integration der Europäischen Gesellschaft“ (HKIEG).

 

Mit Schreiben vom 29.09.2009 wendet sich die FernUniversität Hagen an den Kreis Coesfeld mit der Frage nach einer möglichen finanziellen Unterstützung eines der geplanten vier Promotionsstipendien (s. Anlage).

 

Das HKIEG soll vorrangig durch Beiträge von Unternehmen bzw. von Einzelpersonen finanziert werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 450.501,20 €, der Eigenanteil der FernUniversität Hagen liegt bei 164.051,20 €. Pro Stipendium ist eine Summe von 57.290 € (verteilt auf drei Jahre) notwendig. Angefragt sind neben der Stadt und dem Kreis Coesfeld auch die Märkische Bank Hagen und die Provinzial Münster. Zugesagt haben bereits die Ernsting Holding EHG Service GmbH sowie die Gesellschaft der Freunde der FernUniversität e. V..

 

Die Stadt Coesfeld berät darüber, die Hälfte der Kosten für ein Promotionsstipendium zu übernehmen. Auf den Kreis entfiele somit die andere Hälfte, d. h. ein Kofinanzierungsanteil in Höhe von 28.645 €, der sich auf die Jahre 2010, 2011 und 2012 (jeweils rd. 9.600 €) verteilen würde.

 

Offen ist zur Zeit die Frage, welchen konkreten thematischen Zusammenhang bzw. Nutzen die Promotions­stipendien für den Kreis Coesfeld haben könnten.

 

 

Münsterlandtag 2010

 

Im Jahr 2008 fand der erste Münsterlandtag in Coesfeld statt. Diese Veranstaltung soll fortlaufend alle zwei Jahre wiederholt werden. Nach entsprechenden organisatorischen Vorbereitungen durch die Bezirksregierung Münster ist die Federführung zur Durchführung des Münsterlandtages nun dem Münsterland e. V. übertragen worden.

 

Mit Schreiben vom 12.01.2010 wendet sich der Münsterland e. V. mit der Bitte um eine finanzielle Kofinanzierung des Vorhabens an den Kreis Coesfeld. Der Münsterland e. V. rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 100.000 €. Aus Mitteln des Vereins, der Wirtschaft und der Regionalen Kulturpolitik des Landes werden voraussichtlich ca. 60.000 € zur Verfügung stehen. Die Deckungslücke in Höhe von 40.000 € soll dadurch geschlossen werden, dass sich die Münsterlandkreise und die Stadt Münster jeweils mit einem Beitrag in Höhe von 8.000 € beteiligen. Der Münsterland e. V. teilt mit, dass der Beitrag ggf. auch als Sachleistung (z. B. Porto, Druckkosten) erbracht werden könnte.

 

Da es sich um eine wiederkehrende Veranstaltung handelt, soll eine Beteiligung im Rahmen der im Budget-Entwurf vorgesehenen Ansätze sichergestellt werden.

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26 Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

02.01 Gleichstellung

-59.237

-63.646

-58.319

02 - Gleichstellung

-59.237

-63.646

-58.319

 

In der Produktgruppe 02.01 werden für die Beratung von Berufsrückkehrerinnen 10.000 € geplant. Für die Beratung von Frauen mit Gewalterfahrungen nach dem Gewaltschutzgesetz werden 12.900 € zur Verfügung gestellt (Beschluss KT 12.03.2008). Im Ansatz 2010 sind die Personalaufwendungen für die stellv. Gleichstellungsbeauftragte ( 0,2 Stellenanteil) nicht enthalten. Die Stelle ist seit dem 01.01.2010 unbesetzt.

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26 Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

08.01 - Personalrat

-98.518

-108.091

-101.648

08 - Personalrat

-98.518

-108.091

-101.648

 

Die Aufwendungen für den Personalrat weisen keine erheblichen Veränderungen aus.

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

14.01 - Rechnungsprüfung

160.410

-167.660

-178.475

14 - Rechnungsprüfung

160.410

-167.660

-178.475

 

In der Produktgruppe "Rechnungsprüfung" werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die für die gem. § 103 Abs. 2 und 3 GO NRW aufgrund von Einzelbeschlüssen des Kreistages oder aufgrund von Sonderaufträgen des Landrates übertragenen Aufgaben ausgewiesen. Die Veränderung bei den Erträgen und Aufwendungen sind nur geringfügig.

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

31.01 - Polizeiverwaltung

-257.431

-250.174

-268.585

31 - Kreispolizeibehörde

-257.431

-250.174

-268.585

 

In der Produktgruppe „Polizeiverwaltung“ werden Erträge und Aufwendungen aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Verwaltungsdienste der Kreispolizeibehörde Coesfeld nachgewiesen. Unter diesen Diensten sind u. a. die personalrechtliche Betreuung der 330 Polizeibediensteten, die haushaltsrechtliche Abwicklung des Landeshaushalts NRW, die Abgeltung von Rechtsansprüchen, die Geltendmachung von Ansprüchen, die Liegenschaftsverwaltung für die Polizeidienstgebäude oder auch die Durchführung des Waffenrechts zu fassen. Auch hier werden nur unerhebliche Abweichungen zum Vorjahr ausgewiesen. Die Abweichungen begründen sich im Wesentlichen aus höheren Gebühreneinnahmen bei Schwertransportbegleitungen und im Waffenwesen in 2009. Tendenziell ist bei den Schwertransportbegleitungen allerdings mit rückläufigen Zahlen zu rechnen.

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2008

 

Ansatz

2009

 

Ansatz

2010

 

Jahresergebnis

(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

 

Budget

05 - Zentrale Finanzwirtschaft

83.575.315

89.591.667

94.090.636

 

Das Budget "Zentrale Finanzwirtschaft" beinhaltet sämtliche Erträge und Aufwendungen, die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushaltes zur Verfügung stehen und wird u. a. erheblich beeinflusst durch die Vorgaben des Landes NRW zum Finanzausgleich. Das Land NRW erlässt jährlich das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2010). Der Entwurf des GFG 2010 wurde am 09.09.2009 in den Landtag eingebracht. Zugleich wurde durch den Landesbetrieb für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eine 1. Modellrechnung auf Basis dieses Gesetzentwurfs zur Verfügung gestellt. Am 02.12.2009 wurde die 3. Modellrechnung von IT.NRW veröffentlicht. Bei der Ansatzbildung für 2010 wurden die Daten aus der 3. Modellrechnung berücksichtigt. Geringfügige Veränderungen durch die endgültige Festsetzung wurden am 21.01.2010 bekannt und in die Änderungsliste aufgenommen.

 

Mit Erstellung des Jahresabschlusses 2008 wurde auch das Ergebnis der Aufwendungen für den Bereich der Jugendhilfe festgestellt. Hier ergibt sich bei der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendhilfe eine Unterdeckung von 1.991.993 €. Im Rahmen der mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbarten Spitzabrechnung ist dieser Betrag in die Berechnung für die Kreisumlage Mehrbelastung Jugendhilfe 2010 einzubeziehen.  Auf die Änderungsliste wird insofern verwiesen.

 


2. Leitlinien der Budgetierung

 

Da der Gesamthaushalt 2010 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Diese Regelungen sind in den Leitlinien der Budgetierung enthalten. Sie müssen wieder als Anlage zu § 7 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

 

Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)

 

Im Rahmen der Beratung über den Haushalt 2010 und die Haushaltssatzung 2010 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 1/2010) kann erst nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.02.2010 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden als Tischvorlage am 18.12.2010 vorgelegt.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.