Beschlussvorschlag:
1. Die im Entwurf des Haushaltes 2010 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen
10.01 Organisation, Controlling Seite
251 ff.
10.03 Zentraler Service Seite
266 ff.
11.01 Personalwirtschaft Seite
277 ff.
16.01 EDV Seite
287 ff.
16.02 Kommunikation Seite
292 ff.
20.01 Haushalt Seite
301 ff.
20.02 Geschäftsbuchführung und
Zahlungsabwicklung Seite
309 ff.
20.03 Vollstreckung und Zentrale
Forderungsabwicklung Seite
313 ff.
20.04 Finanzbericht und Finanzcontrolling Seite
317 ff.
30.01 Recht Seite
323 ff.
30.02 Kommunalaufsicht Seite
326 ff.
30.03 Kreistagsbüro Seite
329 ff.
im Budget 4
Produktgruppen
00.01 Verwaltungsleitung Seite
395 ff.
01.01 Büro des Landrats Seite
399 ff.
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung Seite 402
ff.
02.01 Gleichstellung Seite
413 ff.
08.01 Personalrat Seite
419 ff.
14.01 Rechnungsprüfung Seite
425 ff.
31.01 Polizeiverwaltung Seite
431 ff.
im Budget 5
Produktgruppe
21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und
Haushaltsausgleich Seite
441 ff.
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2010) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2010 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den
Kreisausschuss/Kreistag:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2010 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 437 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2010 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.
Anmerkung:
Die sich in der
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem
Kreisausschuss/ Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 952) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld hat die
Umstellung seiner Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Finanzmanagement –
NKF zum 01. Januar 2008 vorgenommen. Der Entwurf des Haushaltes 2010 ist daher
bereits der dritte Haushalt der nach den Vorgaben des NKF Einführungsgesetzes
NRW und der aktuellen Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW erstellt
wurde.
Der Entwurf der Haushaltssatzung
2010 wurde vom Kämmerer am 15.12.2009 aufgestellt und vom Landrat am gleichen
Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 16.12.2009
fanden die weiteren Beratungen bisher in den Fachausschüssen vom 01.02.2010 –
16.02.2010 statt. Die Beschlussfassung
durch den Kreistag ist für den 24.02.2010 vorgesehen.
Der Haushalt 2010 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 393 - 422). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
1.
Haushalt 2010
Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom
Kreistag in der Sitzung am 11.11.2009 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen
(SV-8-0016) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten
Produktgruppen zuständig.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne 2010 den Ansätzen der Teilergebnispläne 2009 und den vorläufigen Ergebnissen der Teilergebnispläne 2008 gegenübergestellt:
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vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
10.01 - Organisation, Controlling |
-51.599 € |
-88.213 € |
-58.623 € |
10.03 - Zentraler Service |
-1.132.271 € |
-1.177.897 € |
-1.175.094 € |
10 - Organisation,
Controlling, Zentraler Service |
-1.183.870
€ |
-1.266.110
€ |
-1.233.717
€ |
In der Produktgruppe 10.01 werden die
Aufwendungen erfasst, die zur Verbesserung der organisatorischen Abläufe
eingesetzt werden.
Die Produktgruppe 10.03 beinhaltet u. a. die
Ansätze zur Beschaffung von Verbrauchgegenständen für die gesamte Verwaltung,
Versicherungsleistungen und Geschäftsausgaben.
Im Teilfinanzplan der Produktgruppe 10.03
sind u. a. die Re-Investitionen für die gesamte Verwaltung in Höhe von 216.930
€ (Zeile 26 Teilfinanzplan) veranschlagt.
Weitergehende Erläuterungen siehe Seite 251, 266-269
|
vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
11.01 -
Personalwirtschaft |
-7.424.915 € |
-7.355.394 € |
-7.947.186 € |
11 - Personal |
-7.424.915 € |
-7.355.394 € |
-7.947.186 € |
Der in diesem Produktbereich veranschlagte Personalaufwand setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Stellen(anteile) der Beschäftigten dieser Produktgruppe – die Beschäftigten der Abt. 11 sowie die in der Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte der Verwaltungsberufe - und Aufwendungen für die Gesamtverwaltung. Die Personalaufwendungen für die Gesamtverwaltung werden in diesem Produktbereich zentral veranschlagt, weil sie ansonsten nur rechnerisch - über festzulegende Verteilerschlüssel - auf die anderen Produkte/Produktgruppen des Haushaltes zu verteilen wären. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde aber auf eine Verrechnung verzichtet. Die Bewirtschaftung dieser Positionen erfolgt ohnehin durch die Abt. 11.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Positionen:
- Leistungsentgelte für die Tarifbeschäftigten und die Beamten (220.000 €)
- Beihilfen für die aktiven Beamten (600.500 €)
- Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten (3.090.209 €) Diesem
Betrag stehen die Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für Versorgungs-
empfänger in Höhe von 998.976 € in Zeile 7 des Teilergebnisplanes gegenüber.
- Personalaufwand für die Auszubildenden der Verwaltungsberufe (345.079 €).
Außerdem werden in dieser Produktgruppe die Versorgungsaufwendungen für alle Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld ausgewiesen. Zugunsten der Transparenz und Übersichtlichkeit wird auch hier bewusst auf eine (rechnerische) Verteilung auf die einzelnen Produktgruppen verzichtet. Für Zwecke der Kostenrechnung (Gebührenkalkulation) erfolgte die Berücksichtigung der entsprechenden Anteile.
Im Einzelnen werden hier folgende Aufwendungen veranschlagt:
- Zahlungen an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge
(3.340.000 €)
- Beihilfen für die Versorgungsempfänger (739.500 €).
Nach Einbringung des Etats 2010 hat die Versorgungskasse die Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2009 vorgelegt. Danach ergibt sich über die geleisteten Abschlagszahlungen für 2009 hinaus eine Nachzahlung von rd. 90.000 €. In diesem Zusammenhang wurden die Abschläge für das Jahr 2010 in Höhe der Abrechnung für das Jahr 2009 festgesetzt. Gegenüber den Ansatzplanungen ergibt sich daher ein weiterer Bedarf in Höhe von 90.000 €, der in die Änderungsliste auszunehmen ist.
Auszahlung für Investitionen
In Höhe des Netto-Betrages, der den Pensionsrückstellungen im Jahr 2010 lt. Berechnung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse (2.091.233 €) zugeführt werden muss, erfolgt ein Erwerb von Finanzanlagen.
Hinweis: Im Entwurf des
Produkthaushaltes wurde versehentlich ein um 94.000 € geringerer Betrag
ausgewiesen (1.997.233 €). Die Korrektur des Ansatzes wird über die
Änderungsliste erfolgen.
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vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
16.01 - EDV |
-688.750 € |
-873.725 € |
-824.360 € |
16.02 - Kommunikation |
-212.211 € |
241.929 € |
-258.869 € |
16 - Kommunikation und
EDV |
-900.961 € |
-1.115.654 € |
-1.083.229 € |
Entsprechend einer Organisationsverfügung
des Landrates sind die Produktbereiche 10 und 16 ab dem 04.01.2010 zu einem
Produktbereich 10 zusammengefasst worden. Aus technischen Gründen wird der
Produktbereich 16 im Haushaltsplan 2010 des Kreises Coesfeld noch
weitergeführt.
Die Produktgruppe 16.01 enthält die Erträge und Aufwendungen für die
IT-Infrastruktur (Soft- und Hardware, Dienstleistungen Dritter, Netzkosten
etc), soweit diese Kosten nicht budgetiert sind. Bei den Investitionen ist der
Einstieg in die Virtualisierung der Server und die Installation eines zentralen
Speichersystems geplant. Weitergehende Erläuterungen finden sich auf den Seiten
287 und 289 des Haushaltsplanentwurfes 2010.
In der Produktgruppe 16.02 werden sämtliche Erträge und Aufwendungen
für die zentrale Öffentlichkeitsarbeit einschließlich E-Government ausgewiesen.
Erstmals sind die Aufwendungen für die Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgewiesen.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan 16.02 auf Seite 292 und 293 verwiesen.
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vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
20.01 - Haushalt |
-395.637 |
-411.245 |
-322.826 |
20.02 - Geschäftsbuch- führung und Zahlungsabwicklung |
-323.258 |
-356.375 |
-373.927 |
20.03 - Vollstreckung und Zentrale Forder- ungsabwicklung |
-85.739 |
-108.657 |
-96.471 |
20.04 - Finanzberichte u. Finanzcontrolling |
0 |
0 |
-55.050 |
20 - Finanzen |
-804.634 |
-876.277 |
-848.274 |
In den Aufwendungen der Produktgruppe 20.01 sind u.a. die Erstattung von Verwaltungskosten für die Durchführung des Lastenausgleichs an die Stadt Münster (35.000 € für 2010), die Entgelte für die Durchführung von Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (jährlich 28.000 € für überörtliche Prüfungen) und die Aufwendungen für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf NKF und für den Gesamtabschluss (Umsetzungsunterstützung für Anwenderfirma INFOMA, Beratungsleistungen durch einen Wirtschaftsprüfer). enthalten.
In den Produktgruppen 20.02 und 20.03 sind neben Personalaufwendungen insbesondere Depot- und Kontoführungsgebühren sowie Aufwendungen für den Einsatz von Informationstechnik einschl. Telefon, Fortbildung, Bürobedarf, Reisekosten und Fachliteratur ausgewiesen.
Die Produktgruppe 20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling wurde erstmalig im Haushaltsplan 2010 eingerichtet. Kostenstellen- und Kostenträgercode müssen hier noch angelegt werden, um die Sachaufwendungen des Produktbereiches 20 entsprechend aufzuteilen. Eine Veränderung des Saldos im Teilergebnisplan für den Produktbereich 20 entsteht hierdurch nicht.
|
vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
30.01 - Recht |
79.573 |
74.945 |
72.692 |
30.02 - Kommunalaufsicht |
57.838 |
58.884 |
64.722 |
30.03 - Kreistagsbüro |
463.316 |
661.677 |
592.029 |
30 - Recht und Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro |
600.727 |
795.506 |
729.443 |
In der Produktgruppe 30.01 werden Aufwendungen für die Betreuung von Rechtsstreitigkeiten nachgewiesen.
In der Produktgruppe 30.02 werden die Aufwendungen für die Durchführung der Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dargestellt.
In der Produktgruppe 30.03 werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen und die Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Beiträge an Vereine und Verbände nachgewiesen.
Die Verringerung der Aufwendungen für 2010 ergibt sich durch die im Jahre 2009 durchgeführten Wahlen.
Der Ansatz 2010 berücksichtigt u. a. auch die Aufwendungen für die Landtagswahl 2010.
|
vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
00.01 -
Verwaltungsleitung |
-568.226 |
-537.012 |
-591.168 |
00 - Verwaltungsleitung |
-568.226 |
-537.012 |
-591.168 |
In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor, Fachbereichsleiter, Referenten/in) nachgewiesen. Die Abweichungen resultiert aus einer Veränderung bei der Zuordnung von Personalaufwendungen für den Vorzimmerdienst.
|
vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
01.01 - Büro des
Landrates |
-149.961 |
-257.893 |
-193.227 |
01.02 - Kreisentwicklung,
Wirtschaftsförderung |
-714.114 |
-1.100.183 |
-1.126.247 |
01 - Büro des Landrates, Kreisentwicklung |
-864.075 |
-1.358.076 |
-1.319.474 |
In der Produktgruppe 01.02. sind die Transferaufwendungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen dominant. In den Transferaufwendungen sind Umlagebeiträge und Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen und Projekte enthalten. Auf die Erläuterung hierzu im Hauhaltsplan auf Seite 403 wird verwiesen.
Erläuterungen
zu weiteren haushaltswirksamen Anträgen im Bereich „Kreisentwicklung“
Im Rahmen der Etatplanung wurden Haushaltsermächtigungen für neue freiwillige Maßnahmen in den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 nicht eingestellt.
In den letzten Monaten wurden folgende Anträge (siehe auch Anlage 1 zur Sitzungsvorlage), die sich auf die Haushaltsplanung im Bereich Kreisentwicklung auswirken könnten, an die Kreisentwicklung herangetragen:
EXPO REAL-Beteiligung der
wfc GmbH
Die EXPO REAL in München ist die bedeutendste Fachmesse für Wirtschaftsstandorte und Gewerbeimmobilien in Europa. Alle bedeutenden Wirtschaftsregionen sind dort mit Ständen vertreten.
Bislang konnten die Wirtschaftsförderer aus den Münsterlandkreisen als Unteraussteller am Stand der Wirtschaftsförderung Münster auftreten. Dies haben in den letzten Jahren die Kreise Steinfurt und Warendorf regelmäßig genutzt. Der Kreis Coesfeld war vor einigen Jahren mit einer sog. Logo-Partnerschaft dabei, d. h. das Logo der wfc GmbH wurde auf dem Stand abgebildet.
Bereits mit Gründung des Münsterland e.V. wurde mehrfach die Forderung erhoben, der Münsterland e.V. solle anstelle der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die Federführung für den Münsterlandstand auf der EXPO REAL übernehmen. Mit Schreiben vom 13.11.2009 (s. Anlage) hat der Münsterland e. V. nun mitgeteilt, dass er das Münsterland bei der EXPO REAL 2010 gerne erstmalig als Gesamtregion vertreten würde. Der Münsterland e. V. arbeitet zur Zeit an einem Konzept. Danach sieht die derzeitige vorläufige Kalkulation wie folgt aus:
- Aus den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre kalkuliert der Münsterland e. V. mit Standkosten in Höhe von 200.000 €. Er geht davon aus, dass etwa die Hälfte der Kosten von privaten Standpartnern eingeworben werden kann. Der Münsterland e. V. selber würde einen Betrag von 20.000 € beisteuern.
- Für die fünf Gebietskörperschafen verbliebe ein Betrag von 80.000 €, d. h. bei einer gleichwertigen Aufteilung auf die Kreise bzw. die Stadt Münster je 16.000 € pro Teilnahmejahr.
- Die Verteilung der Kosten wird zur Zeit noch beraten. Vorgeschlagen wurde auch eine Kostenaufteilung in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl. In diesem Fall betrügen die Kosten für den Kreis Coesfeld rd. 11.200 € pro Jahr.
Seitens der wfc GmbH wird eine Messebeteiligung des Kreises Coesfeld insgesamt als sinnvoll angesehen, wobei sich ein Nutzen allerdings nur bei einer mehrjährigen Teilnahme zeige.
Folgende Bedingungen sollten an eine mögliche finanzielle Beteiligung geknüpft werden:
- Es muss ein konkretes, herausragendes Projekt existieren, dass bei der EXPO REAL beworben werden kann. Ein geeignetes Projekt könnte z. B. der Gewerbepark Flamschen in Coesfeld darstellen. Die Kosten sollten in diesem Fall mit der Stadt Coesfeld geteilt werden. Die Stadt Coesfeld hat ihre Bereitschaft signalisiert, über eine finanzielle Beteiligung zu beraten.
- Die Kosten sollen nach einem noch festzulegenden Schlüssel (z. B. Einwohnerzahlen) für die Münsterlandkreise bzw. die Stadt Münster differenziert aufgeteilt werden.
Eine finanzielle Beteiligung des Kreises Coesfeld könnte hierdurch auf rd. 5.500 € pro Jahr reduziert werden.
Promotionsstipendium HKIEG, FernUniversität Hagen
Die FernUniversität Hagen ist seit Jahren mit dem Kreis Coesfeld über ihre dortigen Studienzentren eng verbunden. Neben dem Ausbau des Studienzentrums in Coesfeld zu einem Regionalzentrum plant die FernUniversität die Einrichtung eines „Hagener Kolleg zur Integration der Europäischen Gesellschaft“ (HKIEG).
Mit Schreiben vom 29.09.2009 wendet sich die FernUniversität Hagen an den Kreis Coesfeld mit der Frage nach einer möglichen finanziellen Unterstützung eines der geplanten vier Promotionsstipendien (s. Anlage).
Das HKIEG soll vorrangig durch Beiträge von Unternehmen bzw. von Einzelpersonen finanziert werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 450.501,20 €, der Eigenanteil der FernUniversität Hagen liegt bei 164.051,20 €. Pro Stipendium ist eine Summe von 57.290 € (verteilt auf drei Jahre) notwendig. Angefragt sind neben der Stadt und dem Kreis Coesfeld auch die Märkische Bank Hagen und die Provinzial Münster. Zugesagt haben bereits die Ernsting Holding EHG Service GmbH sowie die Gesellschaft der Freunde der FernUniversität e. V..
Die Stadt Coesfeld berät darüber, die Hälfte der Kosten für ein Promotionsstipendium zu übernehmen. Auf den Kreis entfiele somit die andere Hälfte, d. h. ein Kofinanzierungsanteil in Höhe von 28.645 €, der sich auf die Jahre 2010, 2011 und 2012 (jeweils rd. 9.600 €) verteilen würde.
Offen ist zur Zeit die Frage, welchen konkreten thematischen Zusammenhang bzw. Nutzen die Promotionsstipendien für den Kreis Coesfeld haben könnten.
Münsterlandtag 2010
Im Jahr 2008 fand der erste Münsterlandtag in Coesfeld statt. Diese Veranstaltung soll fortlaufend alle zwei Jahre wiederholt werden. Nach entsprechenden organisatorischen Vorbereitungen durch die Bezirksregierung Münster ist die Federführung zur Durchführung des Münsterlandtages nun dem Münsterland e. V. übertragen worden.
Mit Schreiben vom 12.01.2010 wendet sich der Münsterland e. V. mit der Bitte um eine finanzielle Kofinanzierung des Vorhabens an den Kreis Coesfeld. Der Münsterland e. V. rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 100.000 €. Aus Mitteln des Vereins, der Wirtschaft und der Regionalen Kulturpolitik des Landes werden voraussichtlich ca. 60.000 € zur Verfügung stehen. Die Deckungslücke in Höhe von 40.000 € soll dadurch geschlossen werden, dass sich die Münsterlandkreise und die Stadt Münster jeweils mit einem Beitrag in Höhe von 8.000 € beteiligen. Der Münsterland e. V. teilt mit, dass der Beitrag ggf. auch als Sachleistung (z. B. Porto, Druckkosten) erbracht werden könnte.
Da es sich um eine wiederkehrende Veranstaltung handelt, soll eine Beteiligung im Rahmen der im Budget-Entwurf vorgesehenen Ansätze sichergestellt werden.
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vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
02.01 Gleichstellung |
-59.237 |
-63.646 |
-58.319 |
02 - Gleichstellung |
-59.237 |
-63.646 |
-58.319 |
In der Produktgruppe 02.01 werden für die Beratung von Berufsrückkehrerinnen 10.000 € geplant. Für die Beratung von Frauen mit Gewalterfahrungen nach dem Gewaltschutzgesetz werden 12.900 € zur Verfügung gestellt (Beschluss KT 12.03.2008). Im Ansatz 2010 sind die Personalaufwendungen für die stellv. Gleichstellungsbeauftragte ( 0,2 Stellenanteil) nicht enthalten. Die Stelle ist seit dem 01.01.2010 unbesetzt.
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vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
08.01 - Personalrat |
-98.518 |
-108.091 |
-101.648 |
08 - Personalrat |
-98.518 |
-108.091 |
-101.648 |
Die Aufwendungen für den Personalrat weisen keine erheblichen Veränderungen aus.
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vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
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14.01 - Rechnungsprüfung |
160.410 |
-167.660 |
-178.475 |
14 - Rechnungsprüfung |
160.410 |
-167.660 |
-178.475 |
In der Produktgruppe "Rechnungsprüfung" werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die für die gem. § 103 Abs. 2 und 3 GO NRW aufgrund von Einzelbeschlüssen des Kreistages oder aufgrund von Sonderaufträgen des Landrates übertragenen Aufgaben ausgewiesen. Die Veränderung bei den Erträgen und Aufwendungen sind nur geringfügig.
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vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
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31.01 - Polizeiverwaltung |
-257.431 |
-250.174 |
-268.585 |
31 - Kreispolizeibehörde |
-257.431 |
-250.174 |
-268.585 |
In der Produktgruppe
„Polizeiverwaltung“ werden Erträge und Aufwendungen aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern
der Verwaltungsdienste der Kreispolizeibehörde Coesfeld nachgewiesen. Unter
diesen Diensten sind u. a. die personalrechtliche Betreuung der 330
Polizeibediensteten, die haushaltsrechtliche Abwicklung des Landeshaushalts
NRW, die Abgeltung von Rechtsansprüchen, die Geltendmachung von Ansprüchen, die
Liegenschaftsverwaltung für die Polizeidienstgebäude oder auch die Durchführung
des Waffenrechts zu fassen. Auch hier werden nur unerhebliche Abweichungen zum
Vorjahr ausgewiesen. Die Abweichungen
begründen sich im Wesentlichen aus höheren Gebühreneinnahmen bei
Schwertransportbegleitungen und im Waffenwesen in 2009. Tendenziell ist bei den
Schwertransportbegleitungen allerdings mit rückläufigen Zahlen zu rechnen.
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vorläufiges Ergebnis 2008 |
Ansatz 2009 |
Ansatz 2010 |
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Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
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Budget |
|||
05 - Zentrale Finanzwirtschaft |
83.575.315 |
89.591.667 |
94.090.636 |
Das Budget "Zentrale Finanzwirtschaft" beinhaltet sämtliche Erträge und Aufwendungen, die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushaltes zur Verfügung stehen und wird u. a. erheblich beeinflusst durch die Vorgaben des Landes NRW zum Finanzausgleich. Das Land NRW erlässt jährlich das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2010). Der Entwurf des GFG 2010 wurde am 09.09.2009 in den Landtag eingebracht. Zugleich wurde durch den Landesbetrieb für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eine 1. Modellrechnung auf Basis dieses Gesetzentwurfs zur Verfügung gestellt. Am 02.12.2009 wurde die 3. Modellrechnung von IT.NRW veröffentlicht. Bei der Ansatzbildung für 2010 wurden die Daten aus der 3. Modellrechnung berücksichtigt. Geringfügige Veränderungen durch die endgültige Festsetzung wurden am 21.01.2010 bekannt und in die Änderungsliste aufgenommen.
Mit Erstellung des Jahresabschlusses 2008 wurde auch das Ergebnis der
Aufwendungen für den Bereich der Jugendhilfe festgestellt. Hier ergibt sich bei
der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendhilfe eine Unterdeckung von 1.991.993 €. Im
Rahmen der mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbarten Spitzabrechnung
ist dieser Betrag in die Berechnung für die Kreisumlage Mehrbelastung
Jugendhilfe 2010 einzubeziehen. Auf die
Änderungsliste wird insofern verwiesen.
2.
Leitlinien der Budgetierung
Da der Gesamthaushalt 2010 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Diese Regelungen sind in den Leitlinien der Budgetierung enthalten. Sie müssen wieder als Anlage zu § 7 der Haushaltssatzung beschlossen werden.
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)
Im Rahmen der Beratung über den Haushalt 2010 und die Haushaltssatzung 2010 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.
Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 1/2010) kann erst nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.02.2010 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden als Tischvorlage am 18.12.2010 vorgelegt.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.